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Verfasst: 20.01.2012, 21:21
von Gselzbaer67
Florian1980 hat geschrieben:Nein, keine alten Leinpfade, sondern geteerte Feldwege. Somit dürfen kilometerweite Strecken am Neckar nur zu Fuß beangelt werden, z.b. zwischen Lauffen und Neckarwestheim oder vom Böckinger gewässer bis Lauffen...
Zum Glück habe ich zu meiner Zeit als ich am 6er war, genug Wengerter gekannt, durch die ich die Berechtigung hatte, dort zu parken ;-))
Aber inzwischen bin ich umgezogen und deshalb weiter am 7er unterwegs

Verfasst: 20.01.2012, 21:47
von Florian1980
Ich BIN sogar Wengerter und darf trotzdem nicht zum Angeln dort entlangfahren ;)

Verfasst: 21.01.2012, 10:07
von Gselzbaer67
Florian1980 hat geschrieben:Ich BIN sogar Wengerter und darf trotzdem nicht zum Angeln dort entlangfahren ;)
aber du darfst auf deinem Wengert parken :wink: :roll:

Verfasst: 21.01.2012, 10:17
von gelöschter Benutzer
Thema Kescher:
Muss man einen Kescher nur mitführen, oder muss der auch betriebsbereit sein, also aufgeklappt?

Thema Messer:
Wie lang darf die maximale Klingenlänge eines Messers sein?

Thema Futterschleuder:
Ich habe mal gelesen, daß in den Niederlanden, eine Futterschleuder unter das Waffengesetz fällt, ist dies in Deutschland auch so?
Oder in welchen Ländern ist dies so?

Thema gefärbte Maden:
Was sind eigentlich gefärbte Maden?
Maden die in Kaffepulver oder anderen natürlichen Mitteln gehältert wurden, zählt das auch zu gefärbten Maden?

Verfasst: 21.01.2012, 10:26
von gelöschter Benutzer
Tschaky hat geschrieben:Ich habe hier kurz mal irgendwo gelesen, dass man nur spinnen oder feedern
darf obwohl man ja eigentlich mit 2 Angeln angeln darf.
Finde das Thema leider nicht mehr, deswegen schreib ich es nun hier rein.

Ist das in allen Abschnitten gleich?
Und wenn nein, wie ist es am 5er?

Falls es niemand weiß, werde ich mich mal beim Werner erkundigen und es
hier posten.

Gruß

Tschaky
Ja zu dem Thema hatte ich mal etwas geschrieben.
Es gibt Hegebereiche die ausserordentlichen Wert darauf legen, wenn man spinnt, so darf man nur mit einer Rute angeln, auch wenn man eine 2. Rute auf Grund liegen hat und in Reichweite.

Also da am Besten, immer genau in den Erlaubnisschein schauen, das ist meist sehr versteckt zu finden.

Diese Regelung gilt auf jeden Fall für den Hegebereich Nürtingen.
Und ist da auch peinlichst genau zu beachten, denn dort wird häufig und genauestens kontrolliert.

Verfasst: 21.01.2012, 10:37
von Wurmzüchter ♰
Thema gefärbte Maden:
Was sind eigentlich gefärbte Maden?
Maden die in Kaffepulver oder anderen natürlichen Mitteln gehältert wurden, zählt das auch zu gefärbten Maden?
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Nein, nur die gefärbten Maden, deren Farbstoff angeblich Krebserregend ist, sind in Deutschland verboten. Dazu zählen die Roten und die Gelben, die vereinzelt zu kaufen sind. Ich frag mich nur, was das soll? Wenn ich mit ein paar roten Maden angel, wird der Fisch ja nicht gleich Krebs bekommen. Wie auch immer, es ist einfach verboten.

Verfasst: 21.01.2012, 10:59
von gelöschter Benutzer
Danke Thomas für Deinen Hinweis als Experte.

Hm ... grübel ...
Das Problem das ich sehe, ist folgendes:

Man hältert die Maden in Maismehl, dem hat man noch etwas rote Lebensmittelfarbe beigemengt oder Beta-Carotin oder ähnliche natürliche Dinge, um die Maden auf natürliche Art und Weise zu färben.

Die Maden nehmen dann allmählich die rote Lebensmittelfarbe auf und färben sich dann irgenwann rot oder rötlich.
Darf man die so präparierten Maden verwenden zum Angeln oder ist das so nicht erlaubt?

Denn die Maden nehmen ja diese Farbstoffe durch ihr Fressen auf und nicht, weil man die Maden selber eingefärbt hat.

Es sind zwar auch gefärbte Maden, aber nur mit Stoffen, die der Mensch oder Fisch auch ohne Bedenken zu sich nehmen kann.

Wenn man kontrolliert würde, wird dann nur auf Grund der Färbung der Maden davon ausgegangen, dass diese Maden nicht erlaubt sind, oder werden Proben der Maden zur Analyse verwendet?

Sorry, dass ich hier so intensiv auf das Thema eingehe, aber es interessiert mich sehr.

Verfasst: 21.01.2012, 11:36
von Wurmzüchter ♰
Maden können die Farbe nur durch die Haut aufnehmen, da sie nichts mehr fressen. Maden werden in totem Fleisch gezüchtet und sobald sie groß genug sind stellen sie das Fressen ein und bereiten sich auf die Umwandlung vor. Das geht bei hohen Temperaturen sehr schnell und deshalb werden sie kalt und in Sägespänen gehältert. Über das Futter geht schon mal gar nicht. In Österreich nimmt man ein giftiges Mittel um sie so schön zu färben. Aber alles nur über die Haut. Mit Lebensmittelfarbe geht gar nichts und bei einer Kontrolle bist Du als Angler der Mopps.

Verfasst: 21.01.2012, 13:33
von kolalait
Thema Kescher:
Muss man einen Kescher nur mitführen, oder muss der auch betriebsbereit sein, also aufgeklappt?

Es gibt in Baden-Württemberg keine gesetzlichen Vorschriften zum Unterfangnetz.
Der Fischereirechtsinhaber kann aber auf seine Angelkarte im Prinzip draufschreiben was er will, solange es nicht gegen gültiges Recht verstößt.
Damit wird es Bestandteil des Vertrages zwischen dem Fischereirechtsinhaber und dem Angler. (Die Angelkarte ist ein rechtsgültiger Vertrag).

Gruß Kolalait

Verfasst: 21.01.2012, 13:36
von kolalait
Thema Futterschleuder:
Ich habe mal gelesen, daß in den Niederlanden, eine Futterschleuder unter das Waffengesetz fällt, ist dies in Deutschland auch so?
Oder in welchen Ländern ist dies so?

Eine Futterschleuder fällt bei uns nur unter das Waffenrecht wenn die erreichbare Energie eine bestimmte Anzahl Joule erreicht. Den genauen Wert kann man im Waffenrecht nachlesen. Ich gehe davon aus dass bei uns in Deutschland gekaufte Schleudern diese Werte deutlich unterschreiten und somit nicht unter das Waffenrecht fallen. Aber vorsicht bei selbstbauten Die Grenzen sind ziemlich niedrig angesetzt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwille

Gruß Kolalait

Verfasst: 21.01.2012, 13:40
von kolalait
Thema Messer:
Wie lang darf die maximale Klingenlänge eines Messers sein?

Ab 12 cm mit feststehender Klinge darf ein Messer nicht geführt werden.
Außnahme ist zum Beispiel beim Angeln. Das Messer darf dann aber nur auf dem weg zum Angelplatz, am Angelplatz selbst und auf dem Heimweg geführt werden.

Wer am nächsten Tag zum Aldi fährt und in eine Polizeikontrolle kommt und so ein Messer noch im Kofferraum hat bekommt Probleme wegen Verstoß gegen das Waffengestz.

Gruß Kolalait

Verfasst: 21.01.2012, 13:44
von gelöschter Benutzer
Danke kolalait für Deine hilfreichen Beiträge.

Zusatz Messer,

wenn es nicht im direkten Zugrff im Wagen ist, also in einem Werkzeugkoffer ist, der verschlossen ist, oder in einer Tasche mit Reisverschluss, dann sollte das mit dem Messer doch kein Problem sein. Da Zugriff auf das Messer nicht ohne Weiteres gewährt wird.

Meistens sind die Messer doch in irgendwelchen Angeltaschen, da kann man nicht so ohne weiteres mal geschwind reinlangen.

Oder sehe ich das falsch?

Verfasst: 21.01.2012, 13:47
von LAWE
fishhook hat geschrieben: Thema Messer:
Wie lang darf die maximale Klingenlänge eines Messers sein?
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Böses Thema..... :wink:
Seit 01.04.2008
http://www.messerforum.net/initiative/p ... messer.php
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-Feststehenden Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm darfst du mitführen (Am Gürtel baumeln haben)
-Messer welche mit einer Hand zu öffnen sind (Daumenloch / Pin / Springer) und einen Feststellmechanismus haben....Da kann es Probleme geben.
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Jetzt gibt es noch die Sache mit dem Berechtigten Interesse und dem allgemein anerkannter Zweck
Dieser Wortlaut entschärft die Sache wieder etwas. Angeln und das Versorgen des Fanges KÖNNTE darunter fallen.
Würde es aber nicht unbedingt auf eine Diskussion mit unseren Gesetzeshütern ankommen lassen.
In Stuttgart ist jemand verurteilt worden, weil er zwei "Einhandmesser" in der Seitenablage seines Autos hatte.
Diskussion dazu: http://www.messerforum.net/showthread.php?t=100772
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Von meiner Seite, was Messer betrifft:
OPINEL-Taschenmesser...... Günstig / Gut / Leicht nachzuschärfen / man kann die Klinge feststellen / in allen möglichen Größen zu haben / entweder in Carbonstahl oder in rostfrei /der Holzgriff kann nach belieben bearbeitet werden / in der BRD absolut legal.
http://www.hkgt.de/shop/messer/opinel/index.html

Messer

Verfasst: 21.01.2012, 17:33
von 23tedric
kolalait hat geschrieben:Wer am nächsten Tag zum Aldi fährt und in eine Polizeikontrolle kommt und so ein Messer noch im Kofferraum hat bekommt Probleme wegen Verstoß gegen das Waffengestz.
Genau deswegen geh ich nicht beim Aldi einkaufen! ;)

Aber Spaß beiseite, so hab ich das auch gelesen und gesagt bekommen. Obiges Beispiel mit dem Weg zum Aldi: Wer sagt denn, dass ich nicht gerade auf dem Weg zum Angeln bin und mir noch ein Vesper besorge? Den Fischereischein hab ich immer im Geldbeutel und mein Angelzeug liegt noch beim Kumpel, den ich gleich abhole...

Solche schwammigen Gesetze helfen niemandem und es kann ja wohl nicht sein, dass das Auslegungssache eines Polizisten oder Staatsanwalts sein soll - es gilt immer noch die Unschuldsvermutung.

Verfasst: 21.01.2012, 17:41
von kolalait
ich wäre mit dem Messer richtig vorsichtig. Führen heisst, dabei haben. Da fragt niemand nach der Zugriffsmöglichkeit.
Und warum willst ein Messer führen ohne zu Angeln oder zu Jagen ?

Gruß Kolalait