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Verfasst: 15.09.2012, 19:50
von Gselzbaer67
Jetzt schalte ich mich auch mal wieder ein.
Es hat keiner gegen irgendetwas verstoßen!!! Es ist LEGAL dass man solch einen Fisch mitnimmt, vor allem wenn es sein erster Neckarzander ist.
GENAU WEGEN SOLCHEN KOMMENTAREN STELLEN INZWISCHEN SCHON VIELE HIER KEINE BILDER MEHR EIN UND DAS FINDE ICH ECHT SCHADE!!!
Von mir noch ein Petri zu deinem Zander, du hast ihn dir verdient und er hat hoffentlich saugut geschmeckt!!!!

Verfasst: 15.09.2012, 20:01
von Gruendling 67
Auch von mir ein dickes Petri
Verfasst: 15.09.2012, 20:58
von Biko
Kann mich da nur anschließen: Fettes PETRI !!! Und da man nicht immer laut sagen muss, was man denkt, sag ich auch nichts weiter zu den "Sauerei".
- Kommentaren.
In diesen Sinne freue ich mich auf die nächsten Fangberichte hier im Forum
Verfasst: 15.09.2012, 23:34
von Hans
m0wL hat geschrieben:Hecht hat mittlerweile 60 cm!
Und an nem Zander von unter 50 cm wird meiner Meinung nach eh keiner satt! Finde das ne Sauerei so einen zu töten!!!
Mal ganz nebenbei
Wenn du einen Zander über 45 cm wieder ins Wasser läßt machst du dich strafbar.
Das wir einige Gesetze und Bestimmungen haben die man überarbeiten könnte wissen wir alle.
Manche Vereine haben zusätzlich die Schonmaße/Schonzeiten heraufgesetzt, da verstößt man dann gegen interne Bestimmungen.
Verfasst: 16.09.2012, 00:07
von Wurmzüchter ♰
Wir gehen doch alle Angeln um Fische zu fangen, die man auch essen kann. Ein Fisch, der sein Schonmaß erreicht hat, ist auf jeden Fall fällig und ich finde es keine Sauerei, einen maßigen Fisch mitzunehmen. Ihr esst doch alle auch Fleisch vom Schwein oder Rind und keiner regt sich darüber auf, wie diese armen Tiere gehalten werden.Aber bei einem Fisch rummeckern. Das finde ich schon seltsam.
Verfasst: 16.09.2012, 03:51
von schuessel
Also mit ein, zwei kleinen Kartöffelchen könnte das vielleicht schon reichen um satt zu werden^^
Den ersten Zander den man fängt und behalten darf wieder ins Wasser werfen????
Auf so ne Idee muß man erst mal kommen.
eigentliuch zum totlachen
Hoffentlich hast den armen kleinen auch nicht verkocht, von wegen verkürzte Garzeit und so.

Verfasst: 16.09.2012, 03:57
von EatSleepFishing
Hans hat geschrieben:
Mal ganz nebenbei
Wenn du einen Zander über 45 cm wieder ins Wasser läßt machst du dich strafbar.
Das wir einige Gesetze und Bestimmungen haben die man überarbeiten könnte wissen wir alle.
Manche Vereine haben zusätzlich die Schonmaße/Schonzeiten heraufgesetzt, da verstößt man dann gegen interne Bestimmungen.
Das ist so nicht richtig. Meines Wissens gibt es in diesem Themenfeld auch erst 1 Urteil und dort wurde ein Angler verurteilt weil er seinen Karpfen dadurch unnötig "quälte" das er ihn sehr lange für eine Fotosession an der Luft lies.
Der in vielen Foren ständig gebrauchte Begriff des "vernünftigen Grundes" trifft für C&R nicht zu, da dieser nur für das Töten von Wirbeltieren vorliegen muss.
Sonst müsste auch jedes Rotauge abgeschlagen werden, da ja jedes maßig ist
Ich finde man sollte das hier jetzt auch wieder gut seine lassen. Der Fisch hatte das Maß und somit ist das abschlagen legal und beim ersten maßigen Zander für mich auch völlig legitim.
Verfasst: 16.09.2012, 08:34
von Mister Fister
Gselzbaer67 hat geschrieben:Jetzt schalte ich mich auch mal wieder ein.
Es hat keiner gegen irgendetwas verstoßen!!! Es ist LEGAL dass man solch einen Fisch mitnimmt, vor allem wenn es sein erster Neckarzander ist.
Von mir noch ein Petri zu deinem Zander, du hast ihn dir verdient und er hat hoffentlich saugut geschmeckt!!!!

ganz genau so schauts aus,als ich mich 2010 hier angemeldet hab gabs fast täglich bilder und fangmeldungen
PETRI zum Zander!!!
Verfasst: 16.09.2012, 08:46
von Hans
m0wL hat geschrieben:
Sonst müsste auch jedes Rotauge abgeschlagen werden, da ja jedes maßig ist
Muß man auch, Ich habe die Gesetzte ja nicht gemacht aber so ist es
Verfasst: 16.09.2012, 08:53
von Ralf
@Jochen:

Danke
Verfasst: 16.09.2012, 11:22
von Mario91
rotaugen/feder schonmaß 20 cm
waren doch nur 20 cm =D
Verfasst: 16.09.2012, 11:38
von Hans
In manchen Neckarbereichen gibt es erweiterte Schonzeiten und Schonmaße.
Am 9er z.B haben Rotaugen kein Schonmaß.
Am 10er z.B. beginnt die Zanderschonzeit schon am 15.Februar.
am 9er erst am 1.April
Damit noch nicht genug Verwirrung
Verschiedene Bundesländer haben unterschiedliche Schonzeiten/Maße
http://www.angeln-24.de/?kat=schonzeite ... deslaender
Was in einem Bundesland erlaubt ist,sorgt in einem anderen für Aufruhr.
Verfasst: 16.09.2012, 12:04
von Sebi8
Rapfen konnten wir dieses Jahr schon viele fangen...
Die größten der letzen Wochen auf Topwater waren 69, 71, 72 und jetzt eben 80 cm
Einer der geilsten Angelleien überhaupt
Auf Normale Wobbler und Gummis hatten wir viele kleinere bis 61 cm..
Verfasst: 16.09.2012, 12:57
von Hans
Hi Sebi
Bei mir sind die Rapfen immer an der Oberfläche zu fangen.
Bei einem Wobbler mit 2 Meter Tauchtiefe beißen dann die Döbel.
Noch tiefer Zander und Steinbisse

Fehlerhafte Angaben
Verfasst: 16.09.2012, 19:17
von 23tedric
Auf der Seite steht, die Bachforelle habe in Baden-Württemberg ein Schonmaß von 30cm. Bei mir im Schein und auf der Angelkarte steht aber etwas von 25cm. Bei den anderen Fischarten hab ich's jetzt nicht überprüft - das ist mir nur sofort aufgefallen.
Bei der Bachforelle finde ich noch interessant, dass selbst in einem Bundesland (Baden-Württemberg) unterschiedliche gesetzliche Schonmaße existieren. Im Hochrhein 28cm, oberhalb 800m über Normalnull 20cm und sonst 25cm.