Sehr geehrter Herr Hans-Hermann Schock,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie hier Ihre Autorität als Vereinsvorsitzender bei Ihrer Vorstellung abgegeben haben, dies bedeutet, dass all Ihre Aussagen und Meinungen nicht privater Natur, sondern als Vorsitzender des Vereins WAV abgeben außer Sie verweisen vor jeder Aussage explizit darauf hin, dass dies Ihre Eigene (private) Meinung darstellt.
Ich finde es nicht nur absolut unpassend solche Ausdrücke, Wortwahlen, Unterstellungen, etc. von einer solchen Vertretungsperson (des Vereins) wie Ihnen zu lesen, sondern schlichtweg unverschämt.
Kompetenz eines Vereins vermag Ihre Wortwahl alles andere als auszustrahlen.
1. Ich möchte darauf hinweisen, dass der WAV ein e.V. darstellt und auf solch einem dünnen Eis der Juristik steht, dass selbst ein Blatt dass von einem Baum fällt das Eis zum brechen bringt.
2. Der Vertrag zwischen jedem Eigentümer eines Erlaubnisscheines einer der Hegebereiche des WAV's besteht keines falls mit Ihnen, hier sollte der juristische Hintergrund Ihrerseits mal neu erörtert werden! Sie sind der Vertretungsberechtigter Vorstand (s. Impressum WAV http://www.wav-stgt.de/Impressum_75.html Quellhinweis: WAV ) dies bedeutet, dass der Vertrag nicht mit Ihnen sondern mit dem Verein abgeschlossen wurde! Des Weiteren möchte ich zu bedenken geben, welche Art Vertrag zwischen den Parteien nach BGB entsteht.
3. Sie vertreten hier in Ihrer Autorität den WAV mit Ihren Aussagen, im einzelnen wäre es denkbar leicht in manchen Unterstellungen und Aussagen einen Strafprozess zu formulieren, den manch ein Jurist ohne weiteres in einer Instanz gewinnen würde.
4. Bitte ich Aussagen wie "hier gibt es Leute, denen sollte man dien Fischereischein einfach auf Lebenszeit entziehen." aufgrund angebliche Sachkenntnisschwäche zu unterlassen.
Gleichzeitig bitte ich Sie beim TÜV eine erneute theoretische Prüfung zu Ihrer Fahrerlaubnis zu tätigen. Es gibt hier vielerlei Bsp. und Studien die zeigen, dass Besitzer eines Führerschein schon nach wenigen Monaten die theoretische Prüfung (ist einem Sachkundenachweis gleichgestellt) nicht ein 2tes Mal bestehen. Wir sprechen hier von einer Statistik von 9/10 die die Prüfung nicht bestehen.
Sollte dies bei Ihnen ebenfalls der Fall sein, bitte ich Sie fairerweise den Führerschein sofort freiwillig abzugeben, denn hier geht es nicht um Kleinigkeiten (Lappalien) wie hier im Forum sachlich und fachlich diskutiert und besprochen werden, Nein durch dann nicht ausreichenden Sachkundenachweis gefährden Sie Leib und Leben dritter!
Diese Interpretation Ihrer Seits über Sachkunde als Sportfischer sehe ich dieser Interpretation der Sachkunde als Fahrzeugführer gleich.
Ich finde es toll dass es hier so ein tolles Forum gibt, indem man um Rat fragen kann, darf und auch soll, wenn eine Unsicherheit besteht.
Es gibt im Leben einige Sprichwörter wie z.B. Wer nicht fragt bleibt dumm! oder auch, wer schreibt der bleibt.
Und wenn wir von Sachkunde schon sprechen, darf ich auch hier erwähnen ohne mich zu schämen, dass ich als Gerichtsgutachter (Sachverständiger, stellt eine Hörde mehr als Sachkunder dar) des öfteren an meine Fachliteratur wende und auch mir Rat in gewissen Foren und zuständigen Laboren einhole, bevor ich irgendetwas schreibe nur damit etwas geschrieben ist!
Ein letzter Satz soll eventuell auch noch anregen gewisse Formulierungen zu ändern:
Ich wollte dieses Jahr dem WAV beitreten, werde aber aufgrund der hier Repräsentanten Kompetenz nicht diesem Verein beitreten, des Weiteren werden ich auch keine weiteren Erlaubnisscheine des WAV's erwerben.
Ich betone nochmals, dass dies meine Private Meinung und Aussage ist. Sollte aufgrund meiner Aussage ein Drang zur juristischen Prüfung bestehen, werde ich dies gerne Annehmen und mit Freude erwidern!
P.s. Ich hatte schön öfters Kontakt mit dem RP (auch telefonisch) und hatte bisher immer Aufschlussreiche Gespräche geführt und bei jeder Angelegenheit ein positives Feedback bekommen.
Liebe Grüße und fröhliches auf mich einhacken

Nico