Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Hier geht es ums Angeln am Rhein

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Örti
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Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Beitragvon Örti » 02.09.2019, 14:02

Hey Leute,

bei uns im Karlsruher Verein wird jetzt wohl auch ein Projekt gestartet, bei dem teilweise das Nachtangelverbot aufgehoben wird.
Auf der Seite vom AVK steht noch nicht allzuviel darüber aber bin mal gespannt was das wird. Ich habe mich auch schon als Interessent angemeldet. Der Verein gibt dann die Anmeldungen an das Regierungspräsidium weiter.
Dachte das haue ich mal als interessante Info mit in die Runde, auch wenn es nicht den Neckar betrifft ;) Schön zu sehen, das sich weiterhin was tut um dieses irrsinnige Nachtangelverbot endlich abzuschaffen.

Allen nen scheene Woche

Grüße, Örti

https://www.anglerverein-karlsruhe.de/Aktuelles/?artikelId=4652

C&R Martin
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Re: Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Beitragvon C&R Martin » 02.09.2019, 16:52

Ich habe mich vor ca. 3 Wochen auch angemeldet.
Ich denke, es ist wichtig, dass sich viele Mitglieder registrieren lassen.
Sonst heißt es:
Es besteht ja eh kein großes interesse. Nur 50 Leute haben sich gemeldet.

Gruß
Martin
....Der Köder muß dem Fisch schmecken, nicht dem Angler... :roll:

Örti
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Re: Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Beitragvon Örti » 02.09.2019, 18:39

Genau, so wie ich es verstanden habe, soll auch erstmal das Interesse der Angler daran ausgetestet werden. Mal sehen was dabei raus kommt.

Snoopy1208
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Re: Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Beitragvon Snoopy1208 » 03.09.2019, 08:12

https://fischundfang.de/baden-wuerttemberg-nachtangelverbot-bleibt/


Auszug daraus

Auch das Nachtangelverbot bleibt wohl bestehen. Das Ministerium antwortete auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten: „ Nach der geltenden Landesfischereiverordnung dürfen Angler in Baden-Württemberg bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang angeln. Das Fischen auf Wels, Flusskrebs und Aal ist bis Mitternacht beziehungsweise bis 1 Uhr nachts während der Sommermonate möglich, es gibt also kein generelles Nachtangelverbot. Zur Sache hat die Debatte bereits anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Drucksache 16/47; Plenarprotokoll 16/7, 29.06.2016) gezeigt, dass ein politischer Konsens im Hinblick auf eine mögliche Änderung der Landesfischereiverordnung in diesem speziellen Punkt nicht zu erkennen ist. Seitdem haben sich noch keine Hinweise auf einen breiten fachlichen und politischen Konsens ergeben, der eine Änderung begründen würde. Im Übrigen genehmigen die oberen Fischereibehörden in begründeten Einzelfällen ein Angeln während der gesamten Nachtzeit. Dies betrifft insbesondere Gewässer, in denen fischereiliche oder fischökologische Erhebungen durchgeführt werden, mit dem Ziel neue Hegepläne zu erstellen, oder Gewässer, die aus Gründen der Fischhege vergleichsweise intensiv beangelt werden sollten.“

Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hält an ihren bisherigen Forderungen zur Abschaffung des Nachtangelverbotes und zur Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein weiterhin fest.
Abschnitt Neckartailfingen - bis Pliezhausen
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Hans
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Re: Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Beitragvon Hans » 03.09.2019, 09:10

Örti hat geschrieben:Genau, so wie ich es verstanden habe, soll auch erstmal das Interesse der Angler daran ausgetestet werden. Mal sehen was dabei raus kommt.


Oh je. Wenn ich das Interesse vergleiche dann wird das auch nix viewtopic.php?f=39&t=7196
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

HHSCHOCK
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Re: Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Beitragvon HHSCHOCK » 03.09.2019, 16:50

Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg
(Landesfischereiverordnung - LFischVO -)
Vom 3. April 1998
§ 3
Fischerei mit Angeln

(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des Zockers ist verboten. Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.

Soweit die Landesfischereiverordnung die ohns Parlament vom Ministerium geändert werden kann.

Diese Regelung wird gerechtfertigt mit dem §44 Fischereigesetz, Schutz der Fischerei,

§ 44
Schutz der Fischerei

(1) Zum Schutz der Fischerei kann das Ministerium durch Rechtsverordnung Bestimmungen treffen über

1.

die Schonzeiten der Fische einschließlich der Verbote oder der Beschränkungen der Ausübung der Fischerei während der Schonzeiten,
.
.
11.

die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit,.

Und wie der Titel des Paragrafen sagt, zum Schutz der Fischerei.
Alle Begründungen die ich von Politikern jeder Art erhalten habe beziehen sich immer und ausschließlich auf den Schutz der Natur wie Pflanzen, Vögel. Nie wird der Schutz der Fische erwähnt.
Deshalb ist die Regelung der Landesfischereiverordnung rechtlich falsch. Es müsste begründet werden was in der Fischerei durch das Nachtangelverbot konkret geschützt werden soll.
Die Fischereiforschungsstelle in Langenargen hat mir auf Anfrage bestätigt dass ihnen keine Gründe bekannt sind, wieso Fische oder Krebse oder Muscheln eine Nachtruhe benötigen. Sie merken an, wir kennen da nichts, aber vielleicht gibt es ja anderswo eine Studie dazu.
Also was lernen wir daraus? Politiker erfinden tausend Dinge um Ideologien zu verbrämen. Und die Bürger werden wenn notwendig einfach verarscht.
Gruß Hans-Hermann Schock

Örti
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Re: Pilotprojekt zu den Auswirkungen des Nachtangelverbotes

Beitragvon Örti » 11.03.2020, 19:51

Hallöchen in die Runde, mal ein kleines Update. Die Nachtangelberechtigungen sind nun raus gegangen, dafür gibt es auch extra Fanglisten. Es ist nun für alle Teilnehmer möglich, 2020/21 an der gesamten Rheinstrecke des AVK sowie dem Baggersee Fuchs und Groß Nachtangeln zu betreiben.

Leider ist es gar nicht mal so einfach diesen See zu befischen aufgrund vom glasklaren Wasser und Massen an Krautwuchs. Mal sehen wie ich das anstelle :D Aber ich denke mal auch am Rhein könnte es interessante Nächte geben.

Grüße