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Schutzgebiete Neckar Abschnitt IX
Verfasst: 31.05.2012, 21:47
von WhiteEagle
Hallo Jungs,
da ich mal wieder Besuch von unseren Freunden hatte und freundlich darauf hingewiesen wurde, dass ich mich im Naturschutzgebiet befinde (nicht ausgeschildertes Naturschutzgebiet) habe ich mir die Mühe gemacht, vom Hegebereich IX ein kleine Zusammenstellung der Schutzgebiete zu machen.
Laut Aussage unserer Freunde, hat der Sportfischer sich Kartenmaterial von verschiedenen Schutzgebieten beim zuständigen LRA zu fordern und nach diesem stets seine Anfahrts und Parkwege zu beachten. Wie letztendlich dies aussieht in einem juristischen Prozess, weiß ich nicht.
Wer mag darf sich gerne meine kleine Zusammenstellung
http://www.baubiologie-layher.de/file/datas/Schutzgebiete%20Abschnitt%20IX%202012.pdf auf meinem Server runterladen, auf die Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen, alle Daten sind vom LRA LB und Google.
LG
Nico
Verfasst: 31.05.2012, 22:15
von Harry73660
hallo Nico,
wer waren denn die Freunde? Kannst sie ruhig beim Namen nennen.
Petri, Harry
Verfasst: 31.05.2012, 22:20
von WhiteEagle
WAPO haben aber diesesmal nichts kassiert, waren wieder sehr nett.
Grüßle
Nico
Verfasst: 31.05.2012, 22:43
von Harry73660
So, der Sportfischer hat sich diese Infos zu besorgen.
Finde ich interessant.
Eigentlich hat man ja die genauen Angaben im Erlaubnischein stehen.
Dann frage ich mich wer hier die Verantwortung hat.
Gesetzlich gesehen angelst du ja nur in den Abschnitten die dir das Fischrecht dazu gibt.
Schutz und Schongebiete sind ja dort vermerkt und Rechtsverbindlich von dir und vom Aussteller unterzeichnet.
Ebenso sind die Fischgrenzen auch gut sichtbar angebracht, wenn man weiß wo die Schilder sind.
Das steht aber auch alles in der Jahreskarte drinn.
Ich würde hingehen und hier den Aussteller der Jahreskarte nach den genauen Bestimmungen fragen! Ihm schildern was die WAPO gesagt hat und das ganze natürlich schriftlich machen
Wenn ich so sehe was da in deiner Grafik alles als Schutzgebiet eingezeichnet ist, dann ist die Karte mit Sicherheit nicht für uns Angler ausgelegt.
Die ganze Sache scheint mir hier ziemlich komisch zu sein.
Der, der dir die Fischereierlaubnis erteilt weiß eigentlich ganz genau wo du Angeln darfst und wo nicht. Denn, du richtest dich nach seinen Angaben.
ich würd also den WAV mit der Aussage der WAPO konfrontrieren und um eine Antwort bitten.
Mal sehen was da kommt.
Petri, Harry
Verfasst: 31.05.2012, 22:44
von kolalait
http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebi ... layers=516
Hier ist der Link zur Seite mit allen Schutzgebieten in Deutschland.
Einfach reinzoomen und dann schauen.
Gruß Kolalait
Verfasst: 31.05.2012, 22:53
von Harry73660
Danke kolalait
Interessante Karte und Naturschutzgebiete sind eingezeichnet.
das heisst aber nicht, das ich in einem Naturschutzgebiet nicht angeln darf.
Hier ist es viel Interessanter abzuwarten warum die Wapo diese Aussage machte.
Sollte es so sein das es Tatsächlich ein Fischereiverbot für Poppenweiler gibt, dann läuft hier aber was mächtig falsch für die Infos an die jahres und Tageskartenangler.
Verfasst: 31.05.2012, 22:59
von Hans
Ich verstehe das so, dass es ums Zufahren und Parken ging bei Nico.
Nicht ums Angeln.
Verfasst: 01.06.2012, 10:08
von WhiteEagle
Danke Hans,
es geht rein um das Anfahren und Parken am Gewässer. Aussage WAPO:
In ein Landschfts- Wasserschutz-, etc. gebiet ist ausschließlich mit Landwirtschaftlichen Fahrzeugen gestattet.
Ich kenne auch Deine Aussage Harry, haben wir ja schon mal durchgesprochen, ich will hier nicht eine riesen Diskussion beginnen, sondern vielmehr meine Erfahrungen, Begegnungen

etc. beim Angeln als INFO niederlegen.
Die Karte Kolalait, zeigt ausschließlich LsG, kein WsG, NsG etc.
Meine Karten habe ich beim LRA LB gedownloaded mühevoll zusammen geschnitten (zum besseren erkennen) und für Euch als Info (wenn Interesse besteht) zur Verfügung gestellt.
Ich werde hier auch weitere Nachforschungen betreiben und denke auch einen freundlichen Brief an LRA, WAPO, OA schicken mit der Bitte um klare gesetzliche Stellungsnahme, hier wird auch dass was wir schonmal besprochen haben:
"Auffassung der Fachministerien
Mit Erlaß vom 15.2. 1968 - VerK. 4101/228 - an die Regierungapräsidenten hat das Innenministerium Baden-Württemberg erklärt, daß Sportfischer Straßen und Wege, die mit dem Bild Nr. 250 zur StVO und den Zusatztafeln "Frei für Landwirtschaft" gekennzeichnet sind, befahren dürfen, wenn der Weg unmittelbar zum Fischwasser des Berechtigten führt und die Fahrt der Bewirtschaftung des Fischwassers dient. Zur Begründung ist ausgeführt worden, es sei davon auszugehen, daß auch Sportfischer als Inhaber von Fischwassern diese bewirtschaften. Mit Schreiben vom 19.3.1981 - III 6-4075-2/93 - an den Gemeindetag in Baden-Württemberg hat das Baden-Württembergische Innenministerium diese Auffassung erneut bestätigt."
vorlegen.
LG
Nico
Verfasst: 01.06.2012, 15:51
von kolalait
Hallo,
zu der Karte eine Zusatzinfo.
Da ist oben rechts ein Feld, da kann man einstellen welche Schutzgebiete man sehen will. Wasserschutzgebiete fallen nicht unter Naturschutz und sind deshalb nicht eingezeichnet.
Gruß Kolalait
Verfasst: 01.06.2012, 15:53
von kolalait
Sag halt mal an was dir genau von der Wapo vorgweorfen wurde und lass uns nicht rumeiern und raten wie wir dir helfen können.
Gruß Kolalait
Verfasst: 01.06.2012, 17:35
von masterofdisastr
Also entweder es hat sich gewaltig was geändert aber vor 4-5jahren durfte ich noch offiziell landwirtschaftliche wege befahren... da man als angler zungang zum wasser hat und auch einen Hege bzw Landwirtschaftlichen Auftrag.
wenn das nimmer Aktuell ist, echt schade.
grün machts möglich...
Verfasst: 01.06.2012, 19:43
von WhiteEagle
Ihr sollt doch net so viel diskutieren, ich wollte keine Diskusion entfachen.
Laut meinen Recherchen ist der Sportfischer mit einem gültigen Angelschein für den Abschnitt berechtigt alle Zufahrtswege zu beutzen, so wie es Harry einmal schön geschrieben hat.
Die Frage ist immer die Kontrolle! WAPO sehr freundlich aber meißtens auch konsequent!
OA und Polizei Konsequent und sehr unfreundlich!
Wapo sagte mir, Sie hätten kein Problem, wenn wir Angler ans Wasser zum Be- und Entladen fahren und wo anders parken. Oa und Polizei wiederrum wollen weder Anfahrt zum Be- und Entladen noch Parken dulden!
Ich habe für mich als Info die Karten bei der Homepage des LRA'S LB gesucht, zusammengeschnitten und als Druckversion für unterwegs gemacht. Dies wollte ich Euch in diesem Thread nicht vorenthalten und hab es für Euch auf meinen Server zum Download bereit gestellt!
Hoffe dies wäre nun geklärt, über mein weiteres Vorgehen um endlich mal Klarheit über Zufahrt und Parkmöglichkeiten zu bekommen, informiere ich Euch gerne weiter.
Liebe Grüße
Nico
Verfasst: 01.06.2012, 20:44
von Harry73660
ich hatte da wohl dann etwas falsch verstanden Nico. Sorry.
Ich bin mal gespannt was die wegen der Zufahrt zum Gewässer schreiben werden wenn du nach fragst
da freue ich mich schon auf eindeutige Aussagen der Ämter
Petri
Verfasst: 01.06.2012, 22:11
von WhiteEagle
Eindeutige Aussagen von Ämtern sind meißtens kurz gehalten, zumindest ist es in meinem Gewerbe so

.
Erst einmal muss ich meine Recherchen sachlich und fachlich zu Papier bringen, ob eine Reaktion überhaupt auf ein Privates Anliegen kommt ist Glückssache, da hier zu dem Thema das Amt eher kein Umsatz mit mir macht

.
Werde trotzdem bei beiden LRA's die gleiche Anfrage mit der Bitte um Stellung machen
LG
Nico
Verfasst: 01.06.2012, 23:24
von kolalait
In Deutschland muss das Ordnungsamt beweisen dass es im Recht ist, bzw dir nachweisen dass du im Unrecht bist. Als Angler bist in BW an Wegen und Strassen am und zum Angelgewässer für das du eine Lizenz hast Anlieger und damit berechtigt da zu fahren. Wenn dich trotzdem jemand vom Ordnungsamt deswegen anmacht frag ihn / sie mal was mit ihm / ihr passiert wenn er / sie Bürger belästigt weil er / sie Befugnisse überschreitet.
Deshalb , was soll ein Schreibenan Landratsämter ?
Entweder das sind Anliegerstrrssen dann darfst du fahren oder es sind private Strassen , dann ist das eben anders geregelt.
Fahren heisst jedoch nicht parken und Wege blockieren oder neben dem Weg auf einer Wiese zu parken.
Zudem, wenn das ein grundsätzliches Problem da ist würd ich einfach den WAV oder Benningen anschreiben, die geben ja die Karten aus. Sollen die sich doch mit dem Landratsamt ärgern.
Gruß Kolalait