Parken Im Naturschutzgebiet Ingersheim

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Emma
Beiträge: 24
Registriert: 11.01.2015, 12:39
Wohnort: Marbach
Kontaktdaten:

Parken Im Naturschutzgebiet Ingersheim

Beitragvon Emma » 14.03.2015, 15:54

Hallo liebe Angelfreunde,

Wurde heute zum ersten mal kontrolliert.
Dabei stand mein Pkw vor einem Naturschutzgebiet Schild seitlich auf der Wiese. Wo ich vorher auch schon oft Autos parken gesehen hatte. Nun habe ich im Netz nicht wirklich viel darüber gefunden, außer das es ein seperates Schild geben muss wo genau hingewiesen werden muss das befahren oder parken in dem Bereich verboten sei.
Weiß einer von euch mehr und was mich an Strafe erwartet?
Vielen Dank [/list]
Es gibt wichtigeres als Angeln...
NUR WAS???

Benutzeravatar
Nick21
Beiträge: 26
Registriert: 16.04.2013, 21:01
Wohnort: Heilbronn

Beitragvon Nick21 » 14.03.2015, 16:21

Hi Emma,

also ich hatte mal auf einer offenen Wiese geparkt, welche wohl zum Naturschutzgebiet gehörte.

Das ganze hat mich inklusive Gebühren 88,50€ gekostet.

Also pass damit lieber auf :roll:

gruß Nick
Abschnitt 6

Benutzeravatar
Emma
Beiträge: 24
Registriert: 11.01.2015, 12:39
Wohnort: Marbach
Kontaktdaten:

Beitragvon Emma » 14.03.2015, 16:24

Nick21 hat geschrieben:Hi Emma,

also ich hatte mal auf einer offenen Wiese geparkt, welche wohl zum Naturschutzgebiet gehörte.

Das ganze hat mich inklusive Gebühren 88,50€ gekostet.

Also pass damit lieber auf :roll:

gruß Nick



Hallöschen Nick,

Die Wasserschutzpolizei hat mich ja verwarnt und ein Bußgeldbescheid ohne Betrag ausgestellt :-(
Es gibt wichtigeres als Angeln...

NUR WAS???

Skipper
Beiträge: 1543
Registriert: 14.01.2013, 10:45
Wohnort: Heidelberg
Kontaktdaten:

Beitragvon Skipper » 14.03.2015, 16:31

Separates Schild?? Der Witz war gut! :lol: Da steht doch nach deiner Beschreibung schon ein Schild "Naturschutzgebiet", das sagt doch schon alles :wink:

Gruß Jörg
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

Benutzeravatar
Emma
Beiträge: 24
Registriert: 11.01.2015, 12:39
Wohnort: Marbach
Kontaktdaten:

Beitragvon Emma » 14.03.2015, 16:40

Ja das ist mir schon klar. Nur war es auch vor dem Schild, wo mein Pkw stand. Ein Feld weiter vorne stand auch eins aber in Richtung Wasser... Dann bedeutet dies von bis Schild oder in die Richtung das Schild zeigt? Ich bin verwirrt... Na die Strafe habe ich ihn und zahle sie auch brav in die Staatskasse ein :lol:
Es gibt wichtigeres als Angeln...

NUR WAS???

Skipper
Beiträge: 1543
Registriert: 14.01.2013, 10:45
Wohnort: Heidelberg
Kontaktdaten:

Beitragvon Skipper » 14.03.2015, 16:55

Mag ja sein, aber eine Wiese ist doch kein Parkplatz, es sei denn, sie ist als ein solcher gekennzeichnet.
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

Benutzeravatar
Emma
Beiträge: 24
Registriert: 11.01.2015, 12:39
Wohnort: Marbach
Kontaktdaten:

Beitragvon Emma » 14.03.2015, 17:04

Wie oben schon erwähnt, ist es eher ein Weg. Da standen vor mir auch schon einige und der Traktor ist auch da lang gefahren. Ich habe ja mein Vergehen auch zugegeben. Wollte nur wissen wie hoch das Bußgeld ca sein wird.
Vielen Dank für die schnellen Antworten
Es gibt wichtigeres als Angeln...

NUR WAS???

Skipper
Beiträge: 1543
Registriert: 14.01.2013, 10:45
Wohnort: Heidelberg
Kontaktdaten:

Beitragvon Skipper » 14.03.2015, 17:33

Sieh hier: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

Sowie ich das sehe, hast du entweder unberechtigt geparkt, dann liegst du bei 25€ bei "Parken auf Sperrflächen" zum Beispiel bei Landwirtschaftlichen Flächen, worauf der Traktor hinweisen könnte (Für die andere Regeln gelten als bei PKW`s, da es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt,
oder: "Umweltzone verkehrswidrig befahren" - bei 80 Euro.
Immer plus Bearbeitungsgebühr.
Da du wohl nicht im Naturschutzgebiet geparkt hast sondern davor, könntest du mit 25€ wegkommen, plus Bearbeitungsgebühr.
Mit unserem roten Berechtigungsschein darfst du die geschützten Wege nur befahren, parken darf man damit nicht.
Das mit dem Weg, den du oben erwähnt hast (?), kann ich jetzt in deinem Beitrag nicht finden...

Gruß Jörg
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

Benutzeravatar
Emma
Beiträge: 24
Registriert: 11.01.2015, 12:39
Wohnort: Marbach
Kontaktdaten:

Beitragvon Emma » 14.03.2015, 17:38

Skipper hat geschrieben:Sieh hier: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

Sowie ich das sehe, hast du entweder unberechtigt geparkt, dann liegst du bei 25€ bei "Parken auf Sperrflächen" zum Beispiel bei Landwirtschaftlichen Flächen, worauf der Traktor hinweisen könnte (Für die andere Regeln gelten als bei PKW`s, da es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt,
oder: "Umweltzone verkehrswidrig befahren" - bei 80 Euro.
Immer plus Bearbeitungsgebühr.
Da du wohl nicht im Naturschutzgebiet geparkt hast sondern davor, könntest du mit 25€ wegkommen, plus Bearbeitungsgebühr.
Mit unserem roten Berechtigungsschein darfst du die geschützten Wege nur befahren, parken darf man damit nicht.
Das mit dem Weg, den du oben erwähnt hast (?), kann ich jetzt in deinem Beitrag nicht finden...

Gruß Jörg


Dankeschön Jörg für die Info. Ja stimmt habe mich oben etwas komisch ausgedrückt.
Dann warte ich mal was die Bußgeldstelle verlangt ;-)
Petri Dank Alexandra
Es gibt wichtigeres als Angeln...

NUR WAS???

Benutzeravatar
Gselzbaer67
Beiträge: 1292
Registriert: 14.11.2009, 22:18
Wohnort: nähe Leonberg

Beitragvon Gselzbaer67 » 14.03.2015, 18:28

Hallo Emma,

im allgemeinen gilt:

Du darfst nur Wege befahren, die geteert oder geschottert sind( nicht ein paar vereinzelte Steinchen).
Dann ist das parken nur erlaubt, wenn dein Auto an der Kante zum Neckar stehen, dies darf aber keine landwirtschaftlich genutzte Fläche sein (dazu gehören auch Wiesen.
Am 7er wird es eher wenig Kontrolliert, aber vielleicht schauen sie ab diesem Jahr mehr danach.....
Und wegen dem Bußgeld musst dich einfach überraschen lassen.....
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen :-)
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen

Benutzeravatar
Hans
Site Admin
Beiträge: 8725
Registriert: 19.05.2007, 14:57
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Hans » 14.03.2015, 18:50

Parken im Landschaftsschutzgebiet bei Poppenweiler ca. 88.-€
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

Wurmzüchter ♰
Beiträge: 2926
Registriert: 22.05.2007, 19:24
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 14.03.2015, 19:22

Ich habe in Poppenweiler im Landschaftsschutzgebiet mit einem Reifen auf der Wiese geparkt. Die sehr nette Polizisten meinten, dass es nicht erlaubt ist und ich komplett mit allen vier Rädern auf dem Weg parken muss. Da gibt es kein wenn und aber. Ansonsten kostet das 85 Euro. Ich bin allerdings mit einer mündlichen Verwarnung davon gekommen.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

Pipo2305
Beiträge: 66
Registriert: 17.06.2014, 12:26
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Pipo2305 » 14.03.2015, 19:24

Skipper hat geschrieben:Sieh hier: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

Sowie ich das sehe, hast du entweder unberechtigt geparkt, dann liegst du bei 25€ bei "Parken auf Sperrflächen" zum Beispiel bei Landwirtschaftlichen Flächen, worauf der Traktor hinweisen könnte (Für die andere Regeln gelten als bei PKW`s, da es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt,
oder: "Umweltzone verkehrswidrig befahren" - bei 80 Euro.
Immer plus Bearbeitungsgebühr.
Da du wohl nicht im Naturschutzgebiet geparkt hast sondern davor, könntest du mit 25€ wegkommen, plus Bearbeitungsgebühr.
Mit unserem roten Berechtigungsschein darfst du die geschützten Wege nur befahren, parken darf man damit nicht.
Das mit dem Weg, den du oben erwähnt hast (?), kann ich jetzt in deinem Beitrag nicht finden...


Gruß Jörg


Sperrflächen fallen jedoch nicht unter dieses Parken. Sperrflächen sind die Flächen auf Straßen welche durch Striche auf der Straße gekennzeichnet sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Ordnungswidrigkeit "Sie benutzten verbotswidrig den Grünstreifen" Tatbestandsnummer 102118 Verwarnungsgeld 10€ hier angewandt wurde, es sei denn eine spezielle Verordnung regelt dort das Parken (Stadtverordnung, o.ä).

Und als Umweltzone ist im Tatbestandskatalog die Einfahrt in eine umweltzone ohne gültige umweltplakette gemeint, heißt mit gelber oder roter Plakette in eine Stadt einzufahren obwohl die grüne vorgeschrieben ist.

Grüße Philipp

Skipper
Beiträge: 1543
Registriert: 14.01.2013, 10:45
Wohnort: Heidelberg
Kontaktdaten:

Beitragvon Skipper » 14.03.2015, 20:16

Jepp, stimmt. Ich denke aber mal, es ist eher das "Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen" für 30 Euro plus Bearbeitungsgebühr. Spätestens wenn der Bußgeldbescheid da ist wissen wir es ganz genau. Bin gespannt.
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

Pipo2305
Beiträge: 66
Registriert: 17.06.2014, 12:26
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Pipo2305 » 14.03.2015, 20:28

Wobei eine Bearbeitungsgebühren normalerweise nur bei bedeutenden Ordnungswidrigkeiten auferlegt werden, was bedeutet ab einem Bußgeld von 60€ kommen 24-28€ Bearbeitungsgebühr dazu. Alle Ordnungswidrigkeiten bis 55€ sind Verwarngelder und werden ohne Gebühr angezeigt.
Beim Falschparken z.B ist es der Fall.

Aber wie gesagt warten wir was die Stadt für ein Briefchen schickt 😁


Zurück zu „Was ist gesetzlich zu beachten“