Der Neckar Abschnitt 6
Verfasst: 01.02.2012, 22:39
Update 2013
Zu erstmal zu den Gewässergrenzen :
Der einfachheit halber eigene Kommentare in [ ] Klammern
a) vom Oberwasser Wehr/Schleuse Heilbronn-Böckingen km 113,53 [Theresienwiese] bis Böckinger Brücke km 114,11. [DLRG/Food Court]
b) Schiffahrtskanal Horkheim in Fließrichtung rechtes Ufer von km 116,92 [Keimauer Horkheim Unterwasser) bis km 119,98 ( Auf Höhe Inselspitze) [Schranke/Slippstelle] in Fließrichtung linkes Ufer von km 117,7 [200m oberhalb Turbine Schleuße Horkheim] bis km 119,84 ( bis zum Beginn des eingezäunten Betriebsgeländes auf der Inselspitze) [Brücke oberes wehr.
c) Neckar über Schiffahrtskanal bei Lauffen km 122,75 ( Grenzschild) Flussaufwärts bis Unterwasser Schleuse Besigheim km 136,15 sowie Unterwasser Wehr Besigheim bis hm 136,9 A.
Übersetzung zu C
[Linkes Ufer Grenzschild ca 500m unterhalb der Kläranlage bis zum Zusammenfluss Altneckar/Kanal. Rechtes Ufer vom Grenzschild unterhalb vom Zementwerk. Der Kanal zur Schleuße Lauffen darf von der Altstadtseite(Zementwerkseite) befischt werden. Oberhalb von Lauffen ist beidseitig alles frei bis zur Schleuße/Wehr Besigheim
d) Enz bei Besigheim ab Mündung 320 m Flussaufwärts befischt werden. [Ab der B27 Brücke noch 150m Flussauf]
Folgende Gewässer dürfen nur von Vereinsmitgliedern der Hegegemeinschaft VI e.V. befischt werden:
- gesamter Baggersee in Kirchheim
- gesamter Altneckar vom Wehr Lauffen flussabwärts bis km 124,2 + Kanal Rathausinselseite bis Einmündung in den Altneckar
-Linkes Ufer ab Schranke unterhalb der Schleuse Horkheim bis Einmündung alter Neckar (flussabwärts).
Gültiger Mitgliedsausweis ist mitzuführen.
Schon und Sperrzeiten müssen über die Hege/Vereine erfragen
Gebote und Verhaltensregeln:
Jeder Angler hat seinen Angelplatz in sauberem Zustand zu verlassen und mit der Umwelt schonen umzugehen. Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten. Es besteht Entnahmepflicht für alle maßigen Fische ausgenommen solche, die zum Zeitpunkt des Fanges der Schonzeit unterliegen. Entnommene Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen.
Das Unterhalten von Feuerstellen ist grundsätzlich verboten!
Ansonnsten gilt das Fischereigesetz von Baden-Württemberg.
Nachtfischen auf Aal ist nur in nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig. In der Winterzeit bis 24 Uhr. Während der Sommerzeit bis 1 Uhr.
Das Fischen mit der Künstlichen Fliege auf Salmonieden und Weißfische ist ab 1. März erlaubt. Fischen auf Wels ist mit Kunstköder ganzjährig erlaubt. Vom 15. Februar bis 15. Mai sind Köderfische und Fischstücke verboten. Ein Drillingshaken wird als Einzelhaken erachtet.
Hältern von lebenden Fischen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erlaubt.
Das angeln vom Boot aus ist zu keiner Zeit gestattet.
Angelverboot 100m oberhalb bis 100m unterhalb der Fischtreppen sowie 50m oberhalb bis 50m unterhalb des Bereiches der Schleußen-. Wehr- und Kraftwerksanlagen.
So nun zu den
Schonzeiten und Mindestmaße
Fangbegrenzungen:
Raubfisch pro Tag 1 Hecht oder 1 Zander
Friedfisch max. 3 Karpfen
Keine Fangbegrenzung Für andere Arten
Zum Thema Kunstköder während der Hechtschonzeit will ich auf ein Telefonat von einem mitglied des Forums mit Der Hegegemeinschaft 6 verweisen
Das wars dann erstmal
Wenn jemand anregungen hat immer her damit.
Und nicht vergessen nehmt ne Kamera mit ans Wasser und knippst einfach mal ein bisschen im Abschnitt rum, und dann nix wie her mit dem Foto
Gruß Thomas

Zu erstmal zu den Gewässergrenzen :
Der einfachheit halber eigene Kommentare in [ ] Klammern
a) vom Oberwasser Wehr/Schleuse Heilbronn-Böckingen km 113,53 [Theresienwiese] bis Böckinger Brücke km 114,11. [DLRG/Food Court]
b) Schiffahrtskanal Horkheim in Fließrichtung rechtes Ufer von km 116,92 [Keimauer Horkheim Unterwasser) bis km 119,98 ( Auf Höhe Inselspitze) [Schranke/Slippstelle] in Fließrichtung linkes Ufer von km 117,7 [200m oberhalb Turbine Schleuße Horkheim] bis km 119,84 ( bis zum Beginn des eingezäunten Betriebsgeländes auf der Inselspitze) [Brücke oberes wehr.
c) Neckar über Schiffahrtskanal bei Lauffen km 122,75 ( Grenzschild) Flussaufwärts bis Unterwasser Schleuse Besigheim km 136,15 sowie Unterwasser Wehr Besigheim bis hm 136,9 A.
Übersetzung zu C
[Linkes Ufer Grenzschild ca 500m unterhalb der Kläranlage bis zum Zusammenfluss Altneckar/Kanal. Rechtes Ufer vom Grenzschild unterhalb vom Zementwerk. Der Kanal zur Schleuße Lauffen darf von der Altstadtseite(Zementwerkseite) befischt werden. Oberhalb von Lauffen ist beidseitig alles frei bis zur Schleuße/Wehr Besigheim
d) Enz bei Besigheim ab Mündung 320 m Flussaufwärts befischt werden. [Ab der B27 Brücke noch 150m Flussauf]
Folgende Gewässer dürfen nur von Vereinsmitgliedern der Hegegemeinschaft VI e.V. befischt werden:
- gesamter Baggersee in Kirchheim
- gesamter Altneckar vom Wehr Lauffen flussabwärts bis km 124,2 + Kanal Rathausinselseite bis Einmündung in den Altneckar
-Linkes Ufer ab Schranke unterhalb der Schleuse Horkheim bis Einmündung alter Neckar (flussabwärts).
Gültiger Mitgliedsausweis ist mitzuführen.
Schon und Sperrzeiten müssen über die Hege/Vereine erfragen
Gebote und Verhaltensregeln:
Jeder Angler hat seinen Angelplatz in sauberem Zustand zu verlassen und mit der Umwelt schonen umzugehen. Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten. Es besteht Entnahmepflicht für alle maßigen Fische ausgenommen solche, die zum Zeitpunkt des Fanges der Schonzeit unterliegen. Entnommene Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen.
Das Unterhalten von Feuerstellen ist grundsätzlich verboten!
Ansonnsten gilt das Fischereigesetz von Baden-Württemberg.
Nachtfischen auf Aal ist nur in nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig. In der Winterzeit bis 24 Uhr. Während der Sommerzeit bis 1 Uhr.
Das Fischen mit der Künstlichen Fliege auf Salmonieden und Weißfische ist ab 1. März erlaubt. Fischen auf Wels ist mit Kunstköder ganzjährig erlaubt. Vom 15. Februar bis 15. Mai sind Köderfische und Fischstücke verboten. Ein Drillingshaken wird als Einzelhaken erachtet.
Hältern von lebenden Fischen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erlaubt.
Das angeln vom Boot aus ist zu keiner Zeit gestattet.
Angelverboot 100m oberhalb bis 100m unterhalb der Fischtreppen sowie 50m oberhalb bis 50m unterhalb des Bereiches der Schleußen-. Wehr- und Kraftwerksanlagen.
So nun zu den
Schonzeiten und Mindestmaße

Fangbegrenzungen:
Raubfisch pro Tag 1 Hecht oder 1 Zander
Friedfisch max. 3 Karpfen
Keine Fangbegrenzung Für andere Arten
Zum Thema Kunstköder während der Hechtschonzeit will ich auf ein Telefonat von einem mitglied des Forums mit Der Hegegemeinschaft 6 verweisen
Meermann hat geschrieben:Nabend Gemeinde,
so jetzt ist Klarheit drinn!
Nach Aussage der Hegegemeinschaft 6 darf am Abschnitt 6 ganzjährig mit Kunstköder gefischt werden.![]()
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Allerdings keine kleinen Mepps oder ähnliches in der Forellenschonzeit.
Fische die mit Kunstködern gefangen wurden und in der Schonzeit sind,müssen zurückgesetzt werden.
Ziel der Kunstködererlaubnis dabei ist, den Bestand an Neckarwelsen zu reduzieren.
..alles nach Aussage des zuständigen Mitarbeiters der Hegegemeinschaft 6.
Gruß Heinz
Das wars dann erstmal
Wenn jemand anregungen hat immer her damit.
Und nicht vergessen nehmt ne Kamera mit ans Wasser und knippst einfach mal ein bisschen im Abschnitt rum, und dann nix wie her mit dem Foto
Gruß Thomas