Aalschonzeit vom 19.03.2010 bis 31.12.2012???

Wie fangt Ihr den Aal

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Gselzbaer67
Beiträge: 1292
Registriert: 14.11.2009, 22:18
Wohnort: nähe Leonberg

Aalschonzeit vom 19.03.2010 bis 31.12.2012???

Beitragvon Gselzbaer67 » 19.03.2010, 22:04

Hallo ich habe beim VFG eine Neue Fischereiverordnung gefunden :cry: http://www.vfg-bw.org/seite27.htm nachder man ab dem 19.03.2010 bis zum 31.12.2012(vorläufig, evtl länger)keine Aale mehr im Rhein und im Neckar ab Neckargmünd flussabwärts fangen darf. :cry: Betrifft das jetzt nur Berufsfischer oder auch uns???
Ich fische ja weiter flüssaufwärts, aber wenn die Wehre durchgängiger gemacht werden, was ja schön wäre, würde es ja auch uns bald betreffen :?:
Kann einer hier Licht ins Dunkel bringen...
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen :-)
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen

Benutzeravatar
Roland K ♰
Beiträge: 2437
Registriert: 13.07.2007, 12:40
Wohnort: Neuhausen auf den Fildern

Beitragvon Roland K ♰ » 19.03.2010, 22:15

Ich denke,
wenn auf deiner Jahreskarte nix draufsteht gilt das auch nicht.
:roll: :?: :roll:
Gruß Roland

Mal wieder Neckartailfingen.Saisonbedingt TK Xer.

Ein Fisch wird nicht größer, auch wenn man dran zieeeeeeht.

Benutzeravatar
Andi
Beiträge: 361
Registriert: 13.04.2008, 16:22
Wohnort: Oedheim

Beitragvon Andi » 20.03.2010, 08:40

Vor allem, was soll die Verordnung bringen? Die Aale können sowieso nicht abwandern. Die Aale die gefangen werden sind bestimmt eh alles Satzaale. Da ist eine Schonzeit überflüssig...

Benutzeravatar
Gselzbaer67
Beiträge: 1292
Registriert: 14.11.2009, 22:18
Wohnort: nähe Leonberg

Beitragvon Gselzbaer67 » 20.03.2010, 21:57

@Andi,
das sehe ich genauso, aber diese Verordnung steht eben seit 19.03 beim VFG fest. ! Wartens wir ab..... und für Berufsfischer gibts mal wieder bestimmt Ausanahmeregelungen, wenn man den Gestzestext richtig liest :cry:
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen :-)
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen

Benutzeravatar
TJ
Beiträge: 1771
Registriert: 01.12.2007, 15:41
Wohnort: Heilbronn

Beitragvon TJ » 20.03.2010, 23:47

Also die LFischVO steht auf jeden fall über den Jahreskarten zudem ist die neue regel ja erst seit gestern in Kraft.

Für die anderen Neckarabschnitte besagt diese allerdings bei durchgängigkeit zum Rhein nur eine schonzeit von 1. Oktober bis zum 1. März und ein Mindestmaß von 50cm. Jetzt ist die frage was ist eine Passierbare anbindung an den Rhein???

Und selbst wenn am Neckar diese verordnung greift schränken die 50cm und die schonzeit nicht wirklich ein. Da sind die jungs weiter unten und am Rhein viel schlimmer drann.

Gruß Thomas
Abschnitt 5/6

Limit your catch, don’t catch your limit

kolalait
Beiträge: 222
Registriert: 27.03.2009, 17:09

Landesfischereiverordnung

Beitragvon kolalait » 21.03.2010, 09:59

Hallo,
die Landesfischereiverordnung ist die Ausführungsbestimmung für das Fischereigesetz. Die gilt , egal ob was in der Angelkarte steht oder nicht. Da muss sich jeder Angler selbst schlau machen.
Aber uns am 9 trifft das mit dem Aal nicht .
Gruß Kolalait
Der Rechtscheibung steht das Wasser manchmal bis zum Hals

Harry73660
Beiträge: 1149
Registriert: 20.12.2009, 20:42

Beitragvon Harry73660 » 30.03.2010, 23:41

Hier ein verständlicher Artikel zu dem Thema:

Schonzeit für Aale in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird der Aalbestand künftig stärker geschützt. Ab sofort hat der beliebte Speisefisch hier ein Mindestmaß von 50 Zentimetern. Außerdem darf er künftig nicht mehr während des gesamten Jahres gefangen werden.

In Baden-Württemberg wurde am 19. März eine neue Landesfischereiverordnung erlassen. Sie ist bereits veröffentlicht worden und damit rechtskräftig. Wie der Verband für Fischerei und Gewässerschutz in einer Presseerklärung mitteilt, gibt es vor allem beim Angeln auf Aal einige Veränderungen, die Sportfischer künftig beachten müssen. Hintergrund für die Neuregelung des Aalfangs ist die angestrebte Umsetzung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechtes zum Schutz und Wiederaufbau des Bestandes des Europäischen Aals.

Für den beliebten Schlängler gilt in Baden-Württemberg jetzt ein Mindestmaß von 50 Zentimetern und eine Schonzeitenregelung. Der Aal ist ganzjährig bis zum 31. Dezember 2012 im Rhein mit seinen Zuflüssen von Flusskilometer 78,65 (Hochrhein) bis 437 (Landesgrenze) und im Neckar von Flusskilometer 39,2 (Neckargmünd) bis zur Mündung in den Rhein geschont. In der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März ist der Aal außerdem im übrigen Rheinlauf mit seinen Zuflüssen geschont. Außerdem darf er vom 1. November bis 1. März auch nicht im übrigen Rheineinzugsgebiet, unter anderem dem Neckar mit seinen Seitengewässern, gefangen werden.

Zudem wurde mit der neuen Gesetzgebung die Fischereiabgabe von 6 auf 8 Euro pro Jahr erhöht, da ein erhöhter Förderbedarf notwendig ist. Mit den zusätzlichen Einnahmen sollen zum Beispiel auch die Wiederansiedlung von Wanderfischen und ein verstärkter Aalbesatz finanziert werden.

Quelle: Blinker Aktuell

Nochmal ganz deutlich: Vom 1.November bis 1. März ist auch bei uns im gesamten Neckar mit Zuflüssen der Aal geschont !!!
50 cm Mindestmaß gilt jetzt schon!!!
Egal was in euren Jahreskarten steht!!!
Der Beschluss kam erst nach Ausgabe eurer / unsrer Jahreskarte mit den Schonzeiten.

Petri, Harry

Torschdn
Beiträge: 529
Registriert: 14.01.2008, 13:38
Wohnort: Fellbach

Beitragvon Torschdn » 30.03.2010, 23:44

Danke für die Klarstellung!!!
:TY:

Harry73660
Beiträge: 1149
Registriert: 20.12.2009, 20:42

Beitragvon Harry73660 » 30.03.2010, 23:45

Immer gerne Torschdn :-)

Benutzeravatar
Roland K ♰
Beiträge: 2437
Registriert: 13.07.2007, 12:40
Wohnort: Neuhausen auf den Fildern

Beitragvon Roland K ♰ » 30.03.2010, 23:52

Ich find die Schonzeit super.
DA FÄNGT MAN SOWIESO KEINEN AAL.
Und unter 50 cm hab ich noch keinen gefangen.
Gruß Roland



Mal wieder Neckartailfingen.Saisonbedingt TK Xer.



Ein Fisch wird nicht größer, auch wenn man dran zieeeeeeht.

Benutzeravatar
Hans
Site Admin
Beiträge: 8630
Registriert: 19.05.2007, 14:57
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Hans » 31.03.2010, 10:53

Harry73660 hat geschrieben: Außerdem darf er vom 1. November bis 1. März auch nicht im übrigen Rheineinzugsgebiet, unter anderem dem Neckar mit seinen Seitengewässern, gefangen werden.

Petri, Harry



Bedeutet Rheineinzugsgebiet tatsächlich der ganze Neckar von der Qelle bis zur Mündung in den Rhein?
Mal so nebenbei.
Wenn ich der Ober-Ober Kaiser,König,Kanzler,Chef wäre, hätte ich das Abfischen der Glasaale für 2-3 Jahre ganz verboten.
Dann hätten die jenigen, die Aal kaufen,mästen, Essen, weltweit Handeln und fangen, eben auch mal die Konsequenzen.
Was ich meine ist, das Übel soweit wie möglich an der Wurzel anzugehen.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

Benutzeravatar
kirk
Beiträge: 2263
Registriert: 19.09.2008, 21:55
Wohnort: Stuttgart Nord

Beitragvon kirk » 31.03.2010, 13:26

... im Neckar von Flusskilometer 39,2 (Neckargmünd) bis zur Mündung in den Rhein geschont.

Hat mit VII/VIII/IX doch gar nichts zu tun.


http://www.wfbw.de/140.0.html
Webcam Fischtreppe - Der Aal huscht hinten vorbei.

http://www.wfbw.de/120.0.html
Aufstiegstzahlen 2009

http://www.wfbw.de/131.0.html
Für die die etwas mehr Zeit haben.
Schönen Tag und lasst was hängen, ich machte es bis 2014 am IXer.

Harry73660
Beiträge: 1149
Registriert: 20.12.2009, 20:42

Beitragvon Harry73660 » 31.03.2010, 15:38

kirk hat geschrieben:... im Neckar von Flusskilometer 39,2 (Neckargmünd) bis zur Mündung in den Rhein geschont.

Hat mit VII/VIII/IX doch gar nichts zu tun.


http://www.wfbw.de/140.0.html
Webcam Fischtreppe - Der Aal huscht hinten vorbei.

http://www.wfbw.de/120.0.html
Aufstiegstzahlen 2009

http://www.wfbw.de/131.0.html
Für die die etwas mehr Zeit haben.


Kirk....
Außerdem darf er vom 1. November bis 1. März auch nicht im übrigen Rheineinzugsgebiet, unter anderem dem Neckar mit seinen Seitengewässern, gefangen werden.

Das gilt für den ganzen Neckar!!!

Benutzeravatar
Hans
Site Admin
Beiträge: 8630
Registriert: 19.05.2007, 14:57
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Hans » 31.03.2010, 18:49

Das solche Texte immer so kompliziert formuliert sind.
Zählt die Körsch in Stuttgart Fasanenhof auch dazu.
Anscheinend dann ja.
Die Aale sollen ja ihre Schutz haben von mir aus auch weltweit für die nächsten 5 Jahre, aber immer so kompliziert :roll:
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

Michel
Beiträge: 33
Registriert: 12.04.2009, 17:26
Wohnort: Bad Rappenau

Beitragvon Michel » 01.04.2010, 12:10

Mal gesetzt den Fall ich weiss nichts davon weil es halt nicht auf der Jahreskarte steht: Was passiert wenn ich bei ner Kontrolle nen Aal im Eimer hab? Ich mein nicht jeder Angeler wühlt sich durchs Netz.

Von mir aus könnte der Aal wirklich mal ein paar Jahre geschützt sein. Bringt halt nur wirklich was wenn die Glasaalfischerei an den Mündungen eingestellt wird.