Seite 1 von 1

ab wann ist blinkern in ba-wü am neckar wieder erlaubt?

Verfasst: 14.05.2008, 08:07
von tak47
Morgen,

da Hecht und Zander ja noch bis zum 15.5 Schonzeit haben ist Blinkern ja momentan noch tabu.
Und im Angelladen meinte einer was das Blinkern noch bis 1.6 nicht erlaubt ist. Stimmt das oder kann man nach den Schonzeiten also am 16.5 schon wieder fleissig auswerfen?


gruß

Verfasst: 14.05.2008, 10:40
von Hans
Hallo Tak47
In den verschiedenen Neckarabschnitten gibt es auch verschiedene Bestimmungen, was z.B. das Blinkern angeht.
Am 9er darfst du auch in der Schonzeit von Hecht und Zander Blinkern oder einen toten Köderfisch z.B. für Wels benutzen.
Du darfst nur keinen Fisch mitnehmen der Schonzeit hat.
Die Bestimmungen in anderen Neckarabschnitten kenne ich nicht, aber es werden sich bestimmt einige melden, die dir da weiter helfen.
Solltest vieleich nennen, welchen Abschnitt du meinst.

Verfasst: 14.05.2008, 12:11
von tak47
puh keine ahnung welcher abschnitt das ist
angel meistens in Heidelberg Wieblingen oder Ziegelhausen

Verfasst: 14.05.2008, 17:59
von Hans
Auf deiner Angelkarte stehen die Bedingungen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen (teilweise auch im Jahresfischereischein).

Verfasst: 15.05.2008, 09:12
von tak47
ok dann guck ich mal wenn ich zu hause bin auf der karte.

Verfasst: 15.05.2008, 17:11
von Bert
Heidelberg ist bis heute Schonzeit :D