Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Verfasst: 01.12.2012, 14:50
Hallo Freunde
Ich höre immer wieder viele Versionen was erlaubt ist, wenn ihr mit euren Kindern angeln wollt.
Manchmal z.B. Der Jugendliche darf mit einer Rute vom Erwachsenen angeln.
oder unter 10 Jahre braucht der Jugendliche eh keinen Angelschein und darf so mitangeln.
Hier nun die Rechtsprechung in Baden-Württemberg:
Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt den staatlichen
Fischereischein oder Jugendfischereischein.
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt einen Erlaubnisschein.
Die Anzahl der Angelgeräte steht auf dem Erlaubnisschein., darf aber nicht
mehr wie 2 (gesetzliches Maximum) betragen.
Die Angelkartenpreise legt der Fischereirechtsbesitzer oder
Fischereirechtsinhaber fest.
Jugendliche mit eigenem Erlaubnisschein können mit soviel Angeln (max.2 )
angeln wie im Erlaubnisschein angegeben sind.
In der Regel sind das auch 2 Angeln.
Ihr müßt für eure Kinder also unbedingt eine eigene Tages/Jahreskarte kaufen.
Herr Schock vom WAV Stuttgart hat an die Landesregierung den Antrag gestellt im neuen Fischereirecht die Altersbeschränkung zu entfernen weil das ausschließlich in die Verantwortung der Erziehungsberechtigen fällt.
Die Fischereiverbände haben ein Mindestalter von 7 Jahren beantragt.
Ich höre immer wieder viele Versionen was erlaubt ist, wenn ihr mit euren Kindern angeln wollt.
Manchmal z.B. Der Jugendliche darf mit einer Rute vom Erwachsenen angeln.
oder unter 10 Jahre braucht der Jugendliche eh keinen Angelschein und darf so mitangeln.
Hier nun die Rechtsprechung in Baden-Württemberg:
Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt den staatlichen
Fischereischein oder Jugendfischereischein.
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt einen Erlaubnisschein.
Die Anzahl der Angelgeräte steht auf dem Erlaubnisschein., darf aber nicht
mehr wie 2 (gesetzliches Maximum) betragen.
Die Angelkartenpreise legt der Fischereirechtsbesitzer oder
Fischereirechtsinhaber fest.
Jugendliche mit eigenem Erlaubnisschein können mit soviel Angeln (max.2 )
angeln wie im Erlaubnisschein angegeben sind.
In der Regel sind das auch 2 Angeln.
Ihr müßt für eure Kinder also unbedingt eine eigene Tages/Jahreskarte kaufen.
Herr Schock vom WAV Stuttgart hat an die Landesregierung den Antrag gestellt im neuen Fischereirecht die Altersbeschränkung zu entfernen weil das ausschließlich in die Verantwortung der Erziehungsberechtigen fällt.
Die Fischereiverbände haben ein Mindestalter von 7 Jahren beantragt.