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Frage zum Jugendfischereischein

Verfasst: 07.01.2015, 08:02
von Der Tobi
Hallo, vielleicht würde hierzu ja schon alles gesagt, gefunden habe ich allerdings nichts was mir weiterhilft.

Es geht um meine Tochter, die nun da ich ja Angeln darf auch gerne mitmöchte und auch gerne mal Angeln möchte.

Jetzt kann ich ja einen Jugenfischereischein ausstellen lassen aber wie verhält sich das mit der Streckenkarte? Braucht meine Tochter dann ne eigene oder langt meine? :?
Bzw. gibt es für Jugendfischereischeininhaber eigene Streckenkarten?

Fragen über Fragen

Ich danke euch schonmal im vorraus für eure Hilfe :Daumenhoch:

Verfasst: 07.01.2015, 08:14
von carp12
Hallo Tobi,deine Tochter braucht ne eigene Karte! Sie darf dann mit einer Rute fischen, aber immer nur dann,wenn eine Person mit Sachkundenachweis
dabei ist! Die Kosten für die Karte sind gleich wie deine!Habe das Gleiche mit meinem Marco schon hinter mir!

Verfasst: 07.01.2015, 08:21
von Der Tobi
Danke, hab ich mir schon gedacht.

Dann überleg ich mir das mal denn wer weis wie oft sie mitgeht/will, da könnten sie wenigsten den Preis etwas anpassen wenn schon auch nur eine Rute erlaubt ist.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Verfasst: 07.01.2015, 13:01
von carp12
Ja,hat heute der von Stollenwerk auch schon gesagt! Es sollte ne Jugendkarte geben,eine Rute-halber Preis!

Jugendfischereischein

Verfasst: 07.01.2015, 13:03
von HHSCHOCK
Jugendliche zwischen dem 10. und dem vollendeten 16. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein erwerben .
Der gilt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr . Fischereiabgabe muss keine bezahlt werden.
Jugendfischereischeininhaber dürfen nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln .
Es gibt keine gesetzliche Einschränkung auf 1 Angelrute . Es gilt die Landesfischereiverordnung und was auf der Angelkarte steht .
Angelkarten sind personengebunden . Wer angelt muss eine Angelkarte (Erlaubnisschein) haben und auf Verlangen der Kontrolle aushändigen .

Verfasst: 07.01.2015, 13:35
von # Alex #
Auf den Punkt.

Danke.

Verfasst: 07.01.2015, 15:29
von Wurmzüchter ♰
Meine Tochter hat seit 2 Jahren einen Jugendfischereischein und darf wie jeder Erwachsener mit 2 Ruten angeln.

Verfasst: 07.01.2015, 16:12
von Fish-Assassin
Das mit der einen Rute mit Jugendfischereischein ist von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. Meistens ist bei günstigeren Kartenkosten für Jugendliche es dann eben so, daß dann nur mit einer Rute gefischt werden darf, manchmal dürfen Jugendliche auch weniger Fische fangen. Sind die Kosten gleich wie für ,,normale" Angler, sollten auch die Konditionen gleich sein.

Verfasst: 08.01.2015, 07:00
von Der Tobi
Ok das macht dann schon mehr Sinn. :wink:

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Verfasst: 27.01.2015, 13:14
von Emma
Hallo und Petri Heil,

Ich hole heute auch die Fischererlaubnis für meine 10 jährige Tochter.
Wie ich das nun hier erlesenen habe braucht sie auch eine eigene Streckenabschnittskarte?

Die ich im A&M usw. erhalte.
Ist das richtig so?

Verfasst: 27.01.2015, 13:30
von Hans
Genau so ist es, deine Tochter benötigt eine eigene Tages/Jahreskarte.

Re: Frage zum Jugendfischereischein

Verfasst: 19.07.2015, 11:05
von Herbylein
Hallo,

ich habe auch einen Jugendfischereischein für meine Tochter erworben.
Bei unserem Rathaus wurde mir - auch nach nochmaligem Nachfragen - gesagt, dass man keine extra Gwässerkarte benötigt.
Sie darf aber nur mit einer Angel fischen, und muss immer bei mir in der Nähe sein.

Die Dame dort wollte mir noch was schriftliches dazu in den Briekasten werfen.

Was stimmt den nun?

Eine extra Gewässerkarte für 65€ für die 5 Mal im Jahr, finde ich schon ziemlich happig.

Re: Frage zum Jugendfischereischein

Verfasst: 19.07.2015, 11:26
von Hans
Wenn das Rathaus auch die Karte ausgibt und das Gewässer von dieser Gemeinde bewirtschaftet wird, dann ist das möglich, können sie ja so bestimmen.

Re: Frage zum Jugendfischereischein

Verfasst: 19.07.2015, 13:48
von Gselzbaer67
Also,

ich würde mich auf die Aussage von den Rathausmitarbeitern nicht verlassen. Die kennen sich da eh nicht aus.
Ausschlaggebend ist derjenige, der das Gewässer bewirtschaftet und dann die Karten, evtl. auch von dritten, ausgibt.
Ich erzähl besser nicht die Stories, die beim Ausstellen des Jugendfischereischeines bei mir alles passiert sind. Und auskennen tun die sich zu 0%!!!

Re: Frage zum Jugendfischereischein

Verfasst: 19.07.2015, 15:03
von aspiusfan
Wie schon gesagt wurde, der Bewirtschafter und Pächter des Gewässers darf die Bedingungen rund um Gewässerkarten bestimmen. Dies gilt eben auch für den Preis für Tages/Jahreskarten [...] oder ob er solche überhaupt ausgibt.
Wenn das Rathaus bzw die Gemeinde also Pächter ist und diese dir sogar schriftlich mitteilen, dass deine Tochter nur den Jugendfischerschein ohne zusätzliche Gewässerkarte benötigt, ist der Fall doch recht klar. Ich denke ein Anruf bei der WaPo Dienststelle vor Ort könnte dir dies ebenfalls bestätigen. Grüße