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Verfasst: 18.06.2012, 14:15
von Auratus
Hi Uli,

hab mich geirrt. Da scheint doch so irgendwas für Kanus/kleine Boote zu sein. Aber keine Fischtreppe an dieser Stelle! Und Betriebsgelände? Vielleicht, keine Ahnung (muss ich vor Ort mal genauer nachschauen)... Aber das Betreten ist bestimmt nicht verboten, da dort ein normaler Fußgängerweg am Neckar entlang weitergeht. Da laufen Spaziergänger, Jogger, etc...
Ich schau das nächste Mal genauer hin wenn ich dort vorbeikomm...

Gruß,
Ingo

Verfasst: 05.10.2012, 16:06
von wallerknecht
Hi,
weiß jemand, ob unterhalb vom neuen "kleinen Kraftwerk" an der Schleuse beim Landratsamt in Esslingen noch gefischt werden darf? Oder soll das wasserfallartige GEbilde daneben ne FIschtreppe sein und es gelten die 50m Mindestabstand?

Grüße, Erik

Verfasst: 06.10.2012, 21:14
von masterofdisastr
Hallo Erik,

direkt in dem kleinen Kraftwerkskanal ist das Angeln verboten. Unterhalb wird es scheinbar geduldet. (Obwohl es Kraftwerksbereich/Schleusenbereich ist)

Kurzes stück oberhalb an der schleuse kommt man sehr gut hin ;)

Verfasst: 08.10.2012, 06:11
von m0wL
Hallo Ingo,
sobald da irgendeine Einrichtung ist um Kanus oder kleine Boote umzusetzen ist es Betriebsgeläde der Wasser und Schifffahrtsverwaltung und somit Hausfriedensbruch wenn du dort angelst...

Verfasst: 08.10.2012, 06:18
von m0wL
Artstyles hat geschrieben:An der Sprungwand ist auch ein Schild angebracht mit "Schleusenbereich" an dieser Stelle hab ich auch schon oft einen Ansitz gemacht.


Ich glaube du meinst Spundwand^^

Verfasst: 08.10.2012, 06:22
von m0wL
kirk hat geschrieben:
Ich wäre auch für eine einheitliche Platzierung der Schilder. An der einen Schleuse ist das Schild bei 50 m platziert dort 200 m, ...

Hallo Kirk,
eine einheitliche Beschilderung ist eher unwahrscheinlich da die Schilder an jeder Schleuse an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, d.h.: Anzahl der Liegeplätze für Schiffe, Schifffahrtsaufkommen usw...