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ANGELVERBOT am 8er ?

Verfasst: 20.02.2013, 21:34
von un-donut
Hi Freunde

war am montag an der schleuse in poppenweiler auf der seite der Neckar umleitung ( ihr wisst schon was ich meine :lol: )
naja also ich war mindestens 200m flussabwärts von der schleuse und ungefähr in der mitte der umleitung also auch mehr wie 50m von der schleuse weg.
ich packte mein zeugs aus und fing an zu spinnen.
kurz darauf rief ein kollege der auf der anderen seite stand dass es verboten ist an dieser stelle, an der ich stehe, zu angeln.

Bin dann ins auto und hab in der nähe vom Freibad geangelt :cry:
und natürlich nichts gefangen.

Bitte sagt mir mal ob ich meine Karte auf meiner Fangliste nicht lesen kann oder ich eig dort angeln dürfte.

Mfg
Michel

PS: Entschuldigt das schreckliche Bild aber wir für euch leichter sein es zu verstehn :lol:
http://s14.directupload.net/file/d/3172/q6apm6kv_jpg.htm

Verfasst: 20.02.2013, 22:01
von gufeur
moin
die "umleitung" ist ne fischtreppe. kuck in dein beiblatt was für ein abstand zu fischtreppen vorgeschrieben ist. hab meins grad nicht zur hand :wink:

Verfasst: 21.02.2013, 16:37
von Hechti
Hallo,

auf dem Fischereierlaubnisschein 2013 (grüne Karte) für den Neckar Abschnitt 8 steht auf der Rückseite unter Punkt 5, daß das Angeln von 100 Meter oberhalb bis 100 unterhalb der Fischtreppen verboten ist.

Gruß Markus

Verfasst: 24.02.2013, 07:27
von Tino
Hallo Markus, das kann ich bestätigen und steht auf auf der IXer und Xer Karte genauso darauf.

Verfasst: 25.02.2013, 17:40
von Remsangler
Was ich an der ganzen Sache lustig finde ist, dass der auf der anderen Seite dort eigentlich auch nicht angeln darf! Der saß nähmlich an der Schleuse, auf alle Fälle im Schleusenbereich! :roll:

Re: Zugwiesen

Verfasst: 26.03.2013, 11:36
von Tino
WAV hat geschrieben:Hallo,
im Hegebereich 9 ist das Fischen im gesamten Gebiet Zugwiesen verboten.
Da zählt dann auch das gesamte Neckarufer der Zugwiesen dazu.
Ich habe gerade keine 8 er Karte zur Hand, werde das aber morgen prüfen. Da sollte es genauso geregelt sein.

Nach der Landesfischereiordnung ist das Angeln im Umkreis von 30 Metern der Ein-und Ausgänge von Fischwegen verboten. Im Rhein 50 Meter.

Petri Heil
Hans-Hermann Schock



Gelten nun die 30m dort, oder sind es die 100m die in der Erlaubniskarte stehen?