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Parken Im Naturschutzgebiet Ingersheim
Verfasst: 14.03.2015, 15:54
von Emma
Hallo liebe Angelfreunde,
Wurde heute zum ersten mal kontrolliert.
Dabei stand mein Pkw vor einem Naturschutzgebiet Schild seitlich auf der Wiese. Wo ich vorher auch schon oft Autos parken gesehen hatte. Nun habe ich im Netz nicht wirklich viel darüber gefunden, außer das es ein seperates Schild geben muss wo genau hingewiesen werden muss das befahren oder parken in dem Bereich verboten sei.
Weiß einer von euch mehr und was mich an Strafe erwartet?
Vielen Dank [/list]
Verfasst: 14.03.2015, 16:21
von Nick21
Hi Emma,
also ich hatte mal auf einer offenen Wiese geparkt, welche wohl zum Naturschutzgebiet gehörte.
Das ganze hat mich inklusive Gebühren 88,50€ gekostet.
Also pass damit lieber auf
gruß Nick
Verfasst: 14.03.2015, 16:24
von Emma
Nick21 hat geschrieben:Hi Emma,
also ich hatte mal auf einer offenen Wiese geparkt, welche wohl zum Naturschutzgebiet gehörte.
Das ganze hat mich inklusive Gebühren 88,50€ gekostet.
Also pass damit lieber auf
gruß Nick
Hallöschen Nick,
Die Wasserschutzpolizei hat mich ja verwarnt und ein Bußgeldbescheid ohne Betrag ausgestellt

Verfasst: 14.03.2015, 16:31
von Skipper
Separates Schild?? Der Witz war gut!

Da steht doch nach deiner Beschreibung schon ein Schild "Naturschutzgebiet", das sagt doch schon alles
Gruß Jörg
Verfasst: 14.03.2015, 16:40
von Emma
Ja das ist mir schon klar. Nur war es auch vor dem Schild, wo mein Pkw stand. Ein Feld weiter vorne stand auch eins aber in Richtung Wasser... Dann bedeutet dies von bis Schild oder in die Richtung das Schild zeigt? Ich bin verwirrt... Na die Strafe habe ich ihn und zahle sie auch brav in die Staatskasse ein

Verfasst: 14.03.2015, 16:55
von Skipper
Mag ja sein, aber eine Wiese ist doch kein Parkplatz, es sei denn, sie ist als ein solcher gekennzeichnet.
Verfasst: 14.03.2015, 17:04
von Emma
Wie oben schon erwähnt, ist es eher ein Weg. Da standen vor mir auch schon einige und der Traktor ist auch da lang gefahren. Ich habe ja mein Vergehen auch zugegeben. Wollte nur wissen wie hoch das Bußgeld ca sein wird.
Vielen Dank für die schnellen Antworten
Verfasst: 14.03.2015, 17:33
von Skipper
Sieh hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
Sowie ich das sehe, hast du entweder unberechtigt geparkt, dann liegst du bei 25€ bei "Parken auf Sperrflächen" zum Beispiel bei Landwirtschaftlichen Flächen, worauf der Traktor hinweisen könnte (Für die andere Regeln gelten als bei PKW`s, da es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt,
oder: "Umweltzone verkehrswidrig befahren" - bei 80 Euro.
Immer plus Bearbeitungsgebühr.
Da du wohl nicht im Naturschutzgebiet geparkt hast sondern davor, könntest du mit 25€ wegkommen, plus Bearbeitungsgebühr.
Mit unserem roten Berechtigungsschein darfst du die geschützten Wege nur befahren, parken darf man damit nicht.
Das mit dem Weg, den du oben erwähnt hast (?), kann ich jetzt in deinem Beitrag nicht finden...
Gruß Jörg
Verfasst: 14.03.2015, 17:38
von Emma
Skipper hat geschrieben:Sieh hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/Sowie ich das sehe, hast du entweder unberechtigt geparkt, dann liegst du bei 25€ bei "Parken auf Sperrflächen" zum Beispiel bei Landwirtschaftlichen Flächen, worauf der Traktor hinweisen könnte (Für die andere Regeln gelten als bei PKW`s, da es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt,
oder: "Umweltzone verkehrswidrig befahren" - bei 80 Euro.
Immer plus Bearbeitungsgebühr.
Da du wohl nicht im Naturschutzgebiet geparkt hast sondern davor, könntest du mit 25€ wegkommen, plus Bearbeitungsgebühr.
Mit unserem roten Berechtigungsschein darfst du die geschützten Wege nur befahren, parken darf man damit nicht.
Das mit dem Weg, den du oben erwähnt hast (?), kann ich jetzt in deinem Beitrag nicht finden...
Gruß Jörg
Dankeschön Jörg für die Info. Ja stimmt habe mich oben etwas komisch ausgedrückt.
Dann warte ich mal was die Bußgeldstelle verlangt
Petri Dank Alexandra
Verfasst: 14.03.2015, 18:28
von Gselzbaer67
Hallo Emma,
im allgemeinen gilt:
Du darfst nur Wege befahren, die geteert oder geschottert sind( nicht ein paar vereinzelte Steinchen).
Dann ist das parken nur erlaubt, wenn dein Auto an der Kante zum Neckar stehen, dies darf aber keine landwirtschaftlich genutzte Fläche sein (dazu gehören auch Wiesen.
Am 7er wird es eher wenig Kontrolliert, aber vielleicht schauen sie ab diesem Jahr mehr danach.....
Und wegen dem Bußgeld musst dich einfach überraschen lassen.....
Verfasst: 14.03.2015, 18:50
von Hans
Parken im Landschaftsschutzgebiet bei Poppenweiler ca. 88.-€
Verfasst: 14.03.2015, 19:22
von Wurmzüchter ♰
Ich habe in Poppenweiler im Landschaftsschutzgebiet mit einem Reifen auf der Wiese geparkt. Die sehr nette Polizisten meinten, dass es nicht erlaubt ist und ich komplett mit allen vier Rädern auf dem Weg parken muss. Da gibt es kein wenn und aber. Ansonsten kostet das 85 Euro. Ich bin allerdings mit einer mündlichen Verwarnung davon gekommen.
Verfasst: 14.03.2015, 19:24
von Pipo2305
Skipper hat geschrieben:Sieh hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/Sowie ich das sehe, hast du entweder unberechtigt geparkt, dann liegst du bei 25€ bei "Parken auf Sperrflächen" zum Beispiel bei Landwirtschaftlichen Flächen, worauf der Traktor hinweisen könnte (Für die andere Regeln gelten als bei PKW`s, da es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt,
oder: "Umweltzone verkehrswidrig befahren" - bei 80 Euro.
Immer plus Bearbeitungsgebühr.
Da du wohl nicht im Naturschutzgebiet geparkt hast sondern davor, könntest du mit 25€ wegkommen, plus Bearbeitungsgebühr.
Mit unserem roten Berechtigungsschein darfst du die geschützten Wege nur befahren, parken darf man damit nicht.
Das mit dem Weg, den du oben erwähnt hast (?), kann ich jetzt in deinem Beitrag nicht finden...
Gruß Jörg
Sperrflächen fallen jedoch nicht unter dieses Parken. Sperrflächen sind die Flächen auf Straßen welche durch Striche auf der Straße gekennzeichnet sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Ordnungswidrigkeit "Sie benutzten verbotswidrig den Grünstreifen" Tatbestandsnummer 102118 Verwarnungsgeld 10€ hier angewandt wurde, es sei denn eine spezielle Verordnung regelt dort das Parken (Stadtverordnung, o.ä).
Und als Umweltzone ist im Tatbestandskatalog die Einfahrt in eine umweltzone ohne gültige umweltplakette gemeint, heißt mit gelber oder roter Plakette in eine Stadt einzufahren obwohl die grüne vorgeschrieben ist.
Grüße Philipp
Verfasst: 14.03.2015, 20:16
von Skipper
Jepp, stimmt. Ich denke aber mal, es ist eher das "Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen" für 30 Euro plus Bearbeitungsgebühr. Spätestens wenn der Bußgeldbescheid da ist wissen wir es ganz genau. Bin gespannt.
Verfasst: 14.03.2015, 20:28
von Pipo2305
Wobei eine Bearbeitungsgebühren normalerweise nur bei bedeutenden Ordnungswidrigkeiten auferlegt werden, was bedeutet ab einem Bußgeld von 60€ kommen 24-28€ Bearbeitungsgebühr dazu. Alle Ordnungswidrigkeiten bis 55€ sind Verwarngelder und werden ohne Gebühr angezeigt.
Beim Falschparken z.B ist es der Fall.
Aber wie gesagt warten wir was die Stadt für ein Briefchen schickt 😁