Finsterroter See

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gelöschter Benutzer
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 17.06.2011, 13:10

kolalait hat geschrieben:Ich habe prinzipiell was gegen Minigewässer die nur verkappte Forellenpuffs sind.
2Ha ist eigentlich ein See für 5-6 Jahreskarten.
Wegen den Karten ist es halt so wie es im Gesetz steht, BEIM ANGELN MITZUFÜHREN . (nicht irgendwo nicht erreichbar in einem Briefkasten) Wenn man es anders macht kann man bestraft werden. Ist wie beim Falschparken. Wenn man erwischt wird kostets halt.
Das mit dem Schonmaß ist nicht so einfach wie hier manche Glauben.
Der Gesetzgeber schreibt das Schonmaß vor. Damit muss nach dem Tierschutzgesetz dieses Maß angesetzt werden wenn es ums zurücksetzen geht. Wer dann einen Hecht mit 55 cm zurücksetzt verstößt gegen das Tierschutzrecht. Selbst wenn der Verpächter die Schonmaße hochsetzt. Das darf der auch nicht selbst sondern eigentlich nur in Abstimmung mit der Fischereibehörde in begründeten Fällen.
Das Problem für den Angler ist dann, er wird gezwungen gegen das Gesetz zu verstoßen wenn er in diesem See angelt. Bestraft wird im Zweifel zuerst mal der Angler.
Wir sollten halt die Gesetze auch respektieren und uns nicht immer eine eigene Welt schönträumen.
Übrigens, der Finsterroter See liegt nicht in Bremen :) .

Gruß Kolalait.


Dann frage ich mich nun aber, warum selbst in den verschiedenen Hegebereichen des Neckars die Schonzeiten und insbesondere die Schonmaße unterschiedlich sind.

Ich habe bisher Jahreskarten von 3 Bereichen:

xer, 9er, Nürtingen

und überalle sind andere Schonzeiten und Schonmaße angegeben.
In einigen Abschnitten darf man keine Krebse entnehmen in anderen Abschnitten schon.

Waller hat teilweise keine Schonzeit und kein Mindestmaß, woanders aber schon.

Wenn das was du da schreibst, tatsächlich so stimmt, dann haben wir doch schon an den einzelnen Abschnitten am Neckar ein Problem oder nicht ?

andy
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Beitragvon andy » 17.06.2011, 19:28

Hallo,

Also ich habe mir zum Thema Schonzeiten mal auf der Homepage des Landesfischereiverbandes BW das ganze angeschaut. Also die Schonmaße und Schonzeiten sind in der Landesfischereiverordnung geregelt. Das Fischereigesetz gibt quasi den Rahmen vor und die Verordnung setzt das ganze um.

§44 Fisch G
Schutz der Fischerei
(1) Zum Schutz der Fischerei kann das Ministerium durch Rechtsverordnung Bestimmungen treffen über
1. die Schonzeiten der Fische einschließlich der Verbote oder der Beschränkungen der Ausübung der Fischerei während der Schonzeiten,
2. das Mindestmaß der Fische sowie die Behandlung untermaßiger oder während der Schonzeit gefangener Fische,
3. die Anlandung, die Beförderung, den Verkauf und die Verwertung untermaßiger oder während der Schonzeit gefangener Fische,


In § 1 Landesfischeriverordnung ist dann alles genau definiert.Das steht dann unter Punkt 5:
(5) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall für fischereiliche Hegemaßnahmen oder zu fischerei-wirtschaftlichen Zwecken durch befristete Allgemeinverfügung Schonzeiten und Mindestmaße erweitern oder für weitere Arten anordnen.

Somit kann für bestimmte Gewässer aus Hegegründen eine Erweiterung der Schonmaße bzw Schonzeiten beantragt werden.
Bin am 9er und WAV

kolalait
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Beitragvon kolalait » 18.06.2011, 11:20

Andy hats auf den Punkt gebracht.
Im Prinzip muß man bei jeder extra Regelung fragen nach welcher Sonderregelung das geändert wurde.

Gruß Kolalait
Der Rechtscheibung steht das Wasser manchmal bis zum Hals

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Andi
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Beitragvon Andi » 18.06.2011, 18:49

Naja... da ich den Pächter dort recht gut kenne, werde ich ihm das mal vortragen. Deine Abneigung gegen kleine Gewässer finde ich bedauernswert. Wobei man hier mal überhaupt nicht von einem verkappten Forellenpuff sprechen kann.
Falls sich die Gesetzeslage so ergibt, wird er die Mängel bestimmt umgehend abstellen.
Ich angle am 5er
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Andi
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Beitragvon Andi » 18.12.2011, 15:52

Hallo... kennt sich jemand mit der aktuellen Lage am Finsterroter See aus? Ist er noch befischbar (wg. Eis)? War in letzter Zeit jemand da? Wenn ja, wie sieht es mit dem Fischbestand aus?

Liebe Grüße
Andi
Ich angle am 5er

An der Jagst und am "Alten Neckar" in BFH


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