Hallo an alle ,
Bin mir nicht sicher was Ich mir für eine Rute kaufen soll .
Hauptsächlich möchte ich mit der Rute Twitchen überwiegend
Den Zalt 14 den ich in mehreren Farben schon habe und wenn man das kombinieren kann dann auch größere Gummifische so 15-23cm . Eine Rolle muß dann natürlich auch noch her . ich hoffe ihr könnt mir helfen .
Rute für Zalt 14
Moderator: Moderatoren
Wie schon gesagt ich bin sehr zufrieden. Du hast auch genug Feinfühligkeit.
Ich habe sie mir zum Welsangeln zugelegt, war dann aber überrascht für was ich sie alles nehmen kann.
Natürlich gibt es auch andere Ruten die speziell für dies und jenes sind.
Beim Kurs konnten einige mal die Rute ausprobieren, vielleicht sagt mancher etwas dazu.
Ich habe sie mir zum Welsangeln zugelegt, war dann aber überrascht für was ich sie alles nehmen kann.
Natürlich gibt es auch andere Ruten die speziell für dies und jenes sind.
Beim Kurs konnten einige mal die Rute ausprobieren, vielleicht sagt mancher etwas dazu.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
- Gruendling 67
- Beiträge: 1703
- Registriert: 17.01.2010, 12:05
- Wohnort: Korb
14 cm Zalts und 23 cm Gummifische mit einer Rute zu fischen ist meiner Meinung suboptimal.
Die Zalts wiegen zw. 35 und 40Gramm und 23er Gummifische mit entsprechendem Bleikopf ab 100 Gramm aufwärts.
Mit einer Rute von 2,70 und >100 Gramm Wurfgewicht macht es weder lange Spaß noch lässt sich ein Zalt damit vernünftig (gejerkt) führen.
Besser wäre eine Spinnrute bis 2,70m und ca. 80 Gramm WG womit sich Zalts und Gummis bis 15cm führen lassen oder für die Zalts eine Jerkbaitrute mit ca. 80 Gramm WG.
Die Zalts wiegen zw. 35 und 40Gramm und 23er Gummifische mit entsprechendem Bleikopf ab 100 Gramm aufwärts.
Mit einer Rute von 2,70 und >100 Gramm Wurfgewicht macht es weder lange Spaß noch lässt sich ein Zalt damit vernünftig (gejerkt) führen.
Besser wäre eine Spinnrute bis 2,70m und ca. 80 Gramm WG womit sich Zalts und Gummis bis 15cm führen lassen oder für die Zalts eine Jerkbaitrute mit ca. 80 Gramm WG.
Gruß Markus
Abschnitt VIII
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