Beitragvon Skipper » 16.12.2013, 08:27
Gehört habe ich davon auch erst letztes Jahr, wäre ich von selber wahrscheinlich nicht drauf gekommen. Aber die Begründung ist ja eigentlich auch ganz plausibel.
Im Gesetz ist das auch nicht so klar beschrieben, aber: Wir haben die Anlandepflicht, die ganz klar aussagt, dass wir getötete Fische nicht ins Gewässer zurück werfen dürfen. In einer Hygienevorschrift ist festgehalten, das wir unser Angelgerät hygienisch sauber zu halten haben, die Köder eingeschlossen, damit Krankheiten nicht übers Angelgerät von einem ins andere Gewässer übertragen werden können. Wie irgendwas zu sterilisieren ist, ist in allgemeinen Hygienevorschriften festgehalten. Demnach haben wir theoretisch nur zwei Möglichkeiten, wie wir unsere Köder desinfizieren können: Durch Abkochen oder einfrieren: Fazit: Wir dürfen tote Fische nur dann als Köder benutzen, also ins Wasser einbringen, wenn wir sie vorher steril gemacht haben.
Gruß Jörg
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!
Ich angel am 0er bei Heidelberg