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Welsfang
Verfasst: 10.03.2013, 16:57
von haniball
Hallo Zusammen,
Lt. $ 3 Abs.1 LFischVo darf der Welsfang bis 24/1 Uhr erfolgen.
1. muss das angemeldet werden oder ist das anhand der Ausrüstung ersichtlich?
2. gilt diese bis 24 Uhr Regel auch im Winter?
Danke
Verfasst: 10.03.2013, 17:13
von Fish-Assassin
Du darfst im Winter bis 34 und im Sommer bis 1 Uhr auf Wels und Aal angeln. Theoretisch ist Deine Ausrüstung Anhaltspunkt dafür, auf was Du angelst, in der Praxis kannst Du nicht davon ausgehen, daß die kontrollierende Person auch immer Ahnung hat, je nach dem, ob Fischereiaufsicht, WaPo oder Ordnungsamt erscheint.
Verfasst: 10.03.2013, 17:43
von Tino
Es gibt da Einiges was unklar ist und nicht 100% geregelt.
Am Nürtinger Abschnitt steht im Fangbuch.
Alle gefangenen Fische, sind bis spätestens eine Stunde nach Sonnenuntergang vom Angelplatz zu entfernen, wenn man auf Wels und/oder Aal fischt.
Was ist aber wenn ich Döbel, Rotaugen usw. verwende, um auf Wels zu angeln.
Die benötige ich ja als Köderfisch für den Wels.
Genauso wenn ich mit Wurm auf Aal oder Wels fische, da kann ich auch leicht einen Karpfen oder andere Fische haken.
Ein weiteres Problem könnte sein, da man auch mit Karpfenmontagen erfolgreich auf Wels fischen kann. Wie erkläre ich das glaubhaft bei einer Kontrolle.
Es ist nicht definiert mit welchem Köder man auf Wels fischen darf.
Verfasst: 10.03.2013, 19:03
von Fish-Assassin
Also im 7er hab ich dahingehend keine Auflage im Fangbuch bzw. Beiblatt, was bei am Tage gefangenen Fischen zu tun habe. Alles andere auser den Uhrzeiten ist nicht definiert. Ich gehe aber nicht davon aus, daß Kontrolleure uns Anglern unbedingt ans Bein pissen wollen. Wer nicht offensichtlich gegen Regeln verstößt, der wird bestimmt nichts zu fürchten haben.
Verfasst: 10.03.2013, 19:28
von Elgar
Hallo Tino,
soweit ich weiss steht da im Nürtinger Abschnitt nur mit Wurmködern erlaubt
Verfasst: 10.03.2013, 19:36
von haniball
Kurzgesagt Grauzone!
Dann bin ich mal gespannt was beim welsansitz passiert
Verfasst: 10.03.2013, 20:00
von Fish-Assassin
[quote="haniball"]Kurzgesagt Grauzone!
Grauzone würd ich nicht sagen, es ist eben in jedem Abschnitt anders geregelt. Wir im 7er haben es halt nicht so streng

Verfasst: 10.03.2013, 20:02
von haniball
Fish-Assassin hat geschrieben:haniball hat geschrieben:Kurzgesagt Grauzone!
Grauzone würd ich nicht sagen, es ist eben in jedem Abschnitt anders geregelt. Wir im 7er haben es halt nicht so streng

War jetzt auch auf den 7er bezogen

Verfasst: 10.03.2013, 20:05
von Schönbucher
Da das alles so in der Grauzone und undurchschaubar ist würde ich doch Vorschlagen

ds wir wenn wir bis 1 Uhr auf Wels und Aal angeln wollen dies doch beim Hans per PN anmelden.

Verfasst: 10.03.2013, 20:11
von haniball
Schönbucher hat geschrieben:Da das alles so in der Grauzone und undurchschaubar ist würde ich doch Vorschlagen

ds wir wenn wir bis 1 Uhr auf Wels und Aal angeln wollen dies doch beim Hans per PN anmelden.

Muss um 24 Uhr daheim sein, ich bin raus!
Verfasst: 10.03.2013, 20:12
von Hans
Hanibal,die Zeit 24.00Uhr/1.00Uhr
kommt ganz einfach von der Sommerzeit Umstellung.
Im Winter bis 24.00Uhr
Im Sommer bis 1.00 Uhr, da es ja eigentlich dann 24.00Uhr Winterzeit wäre.
Wenn du mit Mais bis 24.00Uhr auf Wels angelst mußt du ein Meister der Erklärung sein.
Verfasst: 10.03.2013, 20:16
von haniball
Hans hat geschrieben:Hanibal,die Zeit 24.00Uhr/1.00Uhr
kommt ganz einfach von der Sommerzeit Umstellung.
Im Winter bis 24.00Uhr
Im Sommer bis 1.00 Uhr, da es ja eigentlich dann 24.00Uhr Winterzeit wäre.
Wenn du mit Mais bis 24.00Uhr auf Wels angelst mußt du ein Meister der Erklärung sein.
Hallo Hans,
Ich vergaß den Smiley zu setzen!
Verfasst: 10.03.2013, 20:22
von Fish-Assassin
Schönbucher hat geschrieben:Da das alles so in der Grauzone und undurchschaubar ist würde ich doch Vorschlagen

ds wir wenn wir bis 1 Uhr auf Wels und Aal angeln wollen dies doch beim Hans per PN anmelden.

Grauzone sicher nicht, sondern wie gesagt in jedem Abschnitt anders geregelt. Wenn im Beiblatt nicht anders vermerkt gelten die gesetzlichen Regelungen, was bedeutet; Nachtangeln verboten, Ausnahme auf Aal und Wels. Schau nach, bevor Du andere verspottest!!!

Verfasst: 11.03.2013, 13:20
von Fischersfritz06
Bastel dir 2

schilder steck deinen Platz ab dann darfst rund um die Uhr fischen 8)
Verfasst: 11.03.2013, 13:43
von haniball
Fischersfritz06 hat geschrieben:Bastel dir 2

schilder steck deinen Platz ab dann darfst rund um die Uhr fischen 8)
Dann doch eher das hier:
