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Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 21.03.2020, 11:44
von Hans
Hallo Freunde,
in Bayern ist Angeln trotz Ausgangsverbot erlaubt. Hier habe ich näheres dazu gefunden.
https://lfvbayern.de/allgemein/ausgangs ... -2979.html

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 21.03.2020, 17:48
von jayhn
Danke für die Recherche, Hans.

Ich bin schon ins Grübeln gekommen, grad wo es wärmer wird und man jetzt viele Brutfische sieht. Das wäre echt zu schade.
Und mit unserem Hobby gefährden wir wohl auch niemanden.

Grüße & bleibt gesund,
Jan

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 21.03.2020, 21:23
von Örti
Danke für die Info Hans. Da ich ab Mittwoch 5 Tage frei habe will ich auch mal ans Wasser, ich hoffe in BaWü lauft es ähnlich. Allerdings ist es gerade ja wieder ein krasser Wetterwechsel, bbrrrrrr :shock:

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 29.03.2020, 11:50
von Benjamin
Danke für die Infos, Hans.

Ich hab heute zufällig auf der Homepage des Landesfischereiverband Baden-Württemberg den Artikel bezüglich der aktuellen Situation gefunden.

Für näheres und eventuelle Link's bitte direkt auf der Homepage des Verbandes gehen.

Folgendes wird zitiert:


Ist Angeln derzeit erlaubt?
Angeln zu Zeiten der Corona-Epidemie.

Aufgrund der vielen Anfragen wollen wir die wichtigsten Fragen zum Angeln eingehen:

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Sie können also alleine Angeln gehen oder mit Angehörigen ihres Hausstands, soweit Landkreise oder Gemeinden nicht zusätzliche Beschränkungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum erlassen haben.

Einige Kommunen in Süd-und Nordbaden (z.B. Freiburg, Bretten) haben Allgemeinverfügungen erlassen, die das Betreten öffentlicher Flächen grundsätzlich untersagen. Dort dürfen Sie nicht angeln gehen.

Um sicher zu gehen, fragen Sie bitte bei ihrer Gemeinde an, ob zusätzliche Einschränkungen erlassen wurden oder rufen Sie unten stehende Links mit aktuellen Informationen auf:


Bitte bleiben Sie gesund!

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 29.03.2020, 11:53
von HHSCHOCK
Die Meldung über Freiburg ist falsch. Auch da steht in der Verordnung, dass man alleine oder zu zweit sich im Freien bewegen darf. Angeln in der Dreisam ist möglich.

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 29.03.2020, 16:10
von Diggler
@HH Schock: Ist das nur Ihre Interpretation oder ist das wirklich belastbar? Ich lese die Verordnung zwar auch so, allerdings frage ich mich, wo dann insgesamt der Unterschied zwischen der "engeren" Regelung in FR und der in ganz BW ist.

Es wäre ein Armutszeugnis für den LfV, so etwas online zu stellen, ohne sich in Freiburg rückversichert zu haben, ob das auch so stimmt. Abgesehen davon, dass andere Landesverbände da deutlich schneller und umfassender reagiert haben. Zudem gibt es mittlerweile einige private Seiten im Netz, die sich bei der Recherche mehr Mühe gemacht haben.

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 29.03.2020, 16:31
von Flo
Diggler hat geschrieben:@HH Schock: Ist das nur Ihre Interpretation oder ist das wirklich belastbar? Ansonsten Frage ich mich, wo insgesamt der Unterschied zwischen der "engeren" Regelung in FR und der in ganz BW ist.

Hier findest du das Freiburger Dokument:
https://www.freiburg.de/pb/1532091.html

Hier in kürze die aus meiner Sicht entscheidenden Passagen der Freiburger Allgemeinverfügung:
1.) Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.
2.) Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Betretungen,
...
f) wenn öffentliche Orte im Freien alleine, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen.

Bei der Inanspruchnahme der Ausnahmen nach Satz 1 Buchstabe d) bis f) ist sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten wird.
...
4.) Bei Kontrollen durch die Polizei und den städtischen Vollzugsdienst sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß Ziffer 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

Zu 4. meine ich, dass das kein Thema ist, wenn man alleine mit 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen angelt ... aber in der Begündung heißt es, auszugssweise:
Das derzeit gute Wetter mit viel Sonnenschein und frühsommerlichen Temperaturen lädt zudem zu verstärkten Aktivitäten im Freien ein. Dabei kommt es unvermeidlich zu Ansammlungen, bei denen zahlreiche Personen aufeinandertreffen.

Ob die Menschen sich gezielt zusammenfinden (gemeinsame Absicht) oder zufällig aufeinandertreffen, ist aus Sicht des Infektionsschutzes unerheblich.

Bei solchen Begegnungen besteht die erheblich erhöhte Gefahr, dass das Corona-Virus SARS-CoV-2 übertragen und damit in der Bevölkerung weiter verbreitet wird.


Die Verfügung scheint also etwas unpräzise formuliert, wobei das in der Kürze der Zeit vielleicht auch gar nicht anders möglich war. Ein Ziel soll sein, die auch zufälligen Kontakte zu minimieren. Damit ist klar, dass auch das Angeln problematisch ist, wenn es dort ausgeführt wird, wo es eng werden kann und das trifft stellenweise auf die Dreisam zu. Abgesehen davon finde ich die Allgemeinverfügung mit Punkt 2.f. wirklich nicht strenger als das, was in Baden-Württemberg eh schon gilt:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 30.03.2020, 01:49
von HHSCHOCK
Die Verordnung ist wie sie ist und da steht nichts davon drin dass man auf keinen Fall nicht draussen sein darf. Es wird sogar genau beschrieben wann es erlaubt ist. Das ist auch keine Interpretation sondern eine klare Regelung.

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 30.03.2020, 15:11
von Fish-Assassin
Aus der Verordnung geht hervor: Angeln erlaubt, sogar mit einem! anderen Angler, oder mit der Familie. Voraussetzung ist, irgendwo etwas abseits und nicht Fuß- oder Feldwege belagern, so daß eben gewährleistet ist,daß keine " Versammlung" entsteht.

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 24.04.2020, 17:29
von carp12
Zu Bayern: Angeln erlaubt, aber kein Nachtfischen mit Schirmen oder mit Zelt! Die Polizei schickt alle Overnighter nach Hause! Wird man mehrfach beim übernachten angetroffen, kann's teuer werden.
So wurde mir vom der Polizei Günzburg mitgeteilt, die ich beim fotografieren am Ostertagsee angetroffen habe!

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 24.04.2020, 18:10
von Hans
Nur jetzt mit Zelt oder Schirm oder generell Raimond ?

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 24.04.2020, 21:17
von Esslingen
Anmerkung!

Generell gilt immer noch das Ausgangsverbot in Bayern!
Dies bedeutet, von "uns", die wir hier in Esslingen/Stuttgart usw. wohnen, darf eh niemand gerade in Bayern angeln, da dort nur Angler angeln dürfen, wenn das in der Nähe des Wohnortes ist!
Und bei 100km und mehr ist das auf keinen Fall in der "Nähe!
Somit ist ein mögliches Nachtangelverbot für Baden-Würtemberger in Bayern eh egal...für die gilt dort auch gerade ein "Tagangelverbot" ;)

Siehe auch hier:

https://lfvbayern.de/allgemein/ausgangsbeschraenkung-und-fischerei-in-bayern-2979.html

und hier:

http://fischereiverband-schwaben.de/aktuelles/nachrichten/nachrichten-content-view?obj_id=aktuelles-zum-coronavirus

Re: Angeln und Ausgangsverbot

Verfasst: 25.04.2020, 00:14
von carp12
@Joachim, also angeln am Ostertagsee wäre kein Problem gewesen - auch am Autobahnsee Unterelchingen, da haben einige aus unserer Gegend gefischt. Nur Übernachten egal mit Zelt, Schirm oder Wohnmobil ist nicht erlaubt. Ich habe heute bei der Polizeidirektion in Günzburg angerufen, die hat mir bestätigt - Tagesfischen ja, Übernachtungen jeglicher Art nein. Die Polizei ist angehalten, alle die am Gewässer nachts angetroffen werden, sofort nach Hause zu schicken. So war die Aussage der Polizeidirektion Günzburg!