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Fischereigesetz in Baden-Württemberg

Verfasst: 04.12.2012, 09:46
von Harry73660
Hallo Forumsmitglieder,

immer wieder kommen Fragen was erlaubt ist und was nicht.
Deshalb hier noch mal der Link zu den Fischereirechtlichen Gesetzen und Verodnung in BW.

http://www.lfvbw.de/89.0.html

Hierbei ist zu beachten dass das Landesfischereigesetz die Gestze vorschreibt die gültig sind.
Die Landesfischereiverordnung ist für die Durchführung des Gesetzes zuständig.
Dringend ist aber zu beachten das hier nicht nur unsere Fischereigesetze gelten, sondern vielmehr kommen wir hier zwingend auch mit anderen Gesetzen und Verordnungen in Berührung!
Hier ist zu beachten das:
Tierschutzgesetz,
Naturschutzgesetz,
Bundeswasserstraßengestz,
Umweltgesetz,
BGB, StVO,
usw.

Das Gesetz darf nie nur einzeln verstanden werden! Da wo es erforderlich ist, sind Hinweise gegeben auf andere, unser Fischereigesetz berührende Gesetze.

Hier kann man genau nachlesen was z.B
Angeln ab dem wievielten Lebensjahr
Mit wievielen Ruten
usw.

Nehmt euch Zeit wenn ihr etwas sucht, bevor Ihr Fragen stellt.
Sind missverständliche Ausführungen vorhanden, so dürft Ihr gerne beim zuständigen Regierungspräsidium oder beim Landesfischereiverband nachfragen.
Ihr zahlt ja eure Fischereiabgabe nicht umsonst ;-)
Ich hoffe der Hinweis ist für euch eine Hilfe :-)

Petri, Harry

Verfasst: 04.12.2012, 11:04
von Knicklichtle
Das ist gut !!!!

Bild

Verfasst: 04.12.2012, 17:44
von Gruendling 67
Kann Steve nur zustimmen, danke Harry

Verfasst: 04.12.2012, 18:44
von Wurmzüchter ♰
Ja Harry, ein netter Zug von Dir. Vielen Dank.