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Was darf ein Helfer beim Angeln

Verfasst: 27.04.2013, 07:52
von Tino
Hallo Angelfreunde,

was darf ein Helfer?

Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 31 Fischereischein
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen.
(2) Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt. Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde und den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse sowie die Fälle, in denen aus besonderen Gründen vom Nachweis der Sachkunde abgesehen werden kann; dabei kann den Landratsämtern und den Stadtkreisen als untere Verwaltungsbehörden die Abnahme einer Prüfung übertragen werden.
(3) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen,

2. wenn die Fischereibehörde in besonderen Fällen oder für Teilnehmer an fischereilichen Veranstaltungen Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen hat.
(4) Bei Verlegung der Hauptwohnung nach Baden-Württemberg sind die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Fischereischeine im Geltungsbereich dieses Gesetzes längstens bis zum Ende des auf diese Wohnsitznahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig.


Ich gehe mal von folgendem aus:
ein Helfer nicht den gesamten Angelvorgang vom Anködern bis zum Landen des Fisches durchführen darf.
Wenn er Zugange ist, darf ich nicht angeln und auch keine Angel im Wasser haben. Ich muss dann bei ihm sein, um ihm jederzeit helfen zu können.
Die Fische darf nur der abschlagen, der den Sachkundenachweis hat.


Soweit sogut, aber darf der Helfer unter meiner Aufsicht:
nur eine Angel im Einsatz, keine Spinn- oder Fliegenrute.

An meiner Stelle die Angel auswerfen?
Montagen binden?
An meiner Stelle die Angel einholen?
Fische abhaken?
Fische Keschern?
Fische anlanden?
Mit einer Angel Stellen ausloten mit Lotblei oder Ufer-Echolot?
Muss der Helfer ein bestimmtes Alter haben?

Verfasst: 27.04.2013, 08:10
von Knicklichtle
Moin Tino,

soweit mir bekannt ist darf ein Helfer die Sachen erledigen,
die nicht im Zusammenhang mit direktem Fischkontakt stehen können.

Haken binden, Köder drauf u.s.w.....

Aber nicht auswerfen, drillen......abhaken, u.s.w.....

Verfasst: 27.04.2013, 08:42
von Tino
.,-

Verfasst: 27.04.2013, 08:53
von Fish-Assassin
Das mit dem Helfer hab ich mich auch schon gefragt, und deswegen einen von WAV eingestellten Gesetzestext aufmerksam durchgelesen. Darin stand :Wer den Gesamten Vorgang alleine incl. Drill, Anlanden und Töten des Fisches durchführt , angelt selbst und ist nicht mehr nur Helfer. Im Umkehrschluss kann man schließen, dass mein Helfer auswerfen und drillen darf, wenn ich selbst mit Kescher anlande und den Fisch versorge. Ausloten(ohne Haken) und ein Echolot verwenden darf jeder, hat nichts mit Fischen an sich sondern mit "Gewässer erkunden" zu tun.

Verfasst: 27.04.2013, 08:54
von Knicklichtle
Tino hat geschrieben:........

beim Lesen des Teils, aus dem Gesetzestext, stellen sich mir mehr und mehr Fragen, der gesamte Text ist nicht eindeutig verfasst.

........
Irgendwie ist das viel zu Allgemein gehalten, hier ist jede Menge Platz für diverse Interpretationen.
...........





Ist das nicht meistens so ???

:D

Interpretationsfreiraum für den Gesetzgeber.......

Verfasst: 27.04.2013, 08:58
von Tino
.,-

Verfasst: 27.04.2013, 09:10
von kirk
Wir sind keine Juristen oder Richter oder Gesetzgebend. Jungs das ist reine Spekulation.

Wenn jemand das hier liest und Tinos Schlussfolgerung ernst nimmt kriegt er am Wasser Ärger.

Verfasst: 27.04.2013, 09:18
von Fish-Assassin
So dürfte das hinkommen, nur das mit einer Angel verstehe ich nicht so ganz. Gerade bei zwei Ruten macht der Helfer Sinn- auf einer hast Du einen Biss, dann schnell die andere Rute aus dem Wasser, damit Du keinen "Schnursalat" bekommst. Dabei sollte es schnell gehen, darum greift jeder die Angel, die am nächsten ist :lol: völlig plausibel wenn man die Sachlage so erklärt. Das mit einer Rute, wenn der Helfer angelt, wird in Vereinen oft so gehandhabt, wenn das Vereinsmitglied z.B. seinen Sprössling angeln lassen will, im Gesetz hab ich nichts dazu gefunden. Der von mir erwähnte Gesetzestext findet sich so viel ich weiß beim Thema "Strafe fürs Nachtangeln", Herr Schock hat dies bezüglich einen Link erstellt.

Verfasst: 27.04.2013, 09:20
von Gselzbaer67
Hallole,

wie gesagt ist die Regelung nicht eindeutig, und kann dadurch natürlich auch negativ ausgelegt werden.
So zum Beispiel:
Helfer dürfen nur:
-Beim Keschern, anlanden Helfen
-Die zweite Rute aus dem Wasser holen wenn der Fischereiberechtigte einen Fisch drillt, und die zweite Rute beim drillen/ anlanden behindern würde.
- Der Helfer darf weder Fische töten, abhaken, drillen etc.
- Der Helfer darf nur eine Rute in die Hand nehmen, wo ein Fisch dran ist, wenn der Fischereiberechtigte gerade einen anderen Fisch drillt /versorgt.

So habe ich es gelernt und so praktiziere ich es auch !!

Verfasst: 27.04.2013, 09:37
von Tino
.,-

Verfasst: 27.04.2013, 09:45
von Urian-Guiding
Hallo Tino,

laut meiner information ist es schon ein verstoß wenn du jemand ins auto schickst eine fertigmontierte Rute ans wasser zu bringen.

Weiter steht auf der Erlaubniskarte dein Name somit ist diese Personalisiert und gilt auch nur für dich!

Beispiel:
Du hast getrunken und sagst zu deinem kumpel fahr du heim (dein kumpel hat keinen Führerschein)
Du bist aber dabei. Er wäre ja nur dein Helfer :D

Fahren ohne Fahrerlaubnis!....


genauso verhält sich das mit dem angeln. Entweder du hast einen schein dann darfst du oder du hast keinen dann darfst du nichts.

Soweit meine Infomation (ich glaube Harry kennt sich da sehr gut aus)

Verfasst: 27.04.2013, 09:57
von Tino
.,-

Verfasst: 27.04.2013, 10:10
von Albino-Waller
[quote=]Hallole,

wie gesagt ist die Regelung nicht eindeutig, und kann dadurch natürlich auch negativ ausgelegt werden.
So zum Beispiel:
Helfer dürfen nur:
-Beim Keschern, anlanden Helfen
-Die zweite Rute aus dem Wasser holen wenn der Fischereiberechtigte einen Fisch drillt, und die zweite Rute beim drillen/ anlanden behindern würde.
- Der Helfer darf weder Fische töten, abhaken, drillen etc.


So habe ich es gelernt und so praktiziere ich es auch !![/quote]

Hallo "Gselzbaer67"
genau so hab ich es auch gelernt, und alle anderen die die Fischerprüfung gemacht haben, wen jemand mehr als nur Helfer sein will dann soll er doch bitte den Schein machen, mir kommt das so vor als würde man hier mehr erzwingen wollen als ein Helfer machen darf, manche Leute stellen sich an, dabei ist das doch soo einfach zu handhaben/zu verstehen

Verfasst: 27.04.2013, 10:51
von ACER
@Albino-Waller
Das ist doch nicht das Thema. Ich denke, dass Tino darauf hinweisen möchte, dass es im Gesetzestext nicht nicht eindeutig beschrieben ist was ein Helfer darf und was nicht, und ggf. ordentlich Ärger bekommen kann.

Verfasst: 27.04.2013, 11:52
von Albino-Waller
Siehe § 31 (Fischereischein) des FischG:
(3) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen,

Das wären dann Helfertätigkeiten wie Sachen bringen oder holen oder halten, und Keschern so sehe ich das

ok diese Aussage, 1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, sagt nicht aus was der Helfer genau machen darf, unterstützen ist Helfen wobei? bei allem oder nur bei bestimmte Sachen