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Verfasst: 06.01.2014, 23:08
von Floma
Sebastian hat geschrieben:
Darf man bei Schildern " Betreten des Geländes verboten" (zb an einem Wehr ans Ufer, da man ja das Uferbetretuznggesetz eigentlich da auf seiner seite hat, oder??
FischG §13(3) schränkt aber ein:
"Die Ausübung der Fischerei in Gewässern oder Gewässerstrecken, die sich innerhalb von Gebäuden, Hofräumen, gewerblichen Anlagen sowie eingefriedeten Grundstücken einschließlich der Grundstücke, bei denen die Einfriedung des Ufers fehlt, befinden, ist nur mit Zustimmung deren Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zulässig."
Darunter fallen imho etwa Schleusenanlagen, etc. Ich weiß bspw. dass man bei der Marbacher/Benninger Schleuse früher nur klingeln musste um auf die Insel zu kommen. Weil aber zuviel Müll zurück blieb, wurde die Regelung schlicht abgeschafft. Kann man nix machen (wegen dem Paragraphen). Sagt aber auch viel darüber aus, was an dem Mantra: "Angler schützen die Natur und nehmen ihren Müll immer mit" tatsächlich dran ist. Unsere schwarzen Schafe reißen es eben raus.
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 11.06.2015, 17:58
von Bulldog79
Wie war das jetzt noch mal mit dem Zelten
Darf Mann als Angler sein angelzelt aufstellen bzw. auch mal übernachten,am Abschnitt 7 ???
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 08.02.2016, 13:33
von Angel-Sepp
Dieses Schild steht u.a. Auf Höhe des Cannstattetr Wasens in Stuttgart (Oberwasser Bad Cannstatt, 9/1).
Am Ufer ist eine befestigte Fläche die, wie der ganze Uferbereich, eingezäunt ist. Die Türen an den Zugängen sind teilweise gar nicht vorhanden oder stehen offen.
Unter den Aufklebern steht "strompolizeilich verboten"
Ich habe hier vorsichtshalber mal nicht geangelt. Wäre mir das Angeln hier gestattet oder ist der Bereich tabu?

Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 08.02.2016, 14:23
von Mitschman
Eingezäunt und mit Verbotsschild: tabu.
Einfach ein paar Meter weiter gehen und im erlaubten Bereich angeln ...
Viel Erfolg und Grüße von Michael
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 08.02.2016, 14:53
von Hans
Bei allen "Betriebsgeländen betreten verboten" Schildern ist das Betreten und somit auch Angeln verboten. Außer du hast vom Betreiber die Genehmigung.
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 08.02.2016, 15:23
von Angel-Sepp
Mann dankt!

Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 09.02.2016, 16:45
von Gramma
Jo ob eingezäunt oder nicht: Wenn Betriebsgelände dann Betreten und Angeln verboten
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 18.05.2020, 16:05
von Döbel2804
Hallo
eine Frage zu
Uferbetretungsrecht
Wie schaut es aus mit gemietetn Pacht Grundstücke am Neckar . Ich Angle am 6er und Man kommt deilweisse gar nicht mehr an den Fluss . Überall gelbe Schilder private Grundstück betreten verboten.
Es gibt sogar so was wie eine Einfahrt oder Parkbucht und am Ende ein provisorisches zaunelement mit Schild privat Grundstück. Wo ich locker drüber steigen könnte.
Die Grundstücke sind eingezäunt aber der Uferbereich ist frei.
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 18.05.2020, 16:20
von Hans
Privatgrundstück darfst du nicht betreten wenn ein Verbotsschild da steht.
Als Beispiel
Ein Kontrolleur mit vielen Titeln (Wasserpolizei,Regierungspräsidium Fischerei-irgendwas und WAV Kontrolleur)wies mich in Untertürkheim beim Ruderklub darauf hin dass man den Hof,den Steg,also das ganze Gelände des Ruderklubs nicht betreten darf und somit auch nicht an die paar Meter Ufer kommt.
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 18.05.2020, 22:11
von Döbel2804
Danke Hans
Für die Info
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 19.05.2020, 07:51
von NeckarTentakel
Ich glaube wenn man allerdings das Ufer so eines Grundstücks erreichen kann, indem man ein Stück durch das Wasser watet bsplw. von einer anderen uneingezäunten Wiese aus, dann ist das doch erlaubt oder?
Gruß Dennis
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 19.05.2020, 22:45
von Fish-Assassin
§ 16 Fischereigesetz Absatz 2 besagt, daß der Fischereiausübungsberechtigte, sollte er das Gewässer nicht über einen öffentlichen Weg oder nur mit erheblichem Umweg erreichen ( Auslegungssache), vom Grundstückseigentümer verlangen kann, das Betreten zu dulden. Das bedeutet, du darfst Obstwiesen, Freizeitgrundstücke oder ähnliches betreten, haftest jedoch für Schäden. Fernerhin wirds unglaublich bei Absatz 3. Aus diesem geht hervor, in welcher Form der Angler vom Grundstückseigentümer das Entfernen von Uferbewuchs verlangen kann...
Also, Schild an kniehohem Bretterzaun oder ähnlichem getrost ignorieren.
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 20.05.2020, 09:51
von Herr Schneider
Hm, das habe ich mich auch schon öfters gefragt und meiner Meinung nach ist es so wie neckartentakel schreibt. Au man, ich erinnere mich noch wie wir das im Vorbereitungskurs bei Herrn Schock besprochen haben, aber so ganz 100% sicher bin ich mir nicht...
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 20.05.2020, 18:37
von Döbel2804
Hallo
Danke für die Antworte.
Zur Info der Uferbereich so wurde mir gesagt gehört der Gemeinde.
Und
Die Grundstücke gehen nicht bis zum Wasser. Ist doch teilweise viel Platz da bis die Grundstücke anfangen.
Re: Rechtliches am Neckar
Verfasst: 21.05.2020, 09:21
von Fish-Assassin
Wenn der Uferbereich der Gemeinde gehört, brauchst du dir keinen Kopf machen. Einfach drüber laufen, wenn der Besitzer da ist, freundlich grüßen und gut. Da der Fragesteller vom 6er Abschnitt ist: Beim Betonwerk Blatt besteht kein Uferbetretungsrecht, da Gewerbegrundstück. Wenn du an der Pforte freundlich fragst, erhältst du Zutritt zum Betriebsgelände.