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RNPG Rheinkarte

Verfasst: 18.02.2015, 15:48
von Hans
Hallo Freunde
Nun bin ich im Besitz der RNPG Rheinkarte.
Der Rheinabschnitt geht von Rhein km 396 oberhalb von Altlussheim bis zur Landesgrenze zu Hessen bei km 437.

Verfasst: 18.02.2015, 16:31
von # Alex #
Na dann mal los Hans! :D

...der Countdown läuft!

Glückwunsch zur Rhein-Karte

Verfasst: 18.02.2015, 17:37
von Camper#1
Hallo Hans,

dann hoffe ich mal auf Zahlreiche Fangberichte!

Gruß Lothar

Verfasst: 18.02.2015, 17:46
von SirAdam
Noch mehr "Konkurenz" in "meinen" Abschnitt :lol:
ne, Quatsch - hoffe Dich irgendwann persönlich kennenzulernen,
vll. trifft man sich.

Verfasst: 18.02.2015, 17:57
von Schönbucher
Hallo Hans,

Nehme mal an das du die RNPG Karte für den Neckar auch mit dazu genommen hast ? Kosten die jetzt jeweils 19,50€ bei Vfg Mitgliedschaft?

Verfasst: 18.02.2015, 18:00
von Gruendling 67
Hallo Hans , um diese Karte zu bekommen muss man Mitglied im VFG werden , stimmt das ?? Wenn ja , erzähl doch mal was kostet denn der Beitrag und / oder die Karte ...

Verfasst: 18.02.2015, 18:49
von Hans
Beide Karten , also Neckar und Rhein incl. Pfand kosten 66,50€

Der Verbandsbeitrag sind 26.-€

Verfasst: 18.02.2015, 19:25
von topspin
:GR: vllt sieht mann sich ja mal hier unten :-)

Verfasst: 18.02.2015, 19:29
von Hans
Mitglied muß man nicht im VFG sein um eine Karte zu erhalten.
Kostet dann ca. das Doppelte.

Verfasst: 18.02.2015, 19:59
von # Alex #
genau -> 47€ + 57€ +20€ Pfand

Re: RNPG Rheinkarte

Verfasst: 25.08.2016, 13:42
von suzula
Hab 2016 nun auch zum ersten mal die RPNG Karte für den Rhein. Leider bin ich noch nicht oft rausgekommen.
Braucht man da wirklich einen extra Schein zum Fang von Köderfischen? Da steht sowas in der Gewässerverordnung :?

Re: RNPG Rheinkarte

Verfasst: 25.08.2016, 16:46
von Angelpärchen
Hallo
wenn du Köderfische fangen möchtest , egal ob mit Senke oder Angel , um sie dann auf Raubfisch auszulegen solltest du unbedingt die 3,50 € zusätzlich ausgeben.
Kann sonnst bei Kontrolle Ärger geben.
Grüße

Re: RNPG Rheinkarte

Verfasst: 26.08.2016, 13:39
von HHSCHOCK
Ich habe nur eine RNP Karte die 2 jahre alt ist.
Kannst du mir bitte die Seiten mit den Regelungen kopieren und als PN zusenden? Ich würde die Bestimmungen gerne mal nachlesen.
In meiner Karte steht jede Menge Unsinn drin der überflüssig ist oder mit großer Sicherheit rechtlich falsch ist.

Re: RNPG Rheinkarte

Verfasst: 26.08.2016, 17:10
von HHSCHOCK
Hallo, Hans hat mir eine Karte zugesendet.
Also, in der Karte steht deutlich mehr Unfug drin als ich in anderen Angelkarten gelesen habe. Da wir (WAV) da auch Mitglied sind werde ich mal vorschlagen, die Vorschrifen auszumisten.
Das mit dem Köderfisch ist spannend. Wenn du ein Senknetz verwenden willst ist offensichtlich eine Zusatzkarte notwendig und es dürfen nur max. 15 Fische der extra benannten Arten als Köder gefangen werden.
Wenn du jetzt 15 Rotaugen mit der Senke fängst und hast nur 2 als Köder gebraucht darfst die 13 Übriggebliebenen nicht zurücksetzen und wenn es Rotaugen sind nach der Karte auch nicht essen ?! . Wenn du sie essen willst müssen sie nach der Vorschrift in der Karte 15 cm groß sein. Da hat irgendjemand seine Gedanken nicht zu Ende gedacht.
Du kannst natürlich auch mit einer Rute auf irgendwas fischen und mit einer anderen Rute kleine Fische fangen soviel du willst. Sag einfach bei Rotauge, die willst du nicht als Speisefisch sondern als Katzenfutter ??! Übrigens, wenn du den Fisch gefangen hast gehört er dir. Und es geht niemand etwas an ob du ihn essen willst oder sonstwie verwerten.
Da wäre ich auf den Kontrolleur gespannt.
Ich hätte den Nerv dazu das so zu tun.

Das ist keine Rechtsauskunft da ich kein Rechtsanwalt bin.

Re: RNPG Rheinkarte

Verfasst: 28.08.2016, 14:00
von Skipper
Das mit den Rotaugen hört sich allerdings merkwürdig an, diese Regelung gilt aber laut Karte nur für Köderfische. Die Definition von "Köderfisch" ist laut Karte nur die Fische der genannten Arten, die mit der Ködersenke gefangen wurden. Ich denke mal diese Unterscheidung dient dazu, damit sich manche Angler ihre Mahlzeiten nicht mit dem Netz fangen. Da es solche Angler gibt, hat die Regelung durchaus seinen Sinn. Für mit der Rute gefangene Rotaugen gilt dagegen allgemein Entnahmepflicht, egal welcher Größe.
Das man gefangene Fische, für die Entnahmepflicht besteht, nicht wieder ins Gewässer zurück setzen darf ist eigentlich klar.
Wenn man jetzt mit der Ködersenke 15 Fische fängt und nur zwei verwertet, dann kann man diese 13 Fische natürlich auch als Köderfisch verwenden, sofern man sie keimfrei macht, z.B. durch einfrieren oder erhitzen. Dass nicht verwendete Fische nicht wieder zurück gesetzt werden dürfen hat den Grund, dass man keine möglichen Fischkrankheiten wieder zurück in den Fluss setzten soll, die man gerade erst raus gefangen hat -deshalb das Einfrieren oder erhitzen vor der nächsten Verwendung. Das gilt laut Ausbilder des Vorbereitungskurses nicht nur für Fische aus fremden Gewässern, sondern auch für Fische aus dem Gewässer, aus dem sie gefangen wurden.