Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Hier wird der Neckarabschnitt 0,00 - 36,36 Flußkilometer
Rheinmündung - Neckargemünd
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Mork
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Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Mork » 19.07.2016, 14:07

Hallo,
ich habe mir gestern nun meinen Erlaubnisschein für den Neckar geholt. Dabei war auch die tolle Faltkarte die noch mehr Fragen aufwirft.

Wo darf ich denn nun angeln?

Die Faltkarte hat grüne und rote Flächen in denen aber teilweise geangelt werden darf. Ich kann aber nicht ablesen wann ich angeln darf.

Ich habe hier im Forum auch mal gesucht aber keine aktuelle Übersichtskarte gefunden. Der Verkäufer der Karte meinte auch ich darf nicht unter oder neben Brücken angeln (10-30m Abstand) Woher soll ich denn sowas wissen oder erkennen?

Die Faltbroschüre erklärt mir genau wann und wieso jedes Tier oder Landschaftsschutzgebiet angelegt wurde aber nicht wann ich dort angeln darf.

Ich habe mir folgende Orte bisher ausgesucht die interessant sein könnten:

- Hafen
- Fernsehturm (Maulbeerinsel)
- Höhe Duale Hochschule

Dachte ich versuch es mit Gummifisch oder Wobbler. Sind wie gesagt meine ersten Schritte am Neckar und es zählt der olympische Gedanke.

Kann mir hier jemand helfen? Ich möchte ungern gleich am Anfang was falsch machen. Ich nehme auch gerne andere Hinweise entgegen :)

Mork

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Hans
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Hans » 19.07.2016, 15:11

Hi Mork
Fernsehturm (Maulbeerinsel), da darfst du auf jeden Fall. das andere kenne ich nicht. Es wird sich bestimmt jemand aus der Gegend melden.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

Mork
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Mork » 19.07.2016, 16:08

Habe doch noch was gefunden:
Gramma hat geschrieben:Hallo Dennis

Mannheimer Raum ist Abschnitt 0.

Mit deiner Vermutung liegst du fast richtig :)

Grün geriffelt ist Landschaftsschutzgebiet und hier ist Angeln erlaubt.
Rot geriffelt ist Naturschutzgebiet. Hier ist Angeln nur an den Stellen erlaubt, die mit den schwarzen Kreisen markiert sind. Und beachte: Angeln ist dort auch nur vom 15.8 - 15.3 erlaubt. Von Mitte März bis Mitte August ist hier auch Verbot wegen Vogelbrutzeit.

Wenn keine Riffelung eingezeichnet ist, darfst du dort auch angeln. Bspw. am Kanal. Allerdings musst du hier halt auch drauf achten, ob vielleicht die Stelle wegen Betriebsgelände verboten ist.

Gruß,
Marc


Ist halt von 2015 aber sollte ja noch stimmen. Also muss ich nur die roten Gebiete meiden und den Rest darf ich befischen.

Wäre noch die Frage mit dem Hafen aber ich glaube da braucht man eine extra Erlaubnis.

Falls jemand Tipps für mich hat, wäre ich natürlich dankbar. Ansonsten steche ich mal ins Blaue :)

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Ralle
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Ralle » 19.07.2016, 17:37

Hallo Mork,
ich fische auch öfters im Bereich Maulbeerinsel, fischen darfst Du von der Brücke an der Schleuße auf der Kanalseite bis zur Spitze, auf der anderen Seite
in Richtung Schleuße bis zu dem Schild Betriebsgelände Wasser- und Schifffahrtamt. Oben auf der Brücke steht auch nochmals ein großes Schild auf dem die Angelzonen eingezeichnet sind. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß Ralle

Mork
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Mork » 29.07.2016, 10:41

Hallo Ralle und alle Anderen,
gestern war ich endlich da. Habe auch viele Fische gesehen aber gebissen hat nichts. Ich war allerdings auch etwas planlos. Habe meinen Gummifisch und Blinker ein paar mal auf der Seite vom Maruba durchs Wasser gezogen, bzw. den Fisch versucht über den Boden hüpfen zu lassen. (Mit Mono Schnurr glaube ich echt schwer?!)

Auf jeden Fall habe ich die Angelkarte noch mal studiert und die Bereiche in denen das Angeln freigegeben ist, sind anscheinend minimal?!

Ein Bild kann ich leider nicht hochladen aber ich Beschreibe es mal.

Rot schraffierter Bereich Naturschutzgebiet = Angeln nur erlaubt wenn der Angeblereich mit einer dunklen Punktekette markiert ist. Ansonsten verboten
Grün schraffierter Bereich Landschaftsschutzgebiet = Angeln nie erlaubt. Habe auch keine Punktekette gefunden.
Der Rest der Karte = Weiß ich nicht. Keine Punktekette aber auch keine Infos darüber ob ich nun angeln darf oder nicht.

Gestern habe ich mindestens 5 Angler gesehen und keiner war in einem der markierten Gebiete. Habe ich da was falsch verstanden oder ist es nicht so wichtig auf welcher Flussseite man steht?

Gruß
Mork

PS: Versuche noch ein Bild hochzuladen

Gramma
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Gramma » 29.07.2016, 11:34

Hallo Mork

Grün geriffelt ist immer und überall angeln erlaubt, außer natürlich da ist ein Betriebsgelände oder Privatgelände oder dergleichen dazwischen.

Wir können uns aber auch gerne mal treffen und gemeinsam in Mannheim auf Jagd gehen. Dann kann ich es dir wohl besser erklären als im Forum!
Schreib mir einfach mal ne PN

Gruß,
Marc

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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Mork » 29.07.2016, 11:54

Ha! Jetzt macht es Sinn. Danke Marc.

Also Grün und rot mit blauen Punkten darf ich angeln.
Wo nix steht oder nur rot, darf ich nicht angeln. Jetzt macht es Sinn! Danke dir

PM schicke ich dir gleich :)

Gruß
mork

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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Gramma » 29.07.2016, 23:13

Du darfst auch da angeln, wo gar keine Riffelung ist :)

Gruß

Mork
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Mork » 30.07.2016, 08:04

Ha cool danke :) Jetzt hab ich es verstanden.

Es fallen eigentlich nur die roten Gebiete ohne blaue Punkte raus. Also viel besser als gedacht!!

Danke schön und wir bleiben in Kontakt :)

Gruß
Mork

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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Mork » 16.08.2016, 14:35

Hallo,
ich möchte noch mal eine Frage nachschieben. Mit welchen Raubfischen muss ich denn im Neckar rechnen? Brauche ich ein Stahlvorfach wegen Hechten?

Rapfen, Barsch, Zander und Wels habe ich gehört, aber gibt es Hechte? Welse möchte ich gerne vermeiden, glauie die sind mir eine Nummer zu groß.

Ich möchte diese Woche mit Blinker, Gummifisch und Wobbler anglen gehen.

Gruß
Mork

Gramma
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Gramma » 16.08.2016, 15:07

Ja Hechte gibt es auch am 0er.

Mit Stahl angle ich nicht. Ich hab als Schlagschnur ne Fluro vor meiner Geflochtenen. Viele Hechte hatte ich noch nicht. Mir is aber auch noch keiner ab wegen Schnurbruch. Muss jeder selbst wissen ob Stahl oder dickes Fluro.

Gruß

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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Mork » 17.08.2016, 13:26

Mh dann versuche ich es lieber mit Stahlvorfach. Ein anderes habe ich gerade nicht. Hoffe die restlichen Fischlein verschreckt es nicht

Monnes
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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Monnes » 18.08.2016, 09:27

Servus, kann ich da nochmal einhaken - wegen den Brücken. Ich hab in meinen Karten und Scheinen keinen Hinweis gefunden, dass man nicht unter oder an Brücken angeln darf. Manche Verbote an Brücken (Diffené) oder Wehre (Ladenburg) sind ja beschrieben oder eingezeichnet - aber sonst. Oder bewege ich mich da schon eine Weile im "illegalen" Bereich? :(

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Re: Abschnitt 0 Rheinmündung bis Ladenburg

Beitragvon Gramma » 18.08.2016, 11:29

Ich sehe keinen Grund warum man nicht unter ner Brücke angeln darf. Solange du nicht von der Brücke angelst :)

Diffene-Brücke ist ne Ausnahme ja, aber das ist ja auch in der Karte eingezeichnet.

Gruß,
Marc