Einsatz von Setzkescher am 0-er Abschnitt

Hier wird der Neckarabschnitt 0,00 - 36,36 Flußkilometer
Rheinmündung - Neckargemünd
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Nabbl
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Einsatz von Setzkescher am 0-er Abschnitt

Beitragvon Nabbl » 26.04.2017, 09:35

Hallo in die Runde,


kann gut sein, dass das Thema schonmal aufkam, aber wie ist das denn mit dem Einsatz vom Setzkescher am Abschnitt 0 am Neckar? Ich wollte am Wochenende gerne eine Runde mit der Feeder-Rute Richtung Maruba und eigentlich finde ich es immer störend und zeitraubend, jeden Fisch, den ich verwerten möchte, unmittelbar nach dem Anlanden abzuschlagen. Würde das gerne ans Ende der Angelsession setzen. Ist es grundsätzlich erlaubt, am Neckar einen Setzkescher zu verwenden? Und falls ja, muss man da auf was bestimmtes achten - abgesehen von Mindestlänge, Durchmesser der Öffnung, usw. ...?

Vielen Dank für ein paar Rückmeldungen!

Viele Grüße
Christopher

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Esslingen
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Re: Einsatz von Setzkescher am 0-er Abschnitt

Beitragvon Esslingen » 26.04.2017, 09:45

Vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg gibt es zum Thema Setzkescher ein Merkblatt:

http://www.lfvbw.de/images/Fischerei/Merkblatt_Setzkescher.pdf
Grüße Joachim

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HHSCHOCK
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Re: Einsatz von Setzkescher am 0-er Abschnitt

Beitragvon HHSCHOCK » 26.04.2017, 11:05

Wenn nichts dazu auf der Angelkarte (Erlaubnisschein) steht ist es nicht verboten. So einfach kann es sein. Trotzdem, die Hinweise vom Verband beachten. Das hilft Ärger zu vermeiden.

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Nabbl
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Re: Einsatz von Setzkescher am 0-er Abschnitt

Beitragvon Nabbl » 26.04.2017, 11:32

Schonmal vielen Dank an Euch zwei!