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Verfasst: 03.01.2012, 12:28
von gelöschter Benutzer
Pachtverträge laufen doch mindestens 12 Jahre.

Verfasst: 03.01.2012, 12:47
von nicht mehr aktiv
Leute ist es euch eigentlich langweilig

dann geht ans Wasser oder arbeiten

ich mach jetzt mal nen Vorschlag, damit es keine ausartenden Diskussionen mehr gibt könnten wir einen tread machen in dem genau solche fragen aufgelistet werden und dann von den Moderatoren/ Paten die zuständigen Behörden/ personen direkt angeschrieben werden. So wie Hans das bezüglich des bootsangeln gemacht hat
Verfasst: 03.01.2012, 13:15
von kirk
Niecke mir ist nicht langweilig. Aber nicht zielführende Diskussionen und daneben liegende Argumentationen nerven mich. Nicht nur weil sie Mitleser irre führen, sondern vor allem weil sie inhaltlich falsch sind.
Verfasst: 03.01.2012, 15:54
von kolalait
Zitat BGB:
Darüber hinaus sind nur Vereine mit einer Monopolstellung gem. § 826 BGB grundsätzlich zur Aufnahme verpflichtet, wenn die Verweigerung der Mitgliedschaft eine sittenwidrige Schädigung darstellt.
Dieser Aufnahmezwang besteht insbesondere bei Wirtschaftsverbänden oder Berufsvereinigungen.
Zitat Ende.
Zu der Preiserhöhung:
Da muss man natürlich jedes Jahr den Prozentsatz draufrechnen und dann den nächsten wieder von dem Betrag bilden. Nur zusammenzählen ist einfach falsch.
Verfasst: 03.01.2012, 16:00
von Wallernico
da hat kolalait recht nur addieren ist in so einer aufstellung immer falsch. ^^
Verfasst: 03.01.2012, 20:28
von Gselzbaer67
masterofdisastr hat geschrieben:
Die Reklementierung ist mir bekannt... Das heist aber nicht die Aufnahme von Mitgliedern zu verweigern... Sonst dürfte der WAV sicher keine mitglieder mehr aufnehmen...
Baustein/Aufnahmegebühr/Besatzspenden alles kein ding... Nur wie finde ich teils etwas sehr ... Zwielichtig ... oder sind inzwischen 400-1200€ standart? wer kann sich da den beitritt leisten? DU?
Umgeht man so die aufnahmen von mitgliedern die anspruch auf eine gewässerkarte fordern?
Hat denn ein Vereinsmitglied automatisch anspruch auf eine Gewässerkarte? (passive mitglieder?)
Wie sagt der nette Herr Wolfgang Reuther:"
Wer nicht Angeln gehen will muss dann auch keine Fischereiabgabe bezahlen." heist also wer nicht angeln gehen will brauch auch keine Gewässerkarte? (
Quelle)
Das muss jeder für sich selber entscheiden und es gibt immer noch Vereine mit niedrigen aufnahmepreisen, man muss nur suchen, und dann muss jeder abwägen was er will.
Und wer soviel Aufnahmegebühr zahlt muss es selber wissen. ich nicht!!
Verfasst: 03.01.2012, 20:49
von nicht mehr aktiv
beim wav bezahlt man grad gar keine aufnahme gebür, wenn man die ersten drei jahre immer die wav karte nimmt. die mitgliedsgebühr bleibt aber natürlich...
Verfasst: 03.01.2012, 22:54
von masterofdisastr
Ups da habsch wohl nen Denkfehler gemacht...

passiert...
Trotzallem komm ich mit der Situation nicht klar...
Vorallem konnte/wollte man mir in Stuttgart keine Auskunft geben... In Karlruhe konnte mir ebenfalls keine helfen... und beim Verband hab ich leider niemanden erreicht...
Naja ich denke wir lassen die Diskussion denn wird wohl auf keinen grünen Zweig kommen...
Verfasst: 04.01.2012, 06:36
von gelöschter Benutzer
Was sich mir nicht so ganz erschliesst ist Folgendes:
Ist der Fischerreiverein Esslingen Pächter des Abschnittes X?
Ein Pachtvertrag wird laut Gesetz im Normalfall auf mindestens 12 Jahre festgelegt.
Wird die Pacht selber auch auf 12 Jahre festgeschrieben?
Wer legt die Preise für die Erlaubniskarten eigentlich fest?
Weiss jemand in welchen Jahren jeweils eine Erhöhung stattgefunden hatte?
Vor 10 Jahren war wohl die letzte Erhöhung gewesen. (2002)
Wie hoch war die Erhöhung gewesen?