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Angelplatz für Ansitz / Entfernen von "Grünwuchs" und Co.

Verfasst: 10.07.2021, 16:31
von dark snapper
Hallo in die Runde,

ich hab´ `mal eine allgemeine Frage bezüglich Angelplatz suchen, sprich "Ansitz" und das "Bereiten" dieses!

Gibt es allgemeine Richtlinien seitens Gesetz / Verband / Pächter in Bezug auf Entfernung von störendem Grünwuchs, Gehölz (lebend), Brombeerhecken, Brenn-
nesseln usw., Naturschutzgebiete ´mal ausgeschlossen?

Bin am "0er" aktiv und suche verzweifelt einen Platz für einen Karpfenansitz, fast alles zugewachsen oder wenig freie Plätze von ein paar Kollegen, die ich natürlich nicht nutzen möchte!

Wie macht ihr das, was ist erlaubt oder "Nacht- und Nebelaktionen"?

(Bin meistens zu Fuß od. mit dem Rad unterwegs, da meine Frau das Auto zu Arbeit benötigt, also nur ein kleiner Radius zum Angeln vorhanden!)

Lasst euch ´mal aus, bzw. wie sind eure Erfahrungen, auch in Richtung WaPo und Kontrolleure?

Besten Dank vorab undGrüße

dark snapper

(Bernd)

Re: Angelplatz für Ansitz / Entfernung von "Grünwuchs" und Co.

Verfasst: 10.07.2021, 19:35
von uwe
also ich pflege meine Angelstellen immer nach Einbruch der Dunkelheit, bin meistens auch mit dem Fahrrad unterwegs, mit einer kleinen Klappsäge, am Nesten wenn es regnet, dann ist außer ein paar Hundefreunden keiner unterwegs.

Re: Angelplatz für Ansitz / Entfernung von "Grünwuchs" und Co.

Verfasst: 11.07.2021, 11:06
von HHSCHOCK
§ 16 Fischg Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer
Der Fischereiberechtigte kann Büsche, Sträucher oder Äste, die die Ausübung der Fischerei behindern, an einzelnen Stellen
zurückschneiden, sofern der Eigentümer innerhalb eines Monats einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt.

Der Fischereiberechtigte ist der Besitzer oder Pächter.

Re: Angelplatz für Ansitz / Entfernung von "Grünwuchs" und Co.

Verfasst: 11.07.2021, 13:02
von dark snapper
Hallo zusammen,

hab´ mir das ´mal rausgesucht und verlinkt:

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/? ... l&max=true

Wie verhält sich dies unter Punkt 3 mit der Aussage....

....sofern der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte einer entsprechenden Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nachgekommen ist.


Und, um es ´mal kurz auf einen Nenner zu bringen: Wir Angler, d.h. wir Fischereiausübungsberichtigte wären befugt, uns durch Zurückschneiden von Gewächs o. ä. den Zutritt zum Ufer zwecks Ausübung der Angelei / Fischfang zu verschaffen!

(Ausgenommen hierbei natürlich "gesondert behördliche Vorschriften (Schilder o.ä.), bzw, Naturschutzgebiete!)

Vlt. kann Hr. Schock noch näher zu oben genanntem Punkt "3" etwas ausführen...?

Besten Dank vorab, andere dürfen ihre Erfahrung auch gerne hier niederschreiben... :wink:

Schönen Sonntag noch

dark snapper

(Bernd)

Re: Angelplatz für Ansitz / Entfernen von "Grünwuchs" und Co.

Verfasst: 12.07.2021, 00:06
von HHSCHOCK
Der Fischereiberechtigte ist der Besitzer oder Inhaber des Fischereirechts. Es muss den für das Gestrüpp Verantwortlichen auffordern (schriftlich) das Gestrüp zu entfernen und Angelplätze frei zu machen. Kommt der Verantwortliche für das Gestrüp dieser Auffordeung nicht nach darf der Fischereirechtsinhaber nach einem Monat das Gestrüp selbst entfernen.
Ein Angler mit Erlaubnisschein darf das nicht. Der darf sich aber Zugang zum Gewässer verschaffen und muss dabei das Entfernen von Gestrüp auf das Notwendigste beschränken.

Da ich kein Rechtsanwalt bin ist dies keine Rechtsauskunft.
Hans-Hermann Schock

Re: Angelplatz für Ansitz / Entfernen von "Grünwuchs" und Co.

Verfasst: 12.07.2021, 12:41
von dark snapper
Hallo nochmals,

...besten Dank für die nachträgliche Aufklärung, also doch "etwas komplexer" als zuvor aus dem Fischereigesetz /-recht gelesen...!

Lassen wir hierbei Vorsicht walten!

(Werde mir den Tipp von Uwe beherzigen :8) )

Danke!

dark snapper

(Bernd)

Re: Angelplatz für Ansitz / Entfernen von "Grünwuchs" und Co.

Verfasst: 12.07.2021, 13:15
von Esslingen
Nicht ganz ausser Acht sollte man die unter Punkt 3 aufgeführten "Belange des Naturschutzes" im Auge behalten!

Brütende Vögel, seltene Pflanzen oder gar generelles Naturschutzgebiet usw....

Wenn man da meint eine "störende" Brombeerhecke im Mai (Brutzeit) zu plätten um da in Ruhe zu angeln kann man ruck zuck mächtig Ärger bekommen.
Daher minimalinvasiv und mit aller gebotenen Rücksicht vorgehen... :wink: