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Bootbegeisterte: Eindeutige Vorschriften für den Neckar

Verfasst: 31.05.2013, 09:48
von Harry73660
Hallo Forumsmitglieder,

da immer wieder Fragen auftreten, was darf ich am Neckar und was nicht, ist für Bootsbesitzer im Hobbybereich und für Angler nicht immer ganz einfach.
Deshalb hier mal ein Link in dem ihr alles nachlesen könnt, was diese Vorschriften und Verordnungen aussagen und bedeuten.
Von der Beschriftung bis zur Größe des Wasserfahrzeug sowie der Geschwindigkeit ist hier alles zu finden.

Bitte deshalb den Link für Interessierte abspeichern. Es werden immer wieder Fragen im Forum gestellt, die jedoch in der Aussage Unsicherheit beinhalten. Hier habt ihr nun alles Schwarz auf Weiß. Merkblätter stehen zum Download auch bereit. So könnt ihr sogar die Bestimmungen mit euch führen.

http://www.wsa-s.wsv.de/sportschifffahrt/index.html

Viel Spaß beim durchstöbern.

Petri, Harry

Verfasst: 31.05.2013, 12:08
von Heidelberger
Coole Sache Harry!!!

Leider habe ich nix vom Angeln vom treibenden Boot gelesen - kann hier kurz Stellung genommen werden?!?!

Merci!!

Re: Bootbegeisterte: Eindeutige Vorschriften für den Neckar

Verfasst: 14.01.2016, 15:39
von Jerker
Angeln vom treibenden Boot ist am letzten Abschnitt bzw dem ersten erlaubt.
Gebiet Reihnbach ( das befindet sich zwischern Neckarsteinach und Neckargmünd) bis mannheim Rheinmündung
.... es darf geklopft werden :D
Slippen kann man oberhalb von Neckarteinach in Hirschhorn am Sportzplatz....
Heidelberg an den Neckarwiesen und in Ladenburg bei der Fähre bzw am Freibad.
Das befahren des Altarms mit Motor ist verboten.

tight lines