Neckar in Hessen - andere Bestimmungen???

Hier wird der Neckarabschnitt 36,36 - 85,8 Flußkilometer
Neckarsteinach - Neckarzimmern I - III
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Auratus
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Neckar in Hessen - andere Bestimmungen???

Beitragvon Auratus » 06.07.2012, 12:41

Hi,

ich hab mal eine Frage zu diesem Abschnitt. Gelten für den Neckar in Hessen/auf hessischer Seite (z.B. bei Neckarsteinach oder Hirschhorn) eigentlich andere Angelbestimmungen, als am Neckar in Baden-Württemberg? Andere Bestimmungen z.B. in Hinblick auf Nachtangeln oder Schonzeiten?
Würde mich mal interessieren....

Vielen Dank und viele Grüße,
Ingo

ingo hinz
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Beitragvon ingo hinz » 06.07.2012, 16:21

Hi,
Nachtangelverbot ist auf jedenfall. Wird aber kaum kontrolliert. Die Schonmaße für Zander und Hecht sind höher als der Gesetzgeber vorgibt.
Ansonsten ist alles wie im Angelkurs gelernt.



Mfg Ingo
Das Wort "Vegetarier" kommt aus dem Indianischen und heißt:"Zu Blöd zum Jagen"!!!!!!

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Auratus
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Beitragvon Auratus » 06.07.2012, 16:28

Aha. Ich hab nämlich gehört, dass zum Beispiel hier in BaWü an Neckar und Rhein der Aal derzeit ganzjährige Schonzeit hat, während man ihn in Rheinland-Pfalz am Rhein angeln darf. Dass heißt, der Aal sollte wissen, auf welcher Rheinseite er besser nicht schwimmt.... :lol:
Sowas ist schon irgendwie bescheuert, dass man auf der einen Flusseite etwas darf, was man auf der anderen Seite nicht darf, nur weil es ein anderes Bundesland ist... Föderalismus halt... :roll:

Daher hat mich das mal interessiert, wie es sich da am Neckar mit Hessen und BaWü verhält....

Viele Grüße,
Ingo

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Hans
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Beitragvon Hans » 06.07.2012, 20:21

Da wäre es doch interessant einmal die beiden Bestimmungen und Gesetze gegenüberzustellen und die Unterschiede hervorzuheben..
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

ingo hinz
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Beitragvon ingo hinz » 07.07.2012, 08:27

So, hab mal das Fangbuch rausgesucht.
Also Hecht Schonmasß 60, Karpfen (Teeichform ) 40 und Zander 50 cm.
Schonzeiten sind gesetzlich.


Achtung jetzt kommts :

Ausserdem gelten in Hessen ( Flusskilometer 36,3 bis 52,8 rechtes Neckarufer und von Flusskilometer 43,6 bis 49,9 linkes Neckarufer )
folgende Schonzeiten und Maße :
Karpfen Wildform 15. März- 31.Mai und 45 cm :shock:


Gruss
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Auratus
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Beitragvon Auratus » 07.07.2012, 15:54

Aha... Ich war heut mal wieder in der Pfalz in meinem Angelladen. Der meinte, dass die Pfälzer Rheinkarte deutlich länger als die badische wäre (bezüglich Streckenkilometern). Dazu gibt es noch deutlich mehr Nebengewässer (Altrheinarme, etc..) UND man darf die ganze Nacht unbeschränkt auf alles angeln! Außerdem hat der Aal keine ganzjährige Schonzeit.
Also eins steht fest: falls ich mir mal eine Rheinkarte holen sollte, dann ganz sicher auf der pfälzer Seite und nicht in BaWü!

Bezüglich Hessen und Neckar würden mich mal besonders die Punkte "Nachtangeln" und "Aal-Schonzeit" interessieren...

Meine Meinung ist ja, dass man Angelbestimmungen für jedes Gewässer einheitlich gestalten sollte, unabhängig vom Bundesland. Also überall am Neckar gleich und überall am Rhein gleich. Sonst macht das doch alles keinen Sinn, oder?

Grüße,
Ingo

Newby88
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Beitragvon Newby88 » 26.11.2012, 12:37

Hallo
würde gern mal ein paar Fragen stellen zu diesem Abschnitt.
Will nächstes Jahr mal ein paar Tage in der nähe "Neckarzimmern" Angeln.
Möchte gern mein Boot der Klasse "C" mit nehmen. Reicht diese Klasse aus und wie die Schonzeiten z.b für den wels.

Bin für jeden Tipp dankbar.
Newby

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Beitragvon Auratus » 26.11.2012, 14:00

Hallo Newby88,

es tut mir leid, aber ich kenne mich in diesem Abschnitt nicht aus. Ich angel immer im unteren Abschnitt bei Heidelberg/Mannheim.
Und mit Bestimmungen zu Booten kenne ich mich auch nicht aus.
Wels hat aber im Neckar (zumindest im unteren Abschnitt) weder Mindestmaß noch Schonzeit!

Grüße,
Ingo
Unterer Abschnitt - Raum Heidelberg

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Beitragvon Newby88 » 26.11.2012, 15:04

Hallo Ingo,
besten dank für die Info. Werde mich mal Telf. vor Ort Informieren.
Solltest du mal irgend etwas hören, kannst du dich ja melden.
Newby

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Beitragvon topspin » 26.11.2012, 15:17

Schau mal hier vllt hilft es dir weiter.

http://www.fv-heilbronn.de/schonzeitenseite.htm
Lg.Simon
Der frühe Wurm fängt den Fisch
Abschnitt 3 & Rhein ( RNPG und Pfalz)
Neckarpate am 3er

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Beitragvon Newby88 » 27.11.2012, 09:24

Hallo Simon,
das ist doch genau das was ich gesucht habe :TY:

Hat denn einer noch ne Idee ob ich mit meinem Boot der Kategorie "D" auf dem Neckar gerüstet bin.
Wie ist denn der Schiffsverkehr ? Fahren auf dem Neckar viele Schiffe ?

Danke
Newby

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Beitragvon Ashura B&B » 28.11.2012, 09:22

Hi Ingo,

wollte dir bezüglich des Bootsangelns auf dieser Strecke noch etwas sagen. Soweit ich weiß, ist auf unserem Streckenabschnitt das Angeln nur vom verankerten Boot erlaubt, max. nur 10m vom Ufer entfernt und erlaubte Wurfrichtung ist nur Richtung Ufer. Leider ist unsere Strecke die einzigste am Neckar, die solche bescheuerten Bestimmungen hat, aber ich wollte Dir dies nur mitteilen, bevor Du vor Übereifer in Dein Angelboot springst, wild drauf los angelst und hinterher dann noch evtl. Ärger mit der Wasserschutz bekommst.
Für genauere Infos erkundige dich aber lieber noch mal im Vorfeld.
Eine gute Anlaufstelle für Infos übers Angeln am Neckar aller Art sind definitiv die beiden Angelgeschäfte Zöller in Neckarzimmern und Rolands Anglertreff in Bammental. Bei beiden erhält man auch Angelkarten für die entsprechenden Strecken.

Hoffe, ich konnte Dir helfen. Viel Erfolg und liebe Grüße

Dennis

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Beitragvon Newby88 » 28.11.2012, 15:15

Hallo Dennis,
danke für die Antwort.
In welchen Abschnitten kann denn mit dem Boot ohne Einschränkungen geangelt werden ?
Ich möchte gerne auf Wels Angeln und plane die Tour gerade, kenne mich aber am Neckar überhaupt nicht aus.
Newby

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Beitragvon Ashura B&B » 29.11.2012, 08:56

Hi Newby,

kann Dir diesbezüglich leider nichts genaues sagen. Was ich über das angeln vom verankerten Boot gesagt habe, ist definitiv Fakt und das betrifft auf jeden Fall den Abschnitt von Schleusse Rockenau bis Rainbach (ich meine, das wäre Abschnitt I). Habe vor kurzem im Angelladen ne Diskussion darüber mitbekommen, wo auch einer gefragt hat wegen Angeln vom Boot aus und der dort auch die entsprechenden Tips und Bestimmungen erhalten hat. Ich weiß noch, daß ich dann auch genau dieses dazu beigetragen habe, nämlich daß nur vom verankerten Boot und dann auch nur Richtung Ufer geangelt werden darf. Roland, der Besitzer des Angelladens meinte dann nur dazu, daß das wohl nur auf unserer Strecke so wäre. Richtung Mannheim/Heidelberg, sowie wohl auch an den Strecken oberhalb der unsrigen, wäre Bootangeln wohl ohne Einschränkungen erlaubt.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich Dir empfehlen, dort einfach mal anzurufen. Roland kennt sich mit sämtlichen Bestimmungen des Neckars aus und hat wohl sehr viel praktische Erfahrung diesbezüglich. Den kannst Du also auch gerne über sämtliche Tips rund um den Neckar befragen. Er ist sehr nett, sehr auskunftsfreudig und immer gleich mit jedem per Du.
Probiers einfach hier mal:

Rolands Anglertreff
Industriestr. 34
69245 Bammental

Tel: 06223/97 23 23

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 11.30 - 19 Uhr
Sa 9 - 14 Uhr

Ich hoffe, ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.

Liebe Grüße

- Dennis -

Newby88
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Beitragvon Newby88 » 29.11.2012, 09:56

Hallo Dennis
besten Dank fuer die tolle Info :TY:
ich werde mal da anrufen.

Dir einen schoenen Tag
Newby