"Waidmännische" Frage

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Mitschman
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"Waidmännische" Frage

Beitragvon Mitschman » 16.06.2015, 20:36

Heute habe ich auf meinem Erlaubnisschein im Kleingedruckten gelesen, dass Fische mit nicht lösbarem Haken "sofort und schonend" zurückzusetzen sind.

Neulich hatte ich einen Döbel gefangen, der ein paar Zentimeter unterhalb des bei uns gültigen Mindestmaßes war. Er hatte den Haken so tief verschluckt, dass ich ihn beim besten Willen nicht herausoperieren konnte. Damals hatte ich, ich muss es gestehen, diesen Satz aus dem Erlaubnisschein nicht präsent, und ich entschied dann, den Fisch zu töten und mitzunehmen.

Wäre es richtig gewesen, statt dessen die Schnur möglichst knapp vor dem Haken zu kappen und den Fisch mit Haken schwimmen zu lassen? Kann er damit weiterleben, oder ist er damit nicht zu einem langsamen Tod verurteilt?

Viele Grüße,
Mitschman

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Re: "Waidmännische" Frage

Beitragvon Skipper » 16.06.2015, 22:02

Bei einem Döbel spielt das keine Rolle, für den besteht Entnahmepflicht, man dürfte ihn eh nicht zurück setzen. Die Regel kann eigentlich nur für geschützte Fische gelten, also in der Schonzeit befindliche, untermaßige oder generell geschützte Fische.
Bei geschützten Fischen ist da so wie geschrieben: "Sofort und Schonend"!
Wenn es schonender ist, das Vorfach direkt beim Haken zu kappen als zu riskieren, dem Fisch die halben Innereien mit dem Haken aus dem Bauch/Schlund raus zu operieren, dann bleibt einem kaum eine Wahl. Und schneller, von wegen "sofort", ist es dann auch. Mit einem Haken im Bauch hat der Fisch dann auf jeden Fall die höheren Überlebenschance als bei einer langen Wurschtelei. Das sollte man aber nur machen, wenn es wirklich nicht anders geht. Manche Fische, Aalen wird das z.B. nachgesagt, werden die Haken sogar wieder los.

Gruß Jörg
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

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Re: "Waidmännische" Frage

Beitragvon Mitschman » 17.06.2015, 08:14

Hallo Jörg, danke für die Antwort. Gut zu wissen.

Hier am 10er-Abschnitt besteht übrigens keine generelle Entnahmepflicht für Döbel, sondern es gilt ein Schonmaß von 30 cm.

Viele Grüße,
Mitschman

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Re: "Waidmännische" Frage

Beitragvon Mitschman » 22.06.2015, 14:28

Hier habe ich übrigens noch ganz interessante Informationen zum Thema gefunden.

Grüße von Mitschman


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