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Abschnitt 5 wo darf man Angeln
Verfasst: 12.12.2012, 22:10
von Kub
Hallo Liebe Forumsmitglieder,
da ich neu am 5er Abschnitt bin und noch nicht ganz durchblicke habe ich eine außergewöhnliche bitte an euch.
Kann mir jemand auf meiner Gewässerkarte (Flusskilometer stehen drauf jedoch bin ich mir an manchen stellen unsicher). Die Stellen an denen man Angeln darf Markieren möglichst genau und auch je nach Flussseite markiert.
Ich würde euch die Karte zusenden und selbstverständlich auch einen frankierten Rückumschlag mitschicken und für die Mühe gerne auch eine kleine Spende dazu kleinen Wobbler oder Gufis.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn jemand dazu bereit wäre
Lieben Dank
Gruß Markus
Verfasst: 13.12.2012, 22:47
von schuessel
Wo hast Du denn die Karte und Deinen erlaubnisschein her? Konnte Dir da niemand helfen?
Hast Du keinen kompetenten und freundlichen Angelladenbesitzer/angestellten in Deiner Nähe?
Verfasst: 14.12.2012, 09:30
von Hans
Markus hast du keinen Scanner?
Verfasst: 14.12.2012, 14:39
von Kub
Hey,
im Angelladen gibt´s schon Infos und Tipps, jedoch hätte ich gerne eine Karte der Gesamtstrecke.
Einen Scanner hab ich.
Verfasst: 30.04.2014, 10:32
von matze78
Moin Moin.
Kann mir vielleicht jemand der sich am Ver auskennt sagen wie weit man mit der Ver Karte unterhalb der Gundelsheimer Schleusse fischen darf?
Hab gehört bis kurz nach dem Einlauf des Böttinger Baggersees. Ist das richtig?
mfg
Verfasst: 30.04.2014, 14:31
von Julius
Hier hat es TJ ganz gut beschrieben, vielleicht hilft dir das etwas weiter:
http://www.angeln-am-neckar.de/phpBB2/v ... 703bce76ee
Verfasst: 30.04.2014, 16:51
von matze78
Danke Julius aber den Post von Thomas kenn ich schon. Das der Böttinger Baggersee ned zum Ver gehört weiss ich aber wenn mir jemand ungefähr sagen kann wo des 92 km Schild steht wär ich zufrieden

Verfasst: 30.04.2014, 18:23
von HaraldG
Hi,
zwischen Gundelsheim und Böttingen an der Kläranlage müste km 92 sein. Das Schild steht gegenüber am linken Ufer.
Verfasst: 30.04.2014, 21:05
von TJ
Die schleuße ist Km 93,9
Die Grenze 92,96 also nicht ganz 1km unterhalb der scheuße.
Gruß Thomas
Verfasst: 30.04.2014, 21:35
von matze78
Ah ok danke für die Info. Das hilft mir bissl weiter.
mfg
Verfasst: 02.05.2014, 16:51
von matze78
ah jetze....auf der Karte im Fangbuch ist es doch ziemlich genau eingezeichnet. Hätte gedacht der Ver geht bissl weiter...oben beim Einlauf von dem Baggersee soll es schön sein.
mfg
Karte mit eingezeichneten Strecken
Verfasst: 31.12.2014, 13:56
von Benhelm
Hallo Zusammen,
mir ging es genau so, ich bin neu am 5er und 6er und konnte einfach keine adäquaten Informationen finden und die Angaben auf den Erlaubnisscheinen sind mehr als unzureichend.
Daher habe ich eine Karte erstellt und habe alles eingezeichnet. Leider weiß ich nicht wie ich hier im Forum eine oder mehrere Dateien anhängen kann.
Wenn also jemand Interesse hat, kann er sich ja mal melden oder mir am besten gleich erklären wie ich das mit dem Upload mache.
Grüße, Ben
Verfasst: 31.12.2014, 17:04
von TJ
Hallo Ben
Wenn das die Karte ist die du dem Tobi geschickt hast bzw der bei google gemacht hat warte noch mim verteilen sind einige Fehler drinn. An manchen Stellen darf man noch mehr Fischen an anderen weniger bzw garnicht. Der Tobi hat mich wegen nem Korrekturlesen angeschrieben. Am besten wär wohl sowas mal in real auszuarbeiten.
Gruß Thomas
Verfasst: 31.12.2014, 22:21
von Benhelm
Hallo Thomas,
ich schließe nicht aus das ein Fehler drin sein könnte. Aber genau so steht es im Erlaubnisschein !!!
Wo darf man denn noch Angeln ??? ... umso mehr um so besser
Grüße, Ben
Verfasst: 31.12.2014, 23:10
von TJ
An manchen Stellen darfst du nicht Angeln da es die hafenordnung verbietet an anderen waren zumindest das was er mir bei google gezeigt hat die grenzen falsch eingezeichnet. Ich kenn die grenzschilder kann sie auch gerne zeigen.
Gerade um den osthafen bzw das Stauwasser dort an der AB bzw der kläranlageneinlauf da haben die grenzen nicht gepasst.
Aber jetzt wartet erstmal mein jacky
Prost
Gruß Thomas