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Verfasst: 26.02.2013, 22:01
von Hans
Ohhhhh ohhhhh Nico
Das brauchst du nicht mehr nachfragen,die Angaben stimmen 100 %.
Du schreibst halt
WhiteEagle hat geschrieben:Ja aber du musst aufpassen, wenn Dein Kind nur einen Jugendfischereischein hat, darf es nur mit einer Handangel angeln!
1 mal verwischen mit 2 Handangeln = Verwarnung
2 mal verwischen mit Handangeln = entzug Jahresschein sowie je nach Kontrolle Jugendfischereischein!
Gruß
Nico
Und das sorgt für Verwirrung weil es halt nicht stimmt.
Entweder ein Kind hat einen Schein und fischt oder es hat keinen und fischt nicht.
Verfasst: 26.02.2013, 22:45
von Skipper
Ich war vor, ich glaub zwei Wochen, mit meinem Sohn am Neckar bei Heidelberg angeln. Er brauchte dafür eine Tageskarte (zusätzlich zum Jugendfischereischein natürlich) und die kostete genauso viel, wie sie für mich gekostet hätte. Er konnte damit genauso mit zwei Angeln angeln wie ich, allerdings mußte ich den Fisch den er gefangen hatte, töten. Das dürfen Jugendliche mit dem Jugendfischereischein nicht, weshalb immer ein min. 18 Jahre alter Besitzer eines Fischereischeins mit dabei sein muß.
Aber ansonsten gelten so ziemlich die gleichen Regeln und auch die gleichen Preise. Achja, die Fischereiabgabe müssen Jugendfischereischeinbesitzer nicht zahlen, davon sind sie befreit.
Gruß Jörg
Verfasst: 27.02.2013, 08:04
von Albino-Waller
Hallo Skipper, das mit der Abgabe das die Jugendliche befreit wären stimmt nicht ganz das nennt sich nicht Fischereiabgabe sondern Gebühr und die beträgt 5 Euro pro Jahr zumindest wurde das gestern so zu mir auf dem Rathaus gesagt wo ich den Antrag geholt habe.
Mfg. Thomas
Verfasst: 27.02.2013, 11:07
von Skipper
Nee Albino-Waller, so einfach ist das ja nun nicht in Deutschland mit den Regeln

Die Fischereiabgabe ist die Fischereiabgabe und Gebühren sind Gebühren. Diese Begriffe sind klar definiert. Jugendliche mit Jugendfischereischein sind von der Fischereiabgabe befreit, aber nicht von irgendwelchen Gebühren, die irgendwelche Komunen selber beschließen und abkassieren. Die Fischereiabgabe kostet 8€ für jeden, außer für Jugendliche mit Jugendfischereischein. Siehe dazu hier unter "Kosten":
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web ... 45&vbmid=0
[/url]
Re: Jugendangeln
Verfasst: 27.02.2013, 11:26
von striker
WAV hat geschrieben:
Und schreibt nicht wegen jedem Sch.... an das RP.
Hans-Hermann Schock
das schöne ist das dir das ja sowas von egal sein kann wegen was die Leute da hinschreiben toll gelle
Jugendfischereischein
Verfasst: 27.02.2013, 13:22
von zandernascher
Fischereigesetz von 2010 § 32 (1) Personen,die das zehnte ,aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollenget haben, kann ein Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) erteilt werden, soweit sie nicht die für die Ausstellung eines Fischereischeins gemäß § 31 erforderliche Sachkunde besitzen oder in einem Ausbildungsverhältnis als Fischwirt stehen. (2) Der Jugendfischereinschein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhaber eines Fischereischeins. § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Jeder sollte sich das Fischereigesetz runter laden dann kann man immer nachschauen was gilt und was nicht und ist auf der sicheren Seite. Wie meinst Du das denn viele Leute sind Dir hier egal ? Herr Schock auch einer von den 57% Vorständen die keine Meinung hatten zum Nachtangelverbot aber hier grosse Töne spucken.
Re: Jugendangeln
Verfasst: 27.02.2013, 15:45
von schweyer
WAV hat geschrieben:auch wenn jetzt wieder ein Aufschrei durch das Forum geht,
hier gibt es Leute, denen sollte man dien Fischereischein einfach auf Lebenszeit entziehen.
Anstatt mal wieder den Ruf nach der Höchststrafe durch Land schallen zu lassen, sollte der Herr Schock lieber mal seine Stimmgewalt einsetzen um eine längst überfällige Novellierung bestehender Gesetze zu fordern.
SO führt man keine Jugendlichen an die Angelei ran.
Dass es auch besser geht, haben andere Bundesländer längst bewiesen.
Vielleicht sitzen aber dort auch Vereinsvorsitzende am Ruder, die sich den wirklich wichtigen Dingen widmen.
Mit Fischergruß schweyer
Verfasst: 27.02.2013, 16:38
von Albino-Waller
bow eh was geht den hir ab seit ihr freundlich zu einander
so ich komm jetzt grad vom amt und hab den jugenfischerreischein geholt es ist tatsächlich so wie ich gesagt habe die frau meinte das ist eine gebühr und keine Fischereiabgabe und die beträgt bei uns 5,-
ich hab da mal noch ne frage was kosten jetzt die Jahreskarten am 9er abschnitt
Gruß Thomas
Re: Jugendangeln
Verfasst: 27.02.2013, 16:41
von Albino-Waller
Verfasst: 27.02.2013, 17:08
von Wurmzüchter ♰
Ich finde es unsäglich dumm, gleich mit dem Entzug des Angelscheins zu drohen. Hier kommen immer wieder Fragen auf, die nur ein gewissenhafter Vorstand eines Angelvereins beantworten kann. Hier haben wir einen Vorstand im Forum, dem die Angler ja scheißegal sind, da sie ja Fragen stellen. Wer die fragen beantwortet ist uns Anglern so ziemlich egal. Wenn es der Vorstand nicht kann, wird eben das RP angeschrieben. Von Anglern aus dem WAV habe ich schon gehört, wie der Vorstand sich benimmt. Eigentlich schade, ein Vorstand sollte sich auch für die Belange seiner Angler einsetzen. Nicht die Angler sollten dem Vorstand Genüge tun.
Wisst ihr jetzt, warum ich nicht in einen Verein eintrete?
Verfasst: 27.02.2013, 17:12
von Skipper
Hallo Albino-Waller
Dann sieh doch mal in den Jugendfischereischeinnach, ob da auf der rechten Seite ein Stempel drin ist mit dem Vermerk: "Fischereiabgabe bezahlt".
Wenn nicht, ist der Jugendfischereischein auch nicht gültig.
Ich würde mich da auch nicht so sehr aufs Fräulein vom Amt verlassen, Fischereischeine auszustellen gehört nicht zu den Aufgaben, die sie am meisten auszuführen hat, sondern ist lediglich eine von vielen ihrer Aufgaben. Es kann gut sein, dass sie sich selbst nicht so gut auskennt. Das hab ich selbst schon erlebt, spreche also aus Erfahrung.
Wenn du dir ganz sicher sein willst, und das sollte man, bevor man mit dem eigenen Kind ans Wasser geht, dann sieh dir die Gesetzestexte an. Was da drin steht ist bindend. Und nichts anderes! Ich hatte dazu einen Link eingestellt, vielleicht hast du da nicht reingesehen? Wahrscheinlich sind solche Links hier schon hundert mal eingesetzt worden, man sollte sie auch lesen.
Ich frag mich sowieso, weshalb du dich bei sowas auf Spekulationen, Vermutungen und Rätselraten verläßt, wenn in der Fischereiverordnung ganz genau drin steht, was man darf und was nicht. Die brauchst du dir doch nur runterzuladen. Einem Fischereiaufseher brauchst du jedenfalls nichts von der Frau vom Amt zu erzählen, solltest du was falsch machen. Sie ist nicht für deine Handlungen verantwortlich, sondern allein du. Deshalb ist die ganze Disskusion hier eigentlich unnötig. Sieh dir die Gesetze dazu an, denn: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ganz nebenbei, ohne jetzt belehren zu wollen, ist deine Sache, ist nur ein Hinweis: Catch and release ist nach deutschem Gesetz verboten, steht auch da drin
Wenn man schon was tut was verboten ist, sollte man das nicht auch noch öffentlich verbreiten...
Verfasst: 27.02.2013, 17:14
von Wurmzüchter ♰
Eine Jahreskarte für den 9er kostet 60 Euro plus 20 Euro Pfand für die Fangliste.
Verfasst: 27.02.2013, 17:16
von Skipper
Muss mich berichtigen, wir reden ja hier vom Jugendfischereischein und die sind sowieso von der Fischereiabgabe ausgenommen.
Verfasst: 27.02.2013, 17:21
von schweyer
Skipper hat geschrieben:Muss mich berichtigen, wir reden ja hier vom Jugendfischereischein und die sind sowieso von der Fischereiabgabe ausgenommen.
Ach....hast Dir "Deinen" Link nun selbst auch mal durchgelesen

Verfasst: 27.02.2013, 17:24
von Albino-Waller
Skipper hat geschrieben:Muss mich berichtigen, wir reden ja hier vom Jugendfischereischein und die sind sowieso von der Fischereiabgabe ausgenommen.
na toll schön das du das gemergt hast das ich den Jugenfischereischein meinte, das zum teama lesen
