Fischereigesetz in Baden-Württemberg
Verfasst: 04.12.2012, 09:46
Hallo Forumsmitglieder,
immer wieder kommen Fragen was erlaubt ist und was nicht.
Deshalb hier noch mal der Link zu den Fischereirechtlichen Gesetzen und Verodnung in BW.
http://www.lfvbw.de/89.0.html
Hierbei ist zu beachten dass das Landesfischereigesetz die Gestze vorschreibt die gültig sind.
Die Landesfischereiverordnung ist für die Durchführung des Gesetzes zuständig.
Dringend ist aber zu beachten das hier nicht nur unsere Fischereigesetze gelten, sondern vielmehr kommen wir hier zwingend auch mit anderen Gesetzen und Verordnungen in Berührung!
Hier ist zu beachten das:
Tierschutzgesetz,
Naturschutzgesetz,
Bundeswasserstraßengestz,
Umweltgesetz,
BGB, StVO,
usw.
Das Gesetz darf nie nur einzeln verstanden werden! Da wo es erforderlich ist, sind Hinweise gegeben auf andere, unser Fischereigesetz berührende Gesetze.
Hier kann man genau nachlesen was z.B
Angeln ab dem wievielten Lebensjahr
Mit wievielen Ruten
usw.
Nehmt euch Zeit wenn ihr etwas sucht, bevor Ihr Fragen stellt.
Sind missverständliche Ausführungen vorhanden, so dürft Ihr gerne beim zuständigen Regierungspräsidium oder beim Landesfischereiverband nachfragen.
Ihr zahlt ja eure Fischereiabgabe nicht umsonst
Ich hoffe der Hinweis ist für euch eine Hilfe
Petri, Harry
immer wieder kommen Fragen was erlaubt ist und was nicht.
Deshalb hier noch mal der Link zu den Fischereirechtlichen Gesetzen und Verodnung in BW.
http://www.lfvbw.de/89.0.html
Hierbei ist zu beachten dass das Landesfischereigesetz die Gestze vorschreibt die gültig sind.
Die Landesfischereiverordnung ist für die Durchführung des Gesetzes zuständig.
Dringend ist aber zu beachten das hier nicht nur unsere Fischereigesetze gelten, sondern vielmehr kommen wir hier zwingend auch mit anderen Gesetzen und Verordnungen in Berührung!
Hier ist zu beachten das:
Tierschutzgesetz,
Naturschutzgesetz,
Bundeswasserstraßengestz,
Umweltgesetz,
BGB, StVO,
usw.
Das Gesetz darf nie nur einzeln verstanden werden! Da wo es erforderlich ist, sind Hinweise gegeben auf andere, unser Fischereigesetz berührende Gesetze.
Hier kann man genau nachlesen was z.B
Angeln ab dem wievielten Lebensjahr
Mit wievielen Ruten
usw.
Nehmt euch Zeit wenn ihr etwas sucht, bevor Ihr Fragen stellt.
Sind missverständliche Ausführungen vorhanden, so dürft Ihr gerne beim zuständigen Regierungspräsidium oder beim Landesfischereiverband nachfragen.
Ihr zahlt ja eure Fischereiabgabe nicht umsonst

Ich hoffe der Hinweis ist für euch eine Hilfe

Petri, Harry