Die Schonzeit für den Hecht hat bei uns begonnen.
Und nicht vergessen....Spinnköder dürfen an WAV Gewässern
aso auch am 9er vom Inselbad Stuttgart bis Poppenweiler incl. Haken nicht größer als 5 cm sein.
Entsprechende Neuerung steht auf den betroffenen Fanglisten des WAV .
Alle anderen Neckarabschnitte die nicht zum WAV gehören sind nicht von der Spinnköder-Regelung betroffen.
Hechtschonzeit und Spinnköder
Moderator: Moderatoren
Hechtschonzeit und Spinnköder
Zuletzt geändert von Hans am 16.02.2010, 08:06, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
Juhu ich bin zum Glück am Xer und darf weiter Fischen.
Aber sagt mal ehrlich wer von euch ist der gleichen Meinung wie ich??
Meine Meinung: Es hätten auch 7 oder 8 cm gereicht. Bei 5cm bekommt man ja schon Probleme mit dem Barschfischen.
Gruß Timo

Aber sagt mal ehrlich wer von euch ist der gleichen Meinung wie ich??
Meine Meinung: Es hätten auch 7 oder 8 cm gereicht. Bei 5cm bekommt man ja schon Probleme mit dem Barschfischen.
Gruß Timo
Xer Abschnitt und IXer Abschnitt und WAV Gewässer
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- Gselzbaer67
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Cold83 hat geschrieben:oliver86 hat geschrieben:Weil es ja auch soviele Hechte im Neckar hatWie soll man da noch auf Zander fischen außer mit Köfi?
Zander sind übrigends auch gesperrt
Nicht am 7er...da darf man theoretisch noch auf Zander fischen....Hier beginnt die Schonzeit für freund Glasauge erst am 1.April bis 15.Mai
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen
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Hier die Schonzeiten Baden-Württemberg
Aal: - 40 cm
Äsche: 01.01. bis 30.04. 30 cm
Aland: 01.04. bis 31.05. 25 cm
Bachforelle: 01.10. bis 28.02. 30 cm
Barbe: 01.05. bis 15.06. 40 cm
Hecht: 15.02. bis 15.05. 50 cm
Huchen 01.02. bis 31.05. 70 cm
Karpfen: - 35 cm
Nase: 15.03. bis 31.05. 35 cm
Quappe: 01.11. bis 28.02. 30 cm
Renke 15.10. bis 10.01 30 cm
Schleie: 15.05. bis 30.06 25 cm
Seeforelle: 01.10. bis 28.02. 50 cm
Seesaibling: 01.10. bis 28.02. 25 cm
Zander: 01.04. bis 15.05. 45 cm
Auf Zander darf also noch gefischt werden.
Am Xer gilt aber noch eine extra Regelung der Zanderschonzeit.
Dort ist sie glaube ich wie beim Hecht.
Aal: - 40 cm
Äsche: 01.01. bis 30.04. 30 cm
Aland: 01.04. bis 31.05. 25 cm
Bachforelle: 01.10. bis 28.02. 30 cm
Barbe: 01.05. bis 15.06. 40 cm
Hecht: 15.02. bis 15.05. 50 cm
Huchen 01.02. bis 31.05. 70 cm
Karpfen: - 35 cm
Nase: 15.03. bis 31.05. 35 cm
Quappe: 01.11. bis 28.02. 30 cm
Renke 15.10. bis 10.01 30 cm
Schleie: 15.05. bis 30.06 25 cm
Seeforelle: 01.10. bis 28.02. 50 cm
Seesaibling: 01.10. bis 28.02. 25 cm
Zander: 01.04. bis 15.05. 45 cm
Auf Zander darf also noch gefischt werden.
Am Xer gilt aber noch eine extra Regelung der Zanderschonzeit.
Dort ist sie glaube ich wie beim Hecht.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
TJ hat geschrieben:@ Hans müsste er wissen steht auch auf jedem Erlaubnisschein
Gruß Thomas
Natürlich weiß Sebi das, aber er kann es wunderbar in seinen Abschnitt-Infos bringen. Das wollte ich damit ausdrücken.
Jeder Abschnitt hat doch immer wieder abweichende Bestimmungen.
Deshalb haben die Neckarpaten hier ja die Möglichkeiten alles auf einen Blick zu bringen.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9