Befahrbarkeit beschränkt öff. Wege zur Fischereiaussübung
Verfasst: 01.05.2013, 13:41
Hallo Zusammen,
ich habe im Netz für den 7er ein PDF gefunden, in dem der Gewässerbereich eingezeichnet ist und ein Zusatz des Innenministeriums bezüglich der Befahrbarkeit von "beschränkt öffentlicher Wege" zur Aussübung der Fischerei augedruckt ist. Darin heißt es, dass zur Aussübung der Fischerei das Befahren voin Feld- und Wirtschaftswegen erlaubt ist.
Wisst Ihr ob diese Regelung noch gilt? Wie macht Ihr das so, um ans Wasser zu kommen und das Tackle nicht meilenweit zu tragen?
Versteht mich nicht falsch, ich muss nicht bis direkt an Wasser fahren aber ein bissel näher wäre ja manchmal ganz nett.
Schon mal vielen Dank für Hinweise!
Petri
Hans
ich habe im Netz für den 7er ein PDF gefunden, in dem der Gewässerbereich eingezeichnet ist und ein Zusatz des Innenministeriums bezüglich der Befahrbarkeit von "beschränkt öffentlicher Wege" zur Aussübung der Fischerei augedruckt ist. Darin heißt es, dass zur Aussübung der Fischerei das Befahren voin Feld- und Wirtschaftswegen erlaubt ist.
Wisst Ihr ob diese Regelung noch gilt? Wie macht Ihr das so, um ans Wasser zu kommen und das Tackle nicht meilenweit zu tragen?
Versteht mich nicht falsch, ich muss nicht bis direkt an Wasser fahren aber ein bissel näher wäre ja manchmal ganz nett.
Schon mal vielen Dank für Hinweise!
Petri
Hans