Kosten,Strecke und Beschränkungen

Hier wird der Neckarabschnitt 0,00 - 36,36 Flußkilometer
Rheinmündung - Neckargemünd
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fliegenquäler
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Kosten,Strecke und Beschränkungen

Beitragvon fliegenquäler » 15.04.2012, 21:22

Hallo ein paar Infos zur abschnitt 0 Von Neckar km36,36 Rheinbachmündung bei Dilsberg bis Mündung in den Rhein

Preise für nicht organisierte Angler

Kein Pfand für die Fangliste

Jahreskarte 47€
Wochenkarte 30€
Tageskarte 9€
Köderkarte 9€
inkl. ist eine Rotekarte "Wegebefahrungsrecht Anlieger und Landwirtschaftlicher Verkehrfrei"

Kosten für die Gewässerkarte 5€

Gewässergrenze zu Abschnitt 1
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http://www.vfg-bw.org/RNPG.htm
http://www.polizei-asv-mannheim.de/Schonzeiten.htm

1.Auszüge der Gewässerkarte
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Neckar:

Die Erlaubnis gilt nur für die Fischereistrecke im alten Neckar und den Staugebieten. Ausgeschlossen sind die Neckarseitenkanäle, insofern keine Sondererlaubnis angegeben ist. Die Schonreviere und die Fischereiverbotsstrecken (Naturschutzgebiete) sind nur bedingt zum Angeln freigegeben.
Der benützte Kahn muss entsprechend der polizeilichen Vorschriften registriert sein und die polizeilichen Kennzeichen tragen.
Der Kahnangler muss auf Verlangen des Aufsichtspersonals sofort seinen Kahn an das Ufer bringen und die Fischereipapiere vorzeigen.
Das Fischen vom Kahn aus ist gestattet, jedoch sind die Anordnungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion zu beachten
Das Einfahren in den Altneckar bei Neuostheim (Auslauf Kanal) und bei Heidelberg Wieblingen mit motorbetriebenen Booten ist strengstens untersagt.

Achtung: Betr.: Altneckar unterhalb des Stauwehrs Ladenburg. Das Betreten des Wassers ist vom 01. Februar bis 30 Juni vom Stauwehr bis 100 unterhalb des Auslaufs der Kläranlage verboten.

1.Die Erlaubnis gilt nur für die Fischereistrecke im alten Neckar und den Staugebieten. Ausgeschlossen sind die Neckarseitenkanäle, insofern keine Sondererlaubnis angegeben ist. Die Schonreviere und die Fischereiverbotsstrecken (Naturschutzgebiete) sind nur bedingt zum Angeln freigegeben.

2.Der benützte Kahn muss entsprechend der polizeilichen Vorschriften registriert sein und die polizeilichen Kennzeichen tragen.

3.Der Kahnangler muss auf Verlangen des Aufsichtspersonals sofort seinen Kahn an das Ufer bringen und die Fischereipapiere vorzeigen.

4.Das Fischen vom Kahn aus ist gestattet, jedoch sind die Anordnungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion zu beachten

5.Das Einfahren in den Altneckar bei Neuostheim (Auslauf Kanal) und bei Heidelberg Wieblingen mit motorbetriebenen Booten ist strengstens untersagt.

Quellenhinweis:
Gewässerkarte in Ausschnitten der RNPG
Und auszüge der Angelkarte der RNPG für Nichtorganisierte Angler

Keine Gewähr für die Info
gruß Uli
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Abschnitt 0
Zwischen Heidelberg und Mannheim

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Beitragvon Auratus » 14.06.2012, 15:22

Hallo,

ich bin neu hier (im Forum und am Neckar :) ) und möchte demnächst für den hier vorgestellten unteren Abschnitt eine Angelkarte kaufen. Daher hätte ich noch ein paar Fragen zu diesem Abschnitt.

1.) Was hat es mit der Köderkarte und der Gewässerkarte auf sich? Da wo ich herkomme gab es immer nur eine Jahreskarte und fertig.

2.) Ich bin den Neckar zwischen Edingen und Neckargemünd schon des öfteren mit dem Rad abgefahren und ich muss sagen, dass es ja extrem schwierig ist, eine Angelstelle zu finden! Im Neckartal verläuft oft eine Straße direkt am Ufer entlang. Dazu ist das Neckarufer zu einem Großteil dicht bewachsen (Büsche, Hecken, Schilf, etc..), so dass ein Zugang zum Fluß nicht möglich ist. Und dann gibt es noch Campingplätze, Schleusenbereiche und Naturschutzgebiete. Und auf so "Neckarwiesen" ist mir zu viel Trubel. Also: schwer eine gute Angelstelle zu finden!
Daher noch ein paar Fragen bezüglich der Angelverbotszonen, um nicht aus Versehen in einer solchen zu landen:

a) Dass im Schleusenbereich (wo die Schiffe ein- und ausfahren) das Angeln verboten ist, ist nachvollziehbar. Wie sieht es aber direkt hinter dem Stauwehr einer Schleuse aus? Also da, wo das Wasser flacher ist und definitiv keine Schiffe fahren. Konkret würde mich da das Wehr bei Heidelberg am Karlstor interessieren. Ich habe hier im Bereich direkt (!) hinter diesem Stauwehr (0-50m) schon sehr oft Angler (mit Spinner, Blinker, Wobbler) gesehen. Das hat mich irritiert! Ist dort das Angeln überhaupt erlaubt? Ich dachte, hinter Stauwehren wäre es verboten...?

b) Und dann hätte ich noch eine Frage zu dem Naturschutzgebiet "Altneckar-Heidelberg-Wieblingen". Da stehen auf Wieblinger Seite auf der Höhe zwischen Zoo und Schwimmbad (das breite Altneckar-Stück) Schilder bezüglich des Naturschutzgebietes. Auf diesen ist auch ein Bereich deklariert, in dem man angeln darf. Dieser Bereich ist jedoch nur mit einer gepunkteten Linie in der Mitte des Flusses gekennzeichnet. Wie hab ich das zu verstehen? Darf hier an Wieblinger Seite vom Ufer aus im NSG wirklich geangelt werden oder nur von einem Boot aus? In dem hier abgebildeten Kartenmaterial kann ich das leider nicht genau erkennen.

Vielen Dank schonmal für alle Tipps, Hilfen und Infos!

Beste Grüße,
Ingo

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Beitragvon --BassQ-- » 23.06.2012, 16:25

Kann mir einer sagen ob ich die Elsenz bei Neckargemünd auch befischen darf ist zwar eingezeichnet, aber naja hab mit so Bächen bisher immer Problemme gehabt, einmal in Bayern war er zum Fischen freigeschrieben, wurde aber Kontrolliert und mir wurde gesagt das dieser Abschnitt einem Verein gepachtet hat.

Freue mich über Antwort.

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Beitragvon fliegenquäler » 23.06.2012, 22:53

Ne darfste nicht ist Vereinswasser(elsenzpachtgemeinschaft.) gibt glaub ich auch keine Gastkarten bzw. nur zum Krebsfischen muste mal biko anhauen!
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Beitragvon --BassQ-- » 24.06.2012, 15:21

Sehr gut dann hat sich meiner Vermutung ja schon bestätigt :)

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Beitragvon schneiderlein » 10.07.2012, 14:09

Hallo,

ich würde gerne nochmal die Frage von Ingo aufgreifen, was es denn nun mit dieser Köderkarte auf sich hat? Heißt das, dass man zum Fang von Köderfischen eine extra-Karte braucht? Und wenn ja, gilt das auch für die verd... Schwarzmeergrundeln? War gestern zum ersten mal am Wasser und hab direkt mal so ein Viech gefangen :?

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Beitragvon Auratus » 10.07.2012, 16:59

schneiderlein hat geschrieben:Hallo,

ich würde gerne nochmal die Frage von Ingo aufgreifen, was es denn nun mit dieser Köderkarte auf sich hat? Heißt das, dass man zum Fang von Köderfischen eine extra-Karte braucht? Und wenn ja, gilt das auch für die verd... Schwarzmeergrundeln? War gestern zum ersten mal am Wasser und hab direkt mal so ein Viech gefangen :?



Hallo "Schneiderlein",

also zuerst einmal sei froh, dass du NUR eine dieser verdammten Grundeln gefangen hast! :D

Nun zur Köderkarte: diese benötigst du, wenn du auch untermaßige Fische als Köder verwenden möchtest! Soviel ist sicher. Dies bezieht sich logischerweise nur auf Fische, die ansonsten ein Mindestmaß hätten. Für Fische, die eh kein Mindestmaß haben, brauchst du - meiner Meinung nach - auch keine Köderkarte. Als Köderfische dürfen (laut Angelkarte) nur Rotaugen, Brachsen, Lauben, Döbel und Gründlinge gefangen werden (max. 15 Fische; siehe Punkt 11 der Angelkarte). Ob die Schwarzmundgrundeln und wie die Plagegeister alle heißen unter den Begriff "Gründlinge" fallen, kann ich dir nicht genau sagen. Ich glaube aber, dass mit "Gründling" ein anderer Fisch gemeint ist... Es würde mich aber wundern, wenn man die Grundeln nicht auch als Köderfisch verwenden dürfte! Auch bei Flussbarschen würde mich dies wundern (ich hab auch schon Angler mit Flussbarsch als Köder angeln sehen). Da die Grundeln und die Barsche keine Mindestmaße haben, brauchst du für diese Arten meines Wissens keine Köderkarte.

Konnte ich irgendwie weiterhelfen? Ich persönlich würde ohne Bedenken Grundeln oder Barsche als Köderfisch verwenden. Die Köderkarte habe ich für untermaßige Rotaugen als Köder. Im Zweifel aber besser mal bei einer Kartenausgabestelle nachfragen.

Viele Grüße und noch viel Erfolg beim Angeln!

Ingo

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Beitragvon schneiderlein » 11.07.2012, 00:22

Hallo Ingo, Hallo allgemein,

vielen Dank für die schnelle Antwort!! Ja, das macht Sinn. Aber das System mit der Köderkarte... Naja. Ich muss sagen, diese ganzen Regelungen verunsichern einen Neuling hier ganz schön!! Für Köderfische braucht man ne extra Karte, Nachtangeln darf man überhaupt nicht, außer bis 24 bzw 1 Uhr aber nur auf Aal und Wels, aber eigentlich dürfen Aale gar nicht gefangen werden, das geht aber aus der Angelkarte nicht so recht eindeutig hervor denn in der Nachtangelregelung werden sie ja eindeutig genannt, außerdem sind all diese Regelungen auf der Karte unter "Allgemeine Bestimmungen für die Angelfischerei im Rhein" zu finden, vom Neckar wird nix gesagt obwohl die Regeln da auch gelten (?). In Hessen war das angenehmer. Zumindest als ich das letzte Mal geschaut habe. Man durfte auch immer einen "Helfer" mitnehmen, der dann de facto unter Aufsicht des Angelscheininhabers auch angeln durfte, wenn die zulässige Zahl an Ruten nicht überschritten wird. Finde ich ne sinnvolle Regelung, da man so Leute fürs Angeln begeistern kann (keiner macht ja "auf Verdacht" nen Schein) und außerdem lernt man so als Angelneuling was Sache ist, bevor man mit eigenem Schein auf die Fische losgelassen wird.

So, jetzt hab ich mich ein wenig ausgekotzt, tut mir Leid, aber das musste kurz raus. Ich bin der letzte, der die Notwendigkeit von gesetzlichen Regelungen beim Angeln in Frage stellt, sie sind vermutlich der einzige Weg, um flächendeckend eine Waidgerechte Ausübung der Angelfischerei zu garantieren. Ich habe auch Verständnis für das Aalfang-Verbot, auch wenn ich sehr bedauere diesen Fisch nicht mehr fangen zu dürfen, den ich gern beangelt und gern gegessen habe. Aber das Ungleichgewicht zwischen drakonischen Strafandrohungen und harter Durchsetzung der Regelungen auf der einen Seite und deren unnötig komplizierten und teilweise absolut missverständlichen oder nicht eindeutigen Formulierung auf der anderen Seite stinkt zum Himmel.

Eine Frage noch zur Fangstatistik: Werden da nur die Fische eingetragen, die man mitnimmt, oder alle die man fängt?

Und jetzt: Gute Nacht euch allen und erfolgreiche Angeltage, ich werde wohl erst Sonntag wieder dazu kommen :(

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Beitragvon Auratus » 11.07.2012, 09:14

Hallo Schneiderlein,

ich gebe dir in allen Punkten vollkommen Recht!
Ja, blöde Formulierungen und bescheuerte Regelungen... :evil:

Und bei der Fangliste steig ich auch nicht durch. Da soll man wohl eine Strichliste führen (nach Monat, Fisch und Fanggebiet)... Aber was ist mit Gewicht und Größe? Da steht am Ende der Zeile ein einziges Kästchen pro Fisch und Jahr!?!?! Was ist, wenn ich z.B. 10 Zander, Hechte, oder Ähnliches fangen sollte? Soll ich mir dann die Einzelgewichte alle merken und am Ende des Jahres ein Gesamtgewicht dort eintragen??? Und sind die Größen der Fische Irrelevant? Ich kann aber unmöglich von mehreren Fischen sowohl die Größe, als auch das Gewicht in dieses Kästchen quetschen.... Ich schreib mir die Daten jetzt alle einzeln auf ein separates Blatt Papier und frag bei Abgabe der Liste dann nach.

In BaWü scheinen die Fischereibehörden sich in keinster Weise klar und verständlich ausdrücken zu können! :evil:

In Rheinland-Pfalz gibt es keine Köderkarte, man darf nachts durchgehend auf alles angeln und man darf Aale und Schleien angeln...
Falls du irgendwann mal mit dem Gedanken spielen solltest, dir eine Karte für den Rhein zu kaufen, dann kauf sie dir auf jeden Fall für die Pfälzer Seite! Dort ist zusätzlich zu oben genannten Punkten auch die Rheinstrecke länger und es gibt mehr Seitengewässer (Altrheine) zum Beangeln...

Und das Beste ist ja: auf der badischen Rheinseite darfst du den Aal nicht fangen (gleiche Beestimmungen wie am Neckar) und auf der pfälzer Seite darfst du ihn fangen! Und jetzt du: wo ist der Sinn??? :?

Aber der Neckar fließt ja auch ein paar Kilometer durch Hessen (Neckarsteinach/Hirschhorn). Vielleicht gelten da ja andere Bestimmungen? Ich hab keine Ahnung!

Übrigens: gestern wurde ich von der Wasserschutzpolizei in HD kontrolliert! Danach konnte ich mir eine andere Angelstelle suchen, da die mit ihrem Boot in 20 Zügen gewendet sind...

Ich bin auch noch nicht so lange am Neckar tätig. Früher habe ich an Seen in der Pfalz gefischt. Meine Fänge am Neckar beschränken sich momentan auf im Wesentlichen auf Rotaugen, kleine Barsche und Grundeln. Vor ein paar Tagen habe ich aber in HD einen Hecht (73cm, 2.5kg) gefangen. Man kann auch ab und zu mal Glück haben... Meine Ziele sind aber großer Döbel, Karpfen, Zander und kleiner Wels (das Tiefkühlfach ist nicht so groß :D ).

Viele Grüße und lass dir die Freude am Angeln nicht nehmen!
Vielleicht sieht man sich ja zufällig irgendwann mal am Neckar...

Ingo