Hallo Freunde
Für die Strasse gibt es einen Bußgeldkatalog.
Da steht dann ganz genau was auf einen zukommt wenn man falsch parkt ,zu schnell fährt oder bei rot über eine Ampel fährt.
Beim Angeln gibt es ja auch Bestimmungen und Gesetze .
Ich hoffe nun auch auf unsere Mitglieder die in Vereinen sind, denn Vereine haben manchmal erweiterte Bestimmungen und unterschiedliche Folgen bei Nichtbeachtung.
Was passiert z.B beim Angeln ohne Jahresfischereischein oder ohne Angelkarte?
Welche Strafen sind zu erwarten bei Entnahme eines Fisches,der unter das Schonmaß oder Schonzeit fällt?
Oder Thema Nachtangeln, was kostet das?
Was passiert wenn ich mich nicht an erweiterte Schonzeiten eines Vereines halte?
Kein Stahlvorfach trotz Vorschrift eines Vereins?
Angeln mit lebenden Fischen?
Angeln vom Boot am Neckar ?
Angelplatz zumüllen?
Ihr seht ein Umfangreiches Thema. Teilweise Gesetzlich geregelt, teilweise abhängig von Regeln der Vereine.
Ich würde gerne eine Liste erstellen mit z.B Bußgeldern und Strafen bei Verstößen gegen die Landesfischereiverordnung ,Tierschutzgesetz usw. Aber nicht nur gesetzliche Strafen sonder auch welche Sanktionen von Vereinen zu erwarten sind bei Nichteinhaltung der Regeln.
Damit das kein Durcheinander gibt sollte es eine Liste sein mit Fakten und nicht ich habe gehört..... Wenn einiges zusammen kommt wird die Zusammenstellung sortiert und bei Bedarf ständig erweitert.
Ich mache mal den Anfang
Lebender Köderfisch
Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist verboten und ist als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG strafbar (vgl. LG Mainz vom 07.10.1985, Az. 11 Js 2259/85 7 Ns = MDR 88, 1080; AG Hannover vom 29.10.2007, Az. 204 Ds 1252 Js 7381/07 (42/07) = NuR 08, 445-446). Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
Gemeinschaftsveranstaltungen
Beim Wettangeln können gefangenen Fischen länger anhaltende erhebliche Leiden i.S.v. § 17 Nr. 2 b TierschG zugefügt werden, so dass das Wettangeln als Tierquälerei zu qualifizieren sein kann (AG Hamm, Urteil vom 18.04.1988, Az. 9 Ls 48 Js 1693/86 = NStZ 88, 467-468).
Hegefischen, also gemeinschaftliche Angelveranstaltungen, bei denen die Erreichung eines bestimmten Hegeziels im Vordergrund steht und nicht der Wettkampfcharakter, werden (noch) überwiegend als rechtmäßig angesehen, so dass sich Veranstalter und Teilnehmer nicht strafbar machen.
In Bezug auf Königsfischen vertritt eine niedersächsische Staatsanwaltschaft - anders als bisher und anders als die meisten übrigen Staatsanwaltschaften - neuerdings die Ansicht, dass diese gegen das Tierschutzrecht verstoßen. “Jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der ‘in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen’ ” verstoße gegen das TierSchG und sei damit potentiell strafbar (http://www.lfvbayern.de/media/files/koenigsfischen.pdf).
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
Spinnangeln Neckarabschnitt 6 mit Kunstköder in der Hechtschonzeit .
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Spinnfischen mit Wobblern ohne Stahlvorfach am Neckarabschnitt 9
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Zander mitnehmen in der verlängerten Zanderschonzeit am Neckarabschnitt 10
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Das waren jetzt ein paar Beispiele wie die Liste aussehen könnte.
Bußgelder und Strafen beim Angeln
Moderator: Moderatoren
Bußgelder und Strafen beim Angeln
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
...ich stand vor knapp 20 Jahren mal zu nah am Schonbereich unseres Vereinsgewässers und hatte nicht bemerkt, dass mein Schwimmbrot ca. 20cm reingetrieben ist. Unser damaliger Wasserwart hatte eh alle Jungangler auf dem Kieker und mich mit dem Fernglas beobachtet.
Als er mich "erwischt" hatte, kam er freudestrahlend angesprungen und hat meine Karte für zwei Monate eingezogen.
Man muss dazusagen das selbiger Wasserwart eine Woche davor die Bojenkette eigenhändig entfernt hatte. Ein Schelm, wer böses denkt...
Ein Anglerkumpel und ich wurden mal nachts um vier am Vereinsgewässer von der Polizei beim Abbauen der Ruten und beim Beladen unseres Autos kontrolliert. Da ist aber nichts passiert, die Beamten wussten wohl nichts von einem Nachtangelverbot.
In Mäck-Pomm hatte ich ne Kontrolle, brav alles vorgelegt und der Kontrolleur (ein Nationalpark-Ranger) meinte nur lax "selber schuld, das Geld für die Karte hätten sie sich sparen können, die interessiert hier eh keinen"...
Am Xer war das anders. Bin während eines Karpfenansitzes mal kurz rüber zu nem Kumpel gegangen und stand dann keine fünf Meter weit weg von meinen Karpfenruten - beide mit Freilaufrollen und Delkims versehen. Dann kam der Kontrolleur und hat einen riesen Aufstand gemacht weil ich mich seiner Meinung nach von meinen Ruten entfernt hatte. Nach einer halben Stunde lamentieren hat er zum Glück eingesehen, dass er mir die Karte nicht abnehmen braucht.
Zusammengefasst hatte ich die wenigsten Probleme mit den echten Gesetzesvertretern, da sind die Vereinsorgane viel viel unangenehmer - evtl. aus Fischneid???
Greetz, Stefan
Als er mich "erwischt" hatte, kam er freudestrahlend angesprungen und hat meine Karte für zwei Monate eingezogen.
Man muss dazusagen das selbiger Wasserwart eine Woche davor die Bojenkette eigenhändig entfernt hatte. Ein Schelm, wer böses denkt...
Ein Anglerkumpel und ich wurden mal nachts um vier am Vereinsgewässer von der Polizei beim Abbauen der Ruten und beim Beladen unseres Autos kontrolliert. Da ist aber nichts passiert, die Beamten wussten wohl nichts von einem Nachtangelverbot.
In Mäck-Pomm hatte ich ne Kontrolle, brav alles vorgelegt und der Kontrolleur (ein Nationalpark-Ranger) meinte nur lax "selber schuld, das Geld für die Karte hätten sie sich sparen können, die interessiert hier eh keinen"...
Am Xer war das anders. Bin während eines Karpfenansitzes mal kurz rüber zu nem Kumpel gegangen und stand dann keine fünf Meter weit weg von meinen Karpfenruten - beide mit Freilaufrollen und Delkims versehen. Dann kam der Kontrolleur und hat einen riesen Aufstand gemacht weil ich mich seiner Meinung nach von meinen Ruten entfernt hatte. Nach einer halben Stunde lamentieren hat er zum Glück eingesehen, dass er mir die Karte nicht abnehmen braucht.
Zusammengefasst hatte ich die wenigsten Probleme mit den echten Gesetzesvertretern, da sind die Vereinsorgane viel viel unangenehmer - evtl. aus Fischneid???
Greetz, Stefan
Abschnitt 10
Fischi Fischi beisse, mein Köder ist nicht aus Sch...e!
http://www.youtube.com/watch?v=6USP5Ywh9ts
Fischi Fischi beisse, mein Köder ist nicht aus Sch...e!
http://www.youtube.com/watch?v=6USP5Ywh9ts
Wurde erst vor zwei Wochen von der WaPo kontrolliert,war alles in Ordnung,nur hatte ich vergessen meine Jahreskarte zu Unterschreiben.Der Polizist meinte nur mit einem Augenzwinkern,wenn er jetzt nach Protokoll geht,würde ich jetzt gerade Wilderei begehen!Hab gleich in seinem Beisein noch unterschrieben und die Sache war erledigt
Wav und Neuner
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Hallo Kollegen,
letztes Jahr am 01.04. wurde ich von der WAPO im 7er kontrolliert. Die Herren legten gut 50m unterhalb von mir mit ihrem Schiff an und kontrollierten auch gleich alle anderen Angler.
Geräte und Angeltechnisch war alles i.o., allerdings hatten wir unsere Autos auf einem unbefestigtem Feldweg abgestellt, und dies auch noch im Landschaftsschutzgebiet. Kostete mich 83,50€ Strafe. War ein teueres Angelvergnügen, aber naja selber schuld....
Eine Woche später an einer anderen Stelle, ebenfalls in einem Landschaftsschutzgebiet, hatten zwei Angler 100m unterhalb von mir, beide Autos voll in der Wiese stehe- sind gute 40-50m rein gefahren- und schwupps kam auch schon die WAPO und kassierten ab. Ich stand zum Glück auf dem besfestigtem Feldweg, alles i.O.
Also Kollegen, immer schön die Augen auf halten wo Ihr euer Auto abstellt
.
Grüße
Mike
letztes Jahr am 01.04. wurde ich von der WAPO im 7er kontrolliert. Die Herren legten gut 50m unterhalb von mir mit ihrem Schiff an und kontrollierten auch gleich alle anderen Angler.
Geräte und Angeltechnisch war alles i.o., allerdings hatten wir unsere Autos auf einem unbefestigtem Feldweg abgestellt, und dies auch noch im Landschaftsschutzgebiet. Kostete mich 83,50€ Strafe. War ein teueres Angelvergnügen, aber naja selber schuld....
Eine Woche später an einer anderen Stelle, ebenfalls in einem Landschaftsschutzgebiet, hatten zwei Angler 100m unterhalb von mir, beide Autos voll in der Wiese stehe- sind gute 40-50m rein gefahren- und schwupps kam auch schon die WAPO und kassierten ab. Ich stand zum Glück auf dem besfestigtem Feldweg, alles i.O.
Also Kollegen, immer schön die Augen auf halten wo Ihr euer Auto abstellt

Grüße
Mike
Ich angle am 7er
Angeln im Schleusenbereich:
Mir wurde von der Wapo trotz gültiger Papiere eine Anzeige wegen Fischwilderei und Hausfriedensbruch angedroht, Da der Schleusenbereich Eigentum des Staates und der Ländereien ist und somit von Unbefugten nicht betreten werden darf.....
Da ich gerade am Aufbauen war und noch keine Angel im Wasser hatte wurde davon abgesehen.... Glück gehabt...!!
Mir wurde von der Wapo trotz gültiger Papiere eine Anzeige wegen Fischwilderei und Hausfriedensbruch angedroht, Da der Schleusenbereich Eigentum des Staates und der Ländereien ist und somit von Unbefugten nicht betreten werden darf.....
Da ich gerade am Aufbauen war und noch keine Angel im Wasser hatte wurde davon abgesehen.... Glück gehabt...!!
Ich wurde bislang nur vom Wasser aus von der WaPo kontrolliert. Es wurden aber stets ausschließlich nur die Papiere kontrolliert! Gefangene Fische und andere Dinge interessierte die nicht.
Bei der ersten Kontrolle wurden die Papiere noch "an Bord genommen". Bei der zweiten Kontrolle hab ich sie ihnen vom Ufer aus nur hingehalten und die sind dann mit ihrem Boot wieder abgedreht. Seitdem "ignorieren" sie mich...
@Hans: Mich würde es aber aus reinem Interesse auch einmal interessiern, was so die Strafen sind! Steht das nirgendwo online? Könnte man das evtl. per mail bei der WaPo erfragen?
Gruß,
Ingo
Bei der ersten Kontrolle wurden die Papiere noch "an Bord genommen". Bei der zweiten Kontrolle hab ich sie ihnen vom Ufer aus nur hingehalten und die sind dann mit ihrem Boot wieder abgedreht. Seitdem "ignorieren" sie mich...

@Hans: Mich würde es aber aus reinem Interesse auch einmal interessiern, was so die Strafen sind! Steht das nirgendwo online? Könnte man das evtl. per mail bei der WaPo erfragen?
Gruß,
Ingo
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