Angeltipps am Neckar zwischen Ladenburg und Mannheim

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Neckarfischer
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Beitragvon Neckarfischer » 01.04.2015, 11:08

Was auch wichtig ist, damit ihr keinen "Strafzettel" bekommt:
Das Betreten des Wassers ist vom 01. Februar bis 30. Juni, vom Stauwehr bis 100 Meter unterhalb des Auslaufs der Kläranlage verboten!
Das wissen viele nicht und wenn die Kontrolle bescheid weiss, gibt's auch dafür ein "Knöllchen".

Grüße...
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aspiusfan
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Beitragvon aspiusfan » 01.04.2015, 11:45

Ok, zusammengefasst bedeutet das, dass bis 15.8. darf nur von Ufer aus 100m ober und unterhalb des KW-Einlaufs geangelt werden. @Hannes: Bis wie weiter nach unten gilt diese Sperrzonen?

Diese chaotische RNPG schon wieder.....
Angeln und Naturschutz ist für mich eine Lebenseinstellung. C&R und ein Entnahmefenster als Bestandsaufbauunterschützung!

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Fliegenfischer-Hannes
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Beitragvon Fliegenfischer-Hannes » 01.04.2015, 11:52

Unterhalb der Seckenheimer Brücke darf dann bis zur nächsten Brücke Flussabwärts geangelt werden.
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Nabbl
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Beitragvon Nabbl » 01.04.2015, 11:55

[quote="Fliegenfischer-Hannes"]Unterhalb der Seckenheimer Brücke darf dann bis zur nächsten Brücke Flussabwärts geangelt werden.[/quote]

Also du meinst bis zur Autobahnbrücke, oder?

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Fliegenfischer-Hannes
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Beitragvon Fliegenfischer-Hannes » 01.04.2015, 12:00

Genau, oberhalb der Seckenheimer Brücke darf man auf der rechten Uferseite noch ein Stück angeln (erste Sandbank ungefähr). Auf der linken Seite darf flussaufwärts bis zur Innenkurve geangelt werden.

Diese Infos ersetzen nicht die gültige Gewässerkarte (die leider Fehlerhaft ist/ Lücken aufweist.)
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Neckarfischer
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Beitragvon Neckarfischer » 01.04.2015, 12:10

@ aspiusfan
Vom Ufer aus nur bis 30. Juni.

@ alle
Vielleicht bringt die Karte noch ein wenig Klarheit.

http://www.sav-schriesheim.de/735_Natur ... t_4_FG.htm

Grüße...
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Beitragvon Fliegenfischer-Hannes » 01.04.2015, 12:43

@Neckarfischer: Nett gemeint, aber diese Karte ist auch nicht mehr aktuell. Oberhalb des Stauwehrs Ladenburg, linke Uferseite/ Neckarhausen, darf nie geangelt werden. Erst wieder ab der Eisenbahn-/Fussgängerbrücke.
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Beitragvon Fliegenfischer-Hannes » 01.04.2015, 12:49

Auch andere Karten auf der homepage des SAV-Schriesheim sind eindeutig falsch.

Klarheit bringt leider nur eine verbesserte Schongebietspolitik der RNPG, einheitliche Beschilderung der Naturschutzgebiete und eine Gewässerkarte mit allen aktuellen Beschränkungen.
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Beitragvon Heico » 01.04.2015, 15:20

Servus!
noch mal zurück zum Thema was zu dieser Jahreszeit gefangen werden kann.
Kurz gesagt, eigentlich alles was nicht geschont ist, gepaart mit Durchhaltevermögen, Zeit und Erfahrung.
Ich denke aber das Rapfen und Döbel das ganze Jahr an diesem Streckenabschnitt gut zu fangen sind, jedoch zu dieser Jahreszeit etwas schwieriger als z.B im Hochsommer.
Meine Erfahrung ist, das Döbel und Rapfen zu dieser Jahreszeit sehr scheu sind und ausschließlich Nahrung von der Oberfläche aufnehmen.
Probiert man es jedoch mit den gängigen Ködern in Oberflächen nähe, versagen diese komplett. (auch ein sehr hoher Angeldruck spielt hierbei bestimmt eine Rolle)
Mein Tipp : Wasserkugel oder Spiro mit Pilotpose dazu Maden oder Brotflocke oder sogar ganz ohne Pose, weniger ist mehr.
Wenn man im Fliegenfischen fit ist, gehen auch kleine Trockenfliegen sehr gut.
Die Beißphasen sind in jedenfall die Morgen und Abendstunden.
Im Hochsommer sind dann die Strömungsbereiche absolute Hotspots und fast alle Köder/ Kunstköder fangen.
Ich würde mir an deiner Stelle zuerst diese 2 Fischarten als Ziel setzten und mit einem netten Beifang ist immer zurechnen.
Sonst kommen eigentlich fast alle Fischarten die im Neckar anzutreffen sind auch in diesem Streckenabschnitt vor, nur der Angelplatz ist entscheidend für Fischart und Fangerfolg.

PS: An alle die an diesem Streckenabschnitt ihr Unwesen treiben, nehmt euren Dreck wieder mit nach Hause. Überall liegt Müll in Form von Schnüren, Dosen, Verpackungen von Anglern herum.
Die Leute die so etwas machen schaden in erster Linie der Natur und dann natürlich auch den restlichen Anglern.
So etwas gibt Minuspunkte für die Angelszene !

Warum macht man nur so was ?
........ ihr faulen Schweine !!! :Daumenrunter: :Daumenrunter:

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Beitragvon bosnischerangler » 01.04.2015, 15:35

hi Hannes, das stimmt
Habe vor Paar Wochen das mitbekommen von Fischereiaufsichter Leute. Die haben mir das nochmal gesagt, das werde gesperrt und nur ist 100m ober/unten Klaaranlage (oder 2 Schilde für Natuschutzgebiet).

Hoffe ihr werdet nicht erwischt und Bußgeld zahlen müssen

Fliegenfischer-Hannes hat geschrieben:
bosnischerangler hat geschrieben:kleine Tip, unter Ladenburg Stauwehr, dort gibts paar schöne Platze zum Angeln.


Achtung: Sperrgebiet ab dem 15.03. - 15.08.

Auf der neuen Karte steht das zwar nicht mehr drauf, auch in der RNPG, geht man recht 'lässig' mit dem leidigen Thema um.

Letzte Woch wurde auf besagter Strecke allerdings ein Bekannter von mir von zwei Polizisten kontrolliert. Busgeldbescheid kommt wohl laut deren Aussage, obwohl die Aussagen auf Karten/ Schildern wiedersprüchlich sind.

Fakt ist: Erlaubnisbereich unterhalb Ladenburger Stauwehr immer noch 100m unter- und oberhalb des Klärwerkseinlauf. Der Rest ist bis einschließlich 15.08. gesperrt.

Die Polizisten 'dürfen' übrigens mit ihrem Auto mitten ins Naturschutzgebiet fahren. War wohl Gefahr in Verzug.

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Beitragvon Neckarfischer » 01.04.2015, 17:32

Fliegenfischer-Hannes hat geschrieben:@Neckarfischer: Nett gemeint, aber diese Karte ist auch nicht mehr aktuell. Oberhalb des Stauwehrs Ladenburg, linke Uferseite/ Neckarhausen, darf nie geangelt werden. Erst wieder ab der Eisenbahn-/Fussgängerbrücke.


Sorry, das habe ich nicht gewusst.
Danke für die Aufklärung!

Grüße...
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Hans
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Beitragvon Hans » 01.04.2015, 17:46

Bevor jemand ein Bußgeld bezahlt....würde ich einmal genau fragen nach der Rechtsgrundlage und den Möglichkeiten diese mir als Angler zugänglich zu machen.
Wenn nicht einmal die ausgegebenen Karten das eindeutig machen.
Wenn es hier im Forum stehen würde, heißt das noch lange nicht vor Gericht dass es hier nachzulesen ist und gilt.
Gruß Hans
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Beitragvon Andizz » 03.04.2015, 08:44

Aaaalso, wenn ich mich um diese Jahreszeit 100m unter oder oberhalb des klärwerkeinlaufs bewege im Wasser oder am Ufer kann nix passieren, ist das richtig?
Ganz schön kompliziert diese Stelle :lol:

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Beitragvon Fliegenfischer-Hannes » 03.04.2015, 09:27

Nicht richtig, du darfst auch dort nicht das Wasser betreten. Das finde ich auch richtig, weil dort sehr viele Nasen am laichen sind. Erst hinter der Seckenheimer Brücke ist das watfischen erlaubt. Steht aber auch alles im Erlaubnisschein... :wink:
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Re: Angeltipps am Neckar zwischen Ladenburg und Mannheim

Beitragvon braumeister » 03.06.2015, 09:34

Ich frage mich ernsthaft wie man als Abschnitt-Neuling bei all den wiedersprüchlichen Aussagen zu Angelverbots und Angelerlaubniszonen noch durchblicken soll? Das ist doch ätzend. Die können doch nicht ernsthaft erwarten dass sich die Leute streng an die Vorschriften halten, wenn die Vorschriften streng fehlerhaft oder veraltet sind?! Zumindest les ich das hier im Forum so mehr oder weniger immer wieder. Mir als nicht-Gewässerkundigem bleibt doch nichts anderes übrig als mich an die RNPG Karte (und die Naturschutzgebiet-Schilder am Ufer natürlich) zu halten. Ist es dann meine Schuld wenn die Karte nicht stimmt? Das werde ich den Herrn Wachtmeister dann wohl als erstes fragen.... :shock:
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