Schlauchboot Zulassung Motorisierung

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Der Tobi
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Schlauchboot Zulassung Motorisierung

Beitragvon Der Tobi » 25.05.2015, 09:59

Hallo, hab gesucht doch nicht wirklich etwas gefunden:(
Hab ein Schlauchboot mit 2,5m Länge an das ich gern einen Aussenborder hängen würde.
Nun ist es so dass das Boot bis 2,7ps laut Hersteller betrieben werden darf.
Jetzt könnte ich von einem Bekannten einen kleinen Aussenborder mit ca. 4ps bekommen. (Habe schon gesehen dass das gleiche Boot mit 5ps betrieben wird)
Jetzt die Fragen:
Ab wann muss ich das Boot "anmelden" und wo?
Wird es kontrolliert ob ein stärkerer Motor dran ist oder würdet ihr davon grundsätzlich abraten?
Wie läuft ein Schlauchboot mit 2,7ps (langt es um mit der Strömung zurechtzukommen)

Betrieben werden soll das Boot hauptsächlich auf dem Neckar.

Falls ich bei der Suche zu schusselig war, sorry und trotzdem schonmal vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße

Tobi

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wallerknecht
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Beitragvon wallerknecht » 25.05.2015, 11:53

Ich machs so, auf der anderen Seite ist in rel. großen, gut sichtbaren Lettern (ca. 5x10cm pro Buchstabe) der Bootsname("Wallerknecht") aufgebracht.

....mit dem Motor ist soweit ich weiß kein Problem, solang er nicht über 4 PS hat. Im Zweifelsfall aber nochmal nachschaun - ich glaub in letzter Zeit hat sich was geändert, was Zulassung angeht.

[img][img]http://fs1.directupload.net/images/150525/temp/vr4rn9c9.jpg[/img][/img]

[img][img]http://fs2.directupload.net/images/150525/temp/jvhiyrq3.jpg[/img][/img]
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Skipper
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Beitragvon Skipper » 25.05.2015, 14:01

Kann ich dir genau sagen, hab erst vor 2 Wochen einen Motor angemeldet.
Grundsätzlich muss jedes Boot, von dem aus geangelt wird, angemeldet sein. Nur einen Namen am Boot anbringen reicht nicht dafür, das gilt nur, wenn man ohne Motor fährt und nicht vom Boot aus angelt.
Hier ein Link des WSA Heidelberg:
http://www.wsa-heidelberg.wsv.de/schiff ... index.html
Wichtig ist auch die Konformitätserklärung des Herstellers, in der die zulässige Motorisierung eingetragen ist. Hat man keine Konformitätserklärung, braucht man eine Rechnung mit den Daten über das Boot (Fahrzeugart, Hersteller, Fabrikat, Baunummer, Hauptbaustoff, Länge, Breite, Tiefgang und Baujahr)
Beim Motor wird ebenfalls eine Rechnung oder ähnliches verlangt, Hersteller, Motorfabrikat, Leistung und die Motornummer werden in den "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" eingetragen. Den hat man auf dem Boot immer mit sich zu führen. Auf der Seite des WSA gibt es auch eine Pdf-Datei mit einem Vordruck des Anmeldeformulars, hier, ganz unten auf der Seite:
http://www.wsa-heidelberg.wsv.de/schiff ... index.html

Hier in HD wird man fast hauptsächlich von der WaPo kontrolliert, die Angelausrüstung kontrollieren sie dabei in der Regel nicht, Motor und Boot aber schon. Wenn du überhaupt einen 4PS-Motor an deinem 2,7Ps-Boot eingetragen kriegst, wovon ich nicht ausgehe (es sei denn, man fälscht die Daten), wird die zu starke Leistung spätestens dann fest gestellt. Ist also auf jeden Fall ein Risiko.
Und ja, 2,7PS reichen meiner Meinung nach völlig aus auf dem Neckar, zumindest bei einem 2,5 Meter-Boot.

Gruß Jörg
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Hans
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Beitragvon Hans » 25.05.2015, 16:39

Danke Jörg
Gruß Hans
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Der Tobi
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Beitragvon Der Tobi » 26.05.2015, 06:53

Super Infos, Danke.

Aus dem zweitem Link entnehme ich das wenn ich denn unter 3ps bin eigentlich keine Anmeldung brauche. Schade um den schönen Motor.
Jedoch muss ich dann noch schauen wie es sich verhält wenn man auch mal vom Boot Angeln möchte (wo erlaubt bzw. am Ufer befestigt)
Viele Grüße



Tobi



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Beitragvon Skipper » 26.05.2015, 07:33

Auf der Seite des WSA steht zwar nichts davon, aber dafür auf deiner Jahreskarte: Ein Boot, von dem aus geangelt wird, muss angemeldet sein, egal ob mit oder ohne Motor :wink:
Die Anmeldung ist aber wirklich kein Problem, geht schnell und relativ unkompliziert. Und für die 18 Euro ist das Boot dann ein Leben lang angemeldet.

Gruß Jörg
Zuletzt geändert von Skipper am 26.05.2015, 10:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon haniball » 26.05.2015, 10:14

Mittlerweile darf man bis 15 PS Führerscheinfrei fahren.
Ausnahmen bilden glaube ich der Rhein und der Bodensee. Hier sind glaub nur 7,5 PS oder so erlaubt
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Beitragvon Skipper » 26.05.2015, 10:18

Das ist ein Irrtum, man braucht keinen Führerschein unter 5 Ps und 15 Meter Länge, das wird oft durcheinander gebracht. Steht aber auch auf der Seite des WSA (siehe Link)

"Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) wird außerdem ein Befähigungszeugnis nach der Sportbootführerscheinverordnung benötigt. Auf den Bundeswasserstraßen ist dies für Sportfahrzeuge bis 15 m Länge der Sportbootführerschein-Binnen, für Sportfahrzeuge von 15 bis 25 m Länge das Sportschifferzeugnis."
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Beitragvon haniball » 26.05.2015, 10:38

Skipper hat geschrieben:Das ist ein Irrtum, man braucht keinen Führerschein unter 5 Ps und 15 Meter Länge, das wird oft durcheinander gebracht. Steht aber auch auf der Seite des WSA (siehe Link)

"Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) wird außerdem ein Befähigungszeugnis nach der Sportbootführerscheinverordnung benötigt. Auf den Bundeswasserstraßen ist dies für Sportfahrzeuge bis 15 m Länge der Sportbootführerschein-Binnen, für Sportfahrzeuge von 15 bis 25 m Länge das Sportschifferzeugnis."


Am 17.10.12 ist endlich die lange angekündigte Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiterhin Sportboote mit bis zu 5 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.

3.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt.


d.h. für ab 16 Jahre 15 PS außer an den Gewässern Bodensee und Rhein
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Beitragvon Skipper » 26.05.2015, 11:21

...und die Landesgewässer.
Der Link des WSA ist neu und aktuell und darin steht das meiner Meinung nach unmissverständlich und vor allem verbindlich. Hast du einen offiziellen Link zu dem, was du geschrieben hast? Würde mich mal interessieren, ob es da Überschneidungen, bzw. widersprüchliche Angaben gibt.
Gruß Jörg
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Beitragvon haniball » 26.05.2015, 11:48

Skipper hat geschrieben:...und die Landesgewässer.
Der Link des WSA ist neu und aktuell und darin steht das meiner Meinung nach unmissverständlich und vor allem verbindlich. Hast du einen offiziellen Link zu dem, was du geschrieben hast? Würde mich mal interessieren, ob es da Überschneidungen, bzw. widersprüchliche Angaben gibt.
Gruß Jörg


1. (Seite 23)
http://www.entdecke-wassersport.de/imag ... al_web.pdf

2.
http://www.sportbootfuehrerschein.de/bl ... bis-15-ps/





http://www.wsa-s.wsv.de/sportschifffahrt/index.html

"Führerscheine

Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) wird außerdem ein Befähigungszeugnis benötigt. Dies ist für Sportfahrzeuge bis 15 m Länge der Sportbootführerschein-Binnen."


Hier gibt es wohl unterschiedliche Meinungen
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Beitragvon Skipper » 26.05.2015, 13:15

Nicht wirklich würde ich sagen. Auf Bundesebene, auf die sich deine Links beziehen, stimmt das wohl mit den 15 PS, allerdings geht es hier ja um den Neckar, einem Landesgewässer. Dort gilt, laut deinem 2. Link weiterhin die 5 PS-Grenze. (Absatz 2)
Da das spezielle Gesetz Vorrang vor dem allgemeinen Gesetz hat (Lex Spezialis) gehe ich davon aus, dass die Regelungen des Wasser-und Schifffahrtsamtes, zuständig für den Neckar, Gültigkeit haben. Kann mich auch irren, aber ich werte die Regelungen des für den Bereich um den es geht (Neckar) als bindend.
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Beitragvon haniball » 26.05.2015, 13:54

Skipper hat geschrieben:Nicht wirklich würde ich sagen. Auf Bundesebene, auf die sich deine Links beziehen, stimmt das wohl mit den 15 PS, allerdings geht es hier ja um den Neckar, einem Landesgewässer. Dort gilt, laut deinem 2. Link weiterhin die 5 PS-Grenze. (Absatz 2)
Da das spezielle Gesetz Vorrang vor dem allgemeinen Gesetz hat (Lex Spezialis) gehe ich davon aus, dass die Regelungen des Wasser-und Schifffahrtsamtes, zuständig für den Neckar, Gültigkeit haben. Kann mich auch irren, aber ich werte die Regelungen des für den Bereich um den es geht (Neckar) als bindend.


Und dann müsste der 3. Link greifen vom Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart.

In meinem Fall, ich angle am 7er Abschnitt, müsste das Amt in Stuttgart zuständig sein. Bei euch dann Heidelberg. Somit dürfen wir 15 PS fahren und ihr 5PS, wenn ich das jetzt richtig lese.

"Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) wird außerdem ein Befähigungszeugnis benötigt. "
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Beitragvon Der Tobi » 27.05.2015, 07:02

Ok. Dann muss ich mal nachlesen was auf meiner Angelkarte steht :oops:

Muss ich dann zum Anmelden nach HD oder kann man das auch z.B. In Heilbronn irgendwo erledigen.
Viele Grüße



Tobi



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Beitragvon Der Tobi » 28.05.2015, 20:58

So nun bin ich wieder Schlauer
Danke an alle :D jetzt möchte ich aber noch eine Frage stellen, wie macht ihr euer Boot am Ufer fest um doch evtl. Die ein oder andere Stelle zu befischen.

Nehmt Ihr Anker oder bindet ihr das Boot irgendwo fest, letzteres ist ja fast an allem verboten.

Und wo lässt ihr euer Boot ins Wasser und wie? Schön wär natürlich ein kleiner Steg zum ein und aussteigen.
Gibt es da etwas frei zugängliches in Heilbronn und Umgebung?
Viele Grüße



Tobi



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