Angelmesser - Waffengesetz
Verfasst: 03.02.2014, 22:28
Hallo zusammen...
Ich versuche hier einmal etwas Wissen zu streuen...
Es hat nicht direkt was mit Angelmessern zu tun, gilt aber für das "Führen von Messern" in der Öffentlichkeit...
Und zwar kam ich neulich in eine Personenkontrolle.
Lange Rede kurzer Sinn...ich hatte am Schlüsselbund ein Messer hängen (lag im Rucksack)...also nicht mal griffbereit...
Das Messer ist vom Typ wie es viele Angelmesser sind...aufklappbar mit Zuklappsicherung. ABER die Klinge hatte auch einen Knauf an ihr befestigt, damit man es besser aufklappen kann...
Und jetzt kommts...diese Messer fallen unter die Kategorie Einhandmesser und das Führen ist in Deutschland verboten! Das Ganze zieht dann ein Bußgeldverfahren nach sich...
Also tut euch einen Gefallen und verbannt diese Messer aus euren Taschen und lasst es gar nicht erst drauf ankommen...
Ist dumm gelaufen, aber jetzt ist man schlauer...
Ich versuche hier einmal etwas Wissen zu streuen...
Es hat nicht direkt was mit Angelmessern zu tun, gilt aber für das "Führen von Messern" in der Öffentlichkeit...
Und zwar kam ich neulich in eine Personenkontrolle.
Lange Rede kurzer Sinn...ich hatte am Schlüsselbund ein Messer hängen (lag im Rucksack)...also nicht mal griffbereit...
Das Messer ist vom Typ wie es viele Angelmesser sind...aufklappbar mit Zuklappsicherung. ABER die Klinge hatte auch einen Knauf an ihr befestigt, damit man es besser aufklappen kann...
Und jetzt kommts...diese Messer fallen unter die Kategorie Einhandmesser und das Führen ist in Deutschland verboten! Das Ganze zieht dann ein Bußgeldverfahren nach sich...
Also tut euch einen Gefallen und verbannt diese Messer aus euren Taschen und lasst es gar nicht erst drauf ankommen...
Ist dumm gelaufen, aber jetzt ist man schlauer...