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Bußgeldbescheid: Durchfahrtsverbot
Verfasst: 27.04.2015, 09:50
von Benhelm
Hallo, habe einen Bußgeldbescheid der Stadt Neckarsulm bekommen. Darin wird mir vorgeworfen, das Durchfahrtsverbot missachtet zu haben als ich zur Autobahnbrücke gefahren bin.
$41 Abs. 1 iVm Anlage 2, §49 StVG; §24 StVG; 141.3 BKat
Kurzum: es steht bei der Zufahrt zur Autobahnbrücke das Verkehrszeichen 260.
Habe ich als Angler die Möglichkeit die Sache zu umgehen
Habe leider nichts im Internet und auch nicht hier im Forum gefunden ... Hiiiiilfe
Gruß, Ben
Verfasst: 27.04.2015, 10:12
von # Alex #
...soweit ich weiß, nur dann wenn das Zusatzschild "Land- und Forstwirtschaft frei" dabei steht.
Hier bei uns bekommt man zur Jahreskarte auch eine rote Karte für die Windschutzscheibe. Hierauf sind explizit die Ausnahmen niedergeschrieben (kann sich der Kontrolleur dann direkt durchlesen

)
Im Wesentlichen:
- gilt man als "Anwohner"
- darf Forst- und Landwirtschaftswege befahrten
Ich gehe davon aus, daß wenn es kein Zusatzschild gab - Du leider im Unrecht bist.
Grüße
Alex
Verfasst: 27.04.2015, 20:56
von Gselzbaer67
@ Alex.... ich stimme dir voll und ganz zu
Verfasst: 27.04.2015, 21:50
von gecko03
wieviel kostet denn der Spaß?
Verfasst: 27.04.2015, 21:51
von Florian1980
Erzähl mal mehr. Was sollst Du bezahlen? Wer hat Dich angezeigt? Behörde oder Privatperson? Und wurdest Du direktangesprochen oder kam der Brief überraschend?
Gruß Florian
Verfasst: 29.04.2015, 19:09
von Der Tobi
Würde mich auch interessieren wie das von statten ging.
Verrate uns doch bitte mehr zu diesem Vorfall.
Verfasst: 01.05.2015, 21:10
von pat2411
Bist du von HN aus zur Autobahnbrücke gefahren oder von Neckarsulm aus von der Wehrbrücke ? Das Verbotsschild steht dort nur mit dem Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr bzw. Anlieger frei . Hierzu zählen wir ! Habe letztes Jahr mit der Wasserschutzpolizei telefoniert und mich genau über dieses Thema informiert. Es ist eindeutig geregelt daß wir Angler diesen Weg befahren und wasserseitig auch parken dürfen. Warum wohl steht am Ufer meißt alles voll mit Autos und gewissen Anglern ( Wie im Forellenpuff )
Gruß Pat
Verfasst: 01.05.2015, 21:24
von Landei_Lolle
Stimmt das echt, dürfen wir Angler wirklich die Anliegerbereiche befahren?
Wusste ich nicht.
Schon wieder was dazugelernt, und einige Meter Fußweg gespart ...
Verfasst: 02.05.2015, 10:24
von sm00fiderhh
Normalerweise müsstet ihr alle beim Kauf eurer Jahreskarte eine rote Zusatzkarte bekommen haben. Diese ist speziell für eben diese Wege / Strecken. Anlieger-Frei-Schilder sind somit kein Problem, WENN denn die Karte beim Parken gut sichtbar auf dem Amaturenbrett liegen gelassen wird. Wurde die Karte nicht sichtbar positioniert in dem Moment in dem man das Ticket kassiert, sieht's auch eher schlecht aus. Im Nachhinein schwierig dagegen anzugehen.
Und sobald ihr ein Schild seht auf dem "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" steht, nutzt euch diese rote Zusatzkarte leider auch nichts mehr.
Gruß, Malte
Verfasst: 03.05.2015, 08:22
von pat2411
glaub mir, ich fische jetzt über 20 Jahre am 5er und an diesem Abschnitt ist das Befahren gestattet ! Die Parkplakette gibt es für die 5er Karte seit 2 oder 3 Jahren allerdings nicht mehr. Einspruch einlegen, geht durch und gut is. Wir zählen zwecks der Hegegemeinschaft zur Landwirtschaft dazu, und Anlieger sind wir als Angelscheininhaber auch.
Gruß Pat
Der Themenersteller könnte jedoch ruhig etwas Licht ins Dunkel bringen wenn er, wie Florian und Tobi bereits schrieben, schildern würde wie es abgelaufen is und mit welcher Begründung er das Verwarngeld bekommen hat
Verfasst: 03.05.2015, 09:51
von gecko03
schade daß von dem TE nicht mehr kommt...

Verfasst: 04.05.2015, 18:24
von MaHoZi
Was dich der Spaß kosten wird? Zwischen 5,- und 180,- Kommt darauf an ob: Nur die Karte vergessen? Landschaftsschutzgebiet oder gar Naturschutzgebiet? Wenn du Wiederspruch einlegst verdoppelt sich das Bußgeld! War bis jetzt bei jedem so den ich kenne.