Neckar Köderkarte?

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Stumbe
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Neckar Köderkarte?

Beitragvon Stumbe » 26.11.2014, 18:51

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Neckar Köderkarte (RNPG). Befugt diese Karte mich nur dazu eine Senke zu benutzen? Irgendwoher habe ich noch in Erinnerung, dass ich mit der Köderkarte auch "untermassige" Rotaugen etc. als Köder benutzen darf. Mit "untermassig" meine ich Größen unterhalb der Speisegröße von 15cm. Theoretisch dürfte ich dann ohne Köderkarte, als Köderfische nur Barsche, Kaulbarsche, Grundeln benutzen, die ich eh entnehmen müsste.

Danke schonmal im Vorraus.

Gruß

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Fliegenfischer-Hannes
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Beitragvon Fliegenfischer-Hannes » 26.11.2014, 19:22

Jein, prinzipiell hast du Recht, allerdings wurde mir beim Kauf der Jahreskarte in der RNPG Geschäftsstelle gesagt, wenn ich nur kleine Köderfische stippe brauche ich keine Karte. Will ich eine Senke benutzen schon...

Ich gehe stark davon aus, dass es keine Probleme geben sollte dir deine Lauben und Rotaugen auch unter 15cm zu stippen.

Sonst ruf halt mal da an. Bei dem ganzen Wirrwar um Schongebiete, etc. kennt sich von denen zwar auch keiner richtig aus, zumindest deuten einige Aussagen und die aufgestellten Schilder darauf hin, die teilweise in einem Kilometer Entfernung zueinander aufgestellt sind und inhaltlich voneinander abweichen... Ausweisung einer Angelstrecke im Schongebiet:
Schild A - bestimmte Strecke, zeitlich auf 15.8.-15.3 begrenzt
Schild B - kürzere Strecke, aber ohne zeitliche Begrenzung
Schild C - keine Aussage über Vorhandensein einer Angelstrecke

... gleiches Naturschutzgebiet drei verschiedene Schilder :oops: ...Fremdscham

Wie soll sich da ein Tageskarteninhaber ohne Schongebietskarte (die kriegt man als Jahresmitglied für ein paar Euro) an die Regelung halten???
Abschnitt-0 und Rhein / HD-MA
Neckarpate Abschnitt-0

# Alex #
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Beitragvon # Alex # » 28.11.2014, 17:16

Soweit ich weiß,

- berechtigt die Köderkarte zur Benutzung einer Köderfischsenke 1mx1m. (neben den zwei Ruten)

- Sie hebt keinesfalls Mindestmaße/Schonzeiten auf

Schwierig wird es bei evtl. "Beifang" - also einem 35'er Barsch den Du gern mitnehmen möchtest um Deine Bratpfanne zu beködern... dürftest Du formal nicht.

Die Schutzgebiete gelten natürlich - bei allen Schwierigkeiten, wie Hannes schon schreibt.


Gruß
Alex
Mannheim -> Heidelberg -> Neckargemünd


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