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Verfasst: 18.12.2011, 16:16
von Andi
Erfahrungsgemäß ist es ja so, dass das Nachtangelverbot steht, und der Angler trotzdem sitzt. Wenn man mal in einer Sommernacht am Neckarufer entlang schaur, versteht man wie das gemeint ist ^^
Verfasst: 18.12.2011, 16:53
von gufeur
ist trotzdem miess das es anscheinend genug befürworter des nachtangelns gibt und die jetzt weiterhin illegal fischen müssen

Verfasst: 18.12.2011, 16:56
von Andi
Da hast du vollkommen Recht!
Ich denke aber nicht das sich daran auf absehbare Zeit etwas ändern wird.
Unsere Gewässer machen ja im durchschnitt nicht den eindruck, als würde dort zu wenig gefischt werden. Das Gegenteil ist ja ehr der Fall...
Verfasst: 18.12.2011, 19:40
von Wurmzüchter ♰
Aber warum besteht das Nachtangelverbot in BW? Es muss doch Gründe geben.
Verfasst: 18.12.2011, 23:14
von Florian1980
Die Gründe sind ja bekannt, wenn auch nicht nachvollziehbar (Ruhezeit für die Fische)...
Interessant ist nur, dass momentan alles auf EU-Recht umgestellt wird (sogar in der Landwirtschaft) und das Fischereirecht bleibt auf Landesebene...
Verfasst: 19.12.2011, 09:49
von Andi
@ Flo: Dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein bis das Fischereirecht der EU unterstellt wird! Es könnte aber auch dann sehr gut sein das alles beim alten bleibt! ( Wenn es sie in dieser Form dann überhaupt noch gibt

)
Ein angeführter (offizieller?!) Grund für ein Nachtangelvorbot sollen Ruhezeiten für Fische sein ?! Das ist ein Scherz, oder?
Verfasst: 19.12.2011, 15:59
von Lenny IX
Hallo,
wenn Ruhezeit für Fische ein offizieller Grund fürs Verbot ist, dann ist das wohl ein schlechter Scherz

Genauso ist es mit der "Ausnahme" für Wels-/Aalfang bis 1 Uhr. Fange ich mittags einen Karpfen, darf ich ihn nicht zurücksetzen (wegen angeblicher Tierquälerei), beißt er um 0Uhr auf den Tauwurm fürn Aal muss ich ihn zurück setzen (nein, dass ist keine Tierquälerei, weil durch das Gesetz der Karpfen automatisch vor Schaden geschützt ist oder was

)
Meiner Meinung nach sollte man die ganzen Gesetze mal auf den neuesten Stand bringen. Dieses alte Gelaber vom "grünen Tisch" taugt nichts mehr.
Lenny
Verfasst: 19.12.2011, 16:31
von TJ
Auch um 23 Uhr musst du einen maßigen Fisch der nicht geschützt ist oder sich in der Schonzeit befindet entnehmen und darfst diesen nicht zurücksetzten. Die Regelung betrifft lediglich das gezielte beangeln. Gruß Thomas
Verfasst: 19.12.2011, 18:02
von Lenny IX
Hallo Thomas,
habe nachgelesen, duhast recht, dass macht das Ganze noch sinnloser...!
Lenny