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Abstand zu Schleusen

Verfasst: 30.04.2020, 08:34
von NeckarTentakel
Guten Morgen miteinander.

Ich angle am Abschnitt I und der geht ja bis Unterwasser Schleuse Rockenau.
Nun frage ich mich wie überhaupt die Regelung bezüglich an der Schleuse angeln ist.
Ich meine das mir mal gesagt wurde, ich müsse einen bestimmten Abstand einhalten zur Schleuse.
Gibt es da ne genaue Regelung?
Per google hab ich bisher nichts gefunden...

Danke für die Antworten :D

Gruß
Dennis

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 30.04.2020, 12:18
von Flo
Les mal, was auf dem Erlaubnisschein steht. Da müsste sich ja so eine Art Gewässerordnung finden.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 30.04.2020, 16:24
von HHSCHOCK
Es muß laut Gesetz auf der Angelkarte das/die gültige Gewässer/strecke stehen. Wenn da extra Verbote sind müssen die auf der Angelkarte stehen.
Nur was geschrieben ist, ist gültig. Alles andere nicht.
Hört einfach nicht auf, mir hat mal einer gesagt. Einfach lesen was das steht. Nichts weglassen. Nichts dazu denken. Ist wirklich simpel.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 01.05.2020, 09:59
von köfi anan
[quote="NeckarTentakel"]Guten Morgen miteinander.

Ich angle am Abschnitt I und der geht ja bis Unterwasser Schleuse Rockenau.
Nun frage ich mich wie überhaupt die Regelung bezüglich an der Schleuse angeln ist.
Ich meine das mir mal gesagt wurde, ich müsse einen bestimmten Abstand einhalten zur Schleuse.
Gibt es da ne genaue Regelung?
Per google hab ich bisher nichts gefunden...

Danke für die Antworten :D

Gruß
Dennis[/quote]

Hier mal ein Formulierungsbeispiel der 7er Karte zu Punkt 5.
".... Das Fischen in Schön und Sperrgebiet ist verboten. Soweit nicht durch Verbotstafeln etwas anderes bestimmt ist, gehören dazu die Strecken von 100m oberhalb bis 100m unterhalb der Fischtreppen sowie von 50m oberhalb bis 50m unterhalb der Schleusen-, Wehr-und Kraftwerksbereiche."
In Hessigheim z.B. Wehr unterhalb ist das Angeln also erst dort möglich wo der Bereich der Schleuse durch Hinweisschilder aufhört. Ich schätze das sind einige 100m von der Schleuse entfernt.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 01.05.2020, 12:01
von HHSCHOCK
Und, was hat der Abschnit 7 mit dem Abschnitt 1 zu tun? Steht auf deiner Karte, es gelten die Regelungen von Abschnitt 7 ? Ist das wirklich so schwierig zu kapieren?

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 01.05.2020, 14:53
von Fish-Assassin
Ich habe jetzt etwas recherchiert, was es mit dem Mindestabstand auf sich hat. Ich war auch der Meinung, es gäbe einen Mindestabstand einzuhalten, wurde aber eines Besseren belehrt. Zwar wird oft ein Mindestabstand gefordert, gesetzlich ist jedoch nur ein Mindestabstand zu und ein Verbot in Fischtreppen geregelt. Daher, wie HHSCHOCK schreibt: Steht nichts in der Karte, gibt es keinen Mindestabstand.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 01.05.2020, 23:36
von köfi anan
[quote="HHSCHOCK"]Und, was hat der Abschnit 7 mit dem Abschnitt 1 zu tun? Steht auf deiner Karte, es gelten die Regelungen von Abschnitt 7 ? Ist das wirklich so schwierig zu kapieren?[/quote]

Mein zitiertes Beispiel ist nur für Menschen gedacht, die abstrakte Zusammenhänge herleiten können. Diejenigen die das können werden sicherlich Hinweise draus entnehmen können und sinnvoll in ihren Kontext stellen. Du gehörst scheinbar nicht zu dem Personenkreis wenn ich deine Beiträge so lese.... Aber wenigstens bist du aktiv.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 02.05.2020, 00:02
von ToTi
köfi anan hat geschrieben:
HHSCHOCK hat geschrieben:Und, was hat der Abschnit 7 mit dem Abschnitt 1 zu tun? Steht auf deiner Karte, es gelten die Regelungen von Abschnitt 7 ? Ist das wirklich so schwierig zu kapieren?


Mein zitiertes Beispiel ist nur für Menschen gedacht, die abstrakte Zusammenhänge herleiten können. Diejenigen die das können werden sicherlich Hinweise draus entnehmen können und sinnvoll in ihren Kontext stellen. Du gehörst scheinbar nicht zu dem Personenkreis wenn ich deine Beiträge so lese.... Aber wenigstens bist du aktiv.


Aber manchmal denkt man zu abstrakt und setzt die Zusammenhänge in den falschen Kontext. Dann sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Es steht in der Landesfischereiverordnung mit keinem Wort irgendwas geschrieben, dass ein Mindestabstand zu Wehren einzuhalten ist.
Die einzige Beschränkung gibt es an Fischtreppen.

§ 7
Fischerei in Fischwegen
In den Fischwegen sowie in einem Umkreis von 30 m, im Rhein von 50 m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist jede Art des Fischfangs verboten.


So ist die gesetzliche Regelung die auch schon HHSchock und Fish-Assassin erklärt haben. Gewässerspezifische Regelungen sind möglich, müssen aber klar auf dem Erlaubnisschein genannt werden.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 02.05.2020, 06:40
von NeckarTentakel
Vielen Dank für die Antworten :)

Da hätte ich echt früher drauf kommen sollen... :oops:
Aber ihr habt recht, auf meinem Schein steht auch 50m Meter von der Schleuse.
Damit weiß ich Bescheid und werd vielleicht auch mal vor der Schleuse mein Glück versuchen :D

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 02.05.2020, 12:04
von köfi anan
Aus meinen Beiträgen geht nichts Gegenteiliges hervor, dass dem Widerspricht was hier erwähnt wurde. Es stellt lediglich ein ergänzenden Beitrag dar und erhebt keinen Anspruch auf Absolutismus. Ich wäre vorsichtig aus den Nutzer Beiträgen vorschnelle und in der schreibweise negative Bewertungen zu schreiben.

Zusammengefasst habe ich folgendes aufgezeigt. Auf dem Erlaubnisschein steht was zu beachten ist. Auch wenn z.b. von 50m Abstand zu Schleusen die Rede ist, so ist im jedenfall vor Ort auf Hinweistafeln zu achten. Der "Bereich" der Schleuse in dem nicht geangelt werden darf erstreckt sich z.B. In Hessigheim über einige hundert Meter.
Also, genau lesen und vor Ort abchecken gilt für alle Abschnitte.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 02.05.2020, 12:27
von HHSCHOCK
Wenn da steht" Schleusenbereich" ist die Strecke vor und nach der Schleuse erheblich größer. Der Schleusenbereich wird durch ein Schild am Ufer gekennzeichnet auf dem steht "Schleusenbereich" und kann schon mal 200 m vor oder nach der Schleuse stehen. Dann ist zwischen den Schildern "Schleusenbereich" das Angeln icht gestattet.
Ja, ich sage manchmal Dinge seht deutlich. Aber wenn man in ca. 30 jahren, jedes Jahr 10 mal gefrgat wird ob man Dies oder Das darf, kann der Geduldsfaden an manchen Tagen sehr dünn sein. Nochmals, man kann von einer Angelkarte zu einer Karte eines anderen Gewässers gar nichts herleiten.
Es ist Gesetz, alles was verboten ist oder anders wie im Gesetz ist muss auf der Angelkarte stehen. Dazu die erlaubten Angelgeräte.
Da steht dann auch mal auf der Karte( Hegebereich7) , die Köderfischsenke ist eine Handangel und während dem Senken darf nur eine Rute im Wasser sein.
Diese Regelung ist einfach falsch. Der Gesetzgeber beschreibt was eine Angel ist (LFVOBW §3)und der Kartenaussteller hat nicht das Recht, eine Senke als Handangel zu definieren.
Die Senke ist unter LFVOBW§4 unter Fischerei mit Netzen beschrieben und damit als Netz definiert.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/a3x/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=7&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FischVBW1998pP4&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 02.05.2020, 14:41
von köfi anan
Das sehe ich auch so.
Nur bitte ich zu unterscheiden auch oder gerade weil du 30Jahre zum 10ten mal Fragen beantwortest, wer Fragesteller ist und wer nicht. Ich habe keine Frage gestellt und auch nichts falsches widergegeben. Ziel bleibt den Fragesteller Antworten zu liefern damit dieser was damit anfangen kann...
Ich beende jetzt den Klugscheißermodus, da mir das zu anstrengend wird...

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 05.05.2020, 21:49
von Hans
Heute wurde ich von einem Kontrolleur wiederholt auf 50 Meter Abstand zu Schleußen hingewiesen"Da ist ein gelber Stein das ist die Grenze, ist schon recht dicht, 50 Meter....."
Ich erklärte dem Herrn, wie schon letztes Jahr bei einer Kontrolle dass dies nicht so ist. Es gibt keine 50 Meter wenn nichts in der Karte steht.
Also wenn schon ein Kontrolleur den Anglern so was erzählt wundert mich nicht dass es da zu Fragen kommt.
Und seit letztem Jahr trotz meines Hinweises nicht schlau gemacht.Wenn ich schon so eine Aufgabe als Kontrolleur annehme sollte ich wissen wovon ich rede.

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 06.05.2020, 12:21
von uwe
Hallo Hans,

was war das für ein Konrolleur ?
Fischereiaufseher ?
Hast seinen Ausweis gehen oder war die Bozelei ?

Gruß Uwe

Re: Abstand zu Schleusen

Verfasst: 06.05.2020, 12:23
von Hans
Das hat sich schon geklärt, war halt nicht auf dem neuesten Stand der Fischereiaufseher.