Bußgelder und Strafen beim Angeln

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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Hans
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Bußgelder und Strafen beim Angeln

Beitragvon Hans » 31.07.2012, 18:59

Hallo Freunde
Für die Strasse gibt es einen Bußgeldkatalog.
Da steht dann ganz genau was auf einen zukommt wenn man falsch parkt ,zu schnell fährt oder bei rot über eine Ampel fährt.

Beim Angeln gibt es ja auch Bestimmungen und Gesetze .

Ich hoffe nun auch auf unsere Mitglieder die in Vereinen sind, denn Vereine haben manchmal erweiterte Bestimmungen und unterschiedliche Folgen bei Nichtbeachtung.

Was passiert z.B beim Angeln ohne Jahresfischereischein oder ohne Angelkarte?
Welche Strafen sind zu erwarten bei Entnahme eines Fisches,der unter das Schonmaß oder Schonzeit fällt?
Oder Thema Nachtangeln, was kostet das?
Was passiert wenn ich mich nicht an erweiterte Schonzeiten eines Vereines halte?
Kein Stahlvorfach trotz Vorschrift eines Vereins?
Angeln mit lebenden Fischen?
Angeln vom Boot am Neckar ?
Angelplatz zumüllen?

Ihr seht ein Umfangreiches Thema. Teilweise Gesetzlich geregelt, teilweise abhängig von Regeln der Vereine.

Ich würde gerne eine Liste erstellen mit z.B Bußgeldern und Strafen bei Verstößen gegen die Landesfischereiverordnung ,Tierschutzgesetz usw. Aber nicht nur gesetzliche Strafen sonder auch welche Sanktionen von Vereinen zu erwarten sind bei Nichteinhaltung der Regeln.

Damit das kein Durcheinander gibt sollte es eine Liste sein mit Fakten und nicht ich habe gehört..... Wenn einiges zusammen kommt wird die Zusammenstellung sortiert und bei Bedarf ständig erweitert.

Ich mache mal den Anfang

Lebender Köderfisch

Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist verboten und ist als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG strafbar (vgl. LG Mainz vom 07.10.1985, Az. 11 Js 2259/85 7 Ns = MDR 88, 1080; AG Hannover vom 29.10.2007, Az. 204 Ds 1252 Js 7381/07 (42/07) = NuR 08, 445-446). Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Gemeinschaftsveranstaltungen

Beim Wettangeln können gefangenen Fischen länger anhaltende erhebliche Leiden i.S.v. § 17 Nr. 2 b TierschG zugefügt werden, so dass das Wettangeln als Tierquälerei zu qualifizieren sein kann (AG Hamm, Urteil vom 18.04.1988, Az. 9 Ls 48 Js 1693/86 = NStZ 88, 467-468).

Hegefischen, also gemeinschaftliche Angelveranstaltungen, bei denen die Erreichung eines bestimmten Hegeziels im Vordergrund steht und nicht der Wettkampfcharakter, werden (noch) überwiegend als rechtmäßig angesehen, so dass sich Veranstalter und Teilnehmer nicht strafbar machen.

In Bezug auf Königsfischen vertritt eine niedersächsische Staatsanwaltschaft - anders als bisher und anders als die meisten übrigen Staatsanwaltschaften - neuerdings die Ansicht, dass diese gegen das Tierschutzrecht verstoßen. “Jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der ‘in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen’ ” verstoße gegen das TierSchG und sei damit potentiell strafbar (http://www.lfvbayern.de/media/files/koenigsfischen.pdf).
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Spinnangeln Neckarabschnitt 6 mit Kunstköder in der Hechtschonzeit .
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Spinnfischen mit Wobblern ohne Stahlvorfach am Neckarabschnitt 9
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Zander mitnehmen in der verlängerten Zanderschonzeit am Neckarabschnitt 10
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Das waren jetzt ein paar Beispiele wie die Liste aussehen könnte.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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ganja
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Beitragvon ganja » 31.07.2012, 20:31

Hallo

Angeln mit 3 Ruten 30,00€ :)

Gruß an alle

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Beitragvon Hans » 31.07.2012, 20:46

Hallo Ganja
Wer hat 30 € verlangt? Die Polizei?
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon Lenny IX » 31.07.2012, 23:33

Spinnfischen mit Wobblern ohne Stahlvorfach am Neckarabschnitt 9

Das würde mich mal interessieren, da ich als Welsangler damit auf kollisionskurs bin. Wer wurde dafür schon einmal bestraft?

Lenny
Früher am IXer daheim, jetzt bei Nürtingen am Start ;)

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Beitragvon m0wL » 01.08.2012, 06:49

Nachtangeln 10€
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Beitragvon m0wL » 01.08.2012, 07:05

weiß einer was es kostet wenn man an ner Schleuse angelt?
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Beitragvon Hans » 01.08.2012, 08:40

Es wäre wichtig zu erfahren,wer eure Bußgelder oder Strafen verhängt hat.
Der Gesetzgeber/Polizei oder der Hegebeauftragte/Verein.
Bei den Vereinen oder Hegebeauftragten ist es oft der Entzug der Tages/Wochen oder Jahreskarte.
Schreibt das bitte dazu.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon Stef1308 » 01.08.2012, 09:25

...ich stand vor knapp 20 Jahren mal zu nah am Schonbereich unseres Vereinsgewässers und hatte nicht bemerkt, dass mein Schwimmbrot ca. 20cm reingetrieben ist. Unser damaliger Wasserwart hatte eh alle Jungangler auf dem Kieker und mich mit dem Fernglas beobachtet.
Als er mich "erwischt" hatte, kam er freudestrahlend angesprungen und hat meine Karte für zwei Monate eingezogen.
Man muss dazusagen das selbiger Wasserwart eine Woche davor die Bojenkette eigenhändig entfernt hatte. Ein Schelm, wer böses denkt...

Ein Anglerkumpel und ich wurden mal nachts um vier am Vereinsgewässer von der Polizei beim Abbauen der Ruten und beim Beladen unseres Autos kontrolliert. Da ist aber nichts passiert, die Beamten wussten wohl nichts von einem Nachtangelverbot.

In Mäck-Pomm hatte ich ne Kontrolle, brav alles vorgelegt und der Kontrolleur (ein Nationalpark-Ranger) meinte nur lax "selber schuld, das Geld für die Karte hätten sie sich sparen können, die interessiert hier eh keinen"...

Am Xer war das anders. Bin während eines Karpfenansitzes mal kurz rüber zu nem Kumpel gegangen und stand dann keine fünf Meter weit weg von meinen Karpfenruten - beide mit Freilaufrollen und Delkims versehen. Dann kam der Kontrolleur und hat einen riesen Aufstand gemacht weil ich mich seiner Meinung nach von meinen Ruten entfernt hatte. Nach einer halben Stunde lamentieren hat er zum Glück eingesehen, dass er mir die Karte nicht abnehmen braucht.

Zusammengefasst hatte ich die wenigsten Probleme mit den echten Gesetzesvertretern, da sind die Vereinsorgane viel viel unangenehmer - evtl. aus Fischneid???

Greetz, Stefan
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Fischi Fischi beisse, mein Köder ist nicht aus Sch...e!

http://www.youtube.com/watch?v=6USP5Ywh9ts

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Beitragvon m0wL » 01.08.2012, 11:34

Also beim Nachtangeln wurde ich von der Wasserschutzpolizei geweckt :D
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Beitragvon markus81 » 01.08.2012, 14:49

Wurde erst vor zwei Wochen von der WaPo kontrolliert,war alles in Ordnung,nur hatte ich vergessen meine Jahreskarte zu Unterschreiben.Der Polizist meinte nur mit einem Augenzwinkern,wenn er jetzt nach Protokoll geht,würde ich jetzt gerade Wilderei begehen!Hab gleich in seinem Beisein noch unterschrieben und die Sache war erledigt
Wav und Neuner

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Beitragvon Fischhunter » 02.08.2012, 14:52

Nachtangeln- von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Beim eintreffen der Wasserschutzpolizei waren keine Ruten im Wasser, daraufhin haben Sie die Köder kontrolliert und festgestellt dass sie "nass" sind.
Bußgeldstelle Esslingen- 73 € wegen Angeln nach 1.00 Uhr.

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Beitragvon Allround Mike » 06.08.2012, 15:25

Hallo Kollegen,

letztes Jahr am 01.04. wurde ich von der WAPO im 7er kontrolliert. Die Herren legten gut 50m unterhalb von mir mit ihrem Schiff an und kontrollierten auch gleich alle anderen Angler.
Geräte und Angeltechnisch war alles i.o., allerdings hatten wir unsere Autos auf einem unbefestigtem Feldweg abgestellt, und dies auch noch im Landschaftsschutzgebiet. Kostete mich 83,50€ Strafe. War ein teueres Angelvergnügen, aber naja selber schuld....
Eine Woche später an einer anderen Stelle, ebenfalls in einem Landschaftsschutzgebiet, hatten zwei Angler 100m unterhalb von mir, beide Autos voll in der Wiese stehe- sind gute 40-50m rein gefahren- und schwupps kam auch schon die WAPO und kassierten ab. Ich stand zum Glück auf dem besfestigtem Feldweg, alles i.O.
Also Kollegen, immer schön die Augen auf halten wo Ihr euer Auto abstellt :D .
Grüße
Mike
Ich angle am 7er

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Beitragvon chrisb » 06.08.2012, 16:51

Angeln im Schleusenbereich:
Mir wurde von der Wapo trotz gültiger Papiere eine Anzeige wegen Fischwilderei und Hausfriedensbruch angedroht, Da der Schleusenbereich Eigentum des Staates und der Ländereien ist und somit von Unbefugten nicht betreten werden darf.....
Da ich gerade am Aufbauen war und noch keine Angel im Wasser hatte wurde davon abgesehen.... Glück gehabt...!!

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Auratus
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Beitragvon Auratus » 19.09.2012, 09:09

Ich wurde bislang nur vom Wasser aus von der WaPo kontrolliert. Es wurden aber stets ausschließlich nur die Papiere kontrolliert! Gefangene Fische und andere Dinge interessierte die nicht.
Bei der ersten Kontrolle wurden die Papiere noch "an Bord genommen". Bei der zweiten Kontrolle hab ich sie ihnen vom Ufer aus nur hingehalten und die sind dann mit ihrem Boot wieder abgedreht. Seitdem "ignorieren" sie mich... :)

@Hans: Mich würde es aber aus reinem Interesse auch einmal interessiern, was so die Strafen sind! Steht das nirgendwo online? Könnte man das evtl. per mail bei der WaPo erfragen?

Gruß,
Ingo
Unterer Abschnitt - Raum Heidelberg

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Beitragvon Hans » 19.09.2012, 09:28

Hi Ingo
Damit wir einmal einige Bußgelder die verhängt wurden erfahren, haben wir dieses Thema eröffnet.
Interessant wären neben den gesetzlichen Bußgeldern und Strafen auch Sanktionen die von Vereinen usw. verhängt werden.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9


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