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Mindestmaße und Schonzeiten im Stadtwasser Tübingen

Verfasst: 21.05.2013, 18:03
von Loki89
Für alle die gerne mal eine Tour hier oben starten wollen und nicht wissen wann welcher Fisch geschont ist, hier mal die Mindestmaße und Schonzeiten:

Aal :Mindestmaß: 40 cm Schonzeit: Keine
Äsche :Mindestmaß: 30cm Schonzeit: 01.02 - 30.04
BaFo :Mindestmaß: 25cm Schonzeit: 01.10 - 28.02
ReboFo :Mindestmaß: / Schonzeit: 01.10 - 28.02
Barsch :Mindestmaß: / Schonzeit: Keine
Hecht :Mindestmaß: 50 cm Schonzeit: 15.02 - 15.05
Karpfen :Mindestmaß: 35 cm Schonzeit: Keine
Nase :Ganzjährig geschont
Barbe :Mindestmaß: 40 cm Schonzeit: 01.05 - 15.06
Schleie :Mindestmaß: 25 cm Schonzeit: 15.05 - 30.06
Zander :Mindestmaß: 45 cm Schonzeit: 01.04 - 15.05
Krebs :Mindestmaß: 12 cm Schonzeit: 01l.10 - 10.07
Wels :Entnahmepflicht!

Beste Grüße aus Tübingen! ;)

Verfasst: 21.05.2013, 18:16
von carp12
@loki89! Super Infos! Gibt es für die Stadtkanäle auch Tageskarten?
Beste Grüße nach Tübingen!

Verfasst: 21.05.2013, 18:38
von Loki89
Natürlich! Nur dass der Neckar hier kein Kanal ist. Es gibt nur einen Turbinen-Zulaufkanal der von Hirschau bis zum Wasserkraftwerk Rappenberghalde nur für Jahreskarteninhaber und Mitglieder des KFV Tübingen befischbar ist.
Für den übrigen, reizvollen Neckar hier oben bekommt man Tageskarten:

beim Fishermans Store in Wannweil ( http://www.fishermanstore.de/fishermans ... index.html )

Beim Verkehrsverein Tübingen ( http://www.tuebingen-info.de/ )

oder direkt beim KFV Tübingen ( http://www.kfv-tuebingen.de/ )

Die Tageskarte kostet 12 Euro, die Wochenkarte 60 Euro

Grüßle

Verfasst: 21.05.2013, 19:14
von smarti
In Nürtinger Hegebereich hat der Aal eine Schonmaß von 50 cm und Schonzeit von 1 November bis 1 März. In Tübingen 40 cm und keine Schonzeit das ist doch bescheuert oder wie sieht ihr das???

Verfasst: 21.05.2013, 20:05
von Loki89
Smarti, das kam mir auch schon spanisch vor. Die richtige Lösung erhielt ich eben durch einen Anruf vom hiesigen Gewässerwart.
Die Vordrucke die Gäste hier bekommen sind VERALTET! Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße von BaWü. In meiner Jahresgastkarte ist alles richtig vermerkt, nur woher sollen Gastangler das wissen!? Bloß gut dass es AAN gibt :)