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Angeln im Naturschutz- bzw Landschaftsschutzgebiet im 0 er

Verfasst: 16.01.2014, 20:05
von Bansi1980
Hallo Zusammen,

da meine Prüfung schon etwas länger her ist und der nette Mann beim Kartenverkauf Abschnitt 0 leider keine Info dazu geben konnte stell ich mal die Frage hier im Forum.

Darf ich im Naturschutzgebiet bzw. im Landschaftsschutzgebiet angeln oder nicht.
Wollte am Samstag auf die Maulbeerinsel in Mannheim gehen da ich dort beides antreffe wäre ich über eine Aussagekräftige Antwort sehr Dankbar.

Gruß Nicolas

Verfasst: 16.01.2014, 21:16
von # Alex #
Hallo Nicolas,

die Antwort ist einfach: hier ja - dort nein... :shock:

Formal bist Du verpflichtet eine Landkarte des Abschnittes zu erwerben & mitzuführen. Bekommst Du für 5€ da wo Du Deine Karte gekauft hast. Auf der Karte sind die Landschafts- & Naturschutzgebiete eingezeichnet (grün & rote Flächen) und die beangelbaren Bereiche darin mit einer gepunkteten Linie.
Konkret zur Maulbeerinsel:
Du findest ein Schild mit gleichem Inhalt zur Karte gleich neben der Brücke wenn Du die Maulbeerinsel betrittst. Beangelbar ist das Ufer flußabwärts ab der Brücke auf der Altarmseite und der Bereich unterhalb der Schleuse mit dem üblichen Abstand.

Viel Erfolg!

Alex

Verfasst: 17.01.2014, 09:51
von Bansi1980
Habe ja die karte letztes Jahr gekauft.
Aber die ist veraltet und es gibt eine neue
Welche ich in edingen bekommen habe und daraus ist es leider nicht genau ersichtlich.
Im Landschaftsschutzgebiet ist es ja soweit ich weis erlaubt oder ?

Gruß Nicolas