Hallo Freunde
Ich höre immer wieder viele Versionen was erlaubt ist, wenn ihr mit euren Kindern angeln wollt.
Manchmal z.B. Der Jugendliche darf mit einer Rute vom Erwachsenen angeln.
oder unter 10 Jahre braucht der Jugendliche eh keinen Angelschein und darf so mitangeln.
Hier nun die Rechtsprechung in Baden-Württemberg:
Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt den staatlichen
Fischereischein oder Jugendfischereischein.
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt einen Erlaubnisschein.
Die Anzahl der Angelgeräte steht auf dem Erlaubnisschein., darf aber nicht
mehr wie 2 (gesetzliches Maximum) betragen.
Die Angelkartenpreise legt der Fischereirechtsbesitzer oder
Fischereirechtsinhaber fest.
Jugendliche mit eigenem Erlaubnisschein können mit soviel Angeln (max.2 )
angeln wie im Erlaubnisschein angegeben sind.
In der Regel sind das auch 2 Angeln.
Ihr müßt für eure Kinder also unbedingt eine eigene Tages/Jahreskarte kaufen.
Herr Schock vom WAV Stuttgart hat an die Landesregierung den Antrag gestellt im neuen Fischereirecht die Altersbeschränkung zu entfernen weil das ausschließlich in die Verantwortung der Erziehungsberechtigen fällt.
Die Fischereiverbände haben ein Mindestalter von 7 Jahren beantragt.
Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Moderator: Moderatoren
Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
hm
Hallo Hans,
kannst Du das etwas deutlicher ausführen, ich sehe hier einen Widerspruch.
Ich hoffe hier tut sich etwas, denn auch die ü10, müssen mit dem Jugendfischerreischein, immer mit einem min. 18 jährigen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, unterwegs sein, wenn sie anglen möchten.
Da hier generell einer dabei ist, der über 18 ist und im Besitz eines gültigen Fs ist, ist das mit dem Alter eigentlich egal. Ob das Kind nun 5 oder 10 ist, spielt hier keine wesentliche Rolle und hat auch keinen Einfluss auf die Angelei allgemein <.. meine Meinung dazu
Ps.: ersetzt meinen erwähnten Fischereischein durch Angelschein
unter 10 Jahre braucht der Jugendliche eh keinen Angelschein und darf so mitangeln
Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Hallo Hans,
kannst Du das etwas deutlicher ausführen, ich sehe hier einen Widerspruch.
Herr Schock vom WAV Stuttgart hat an die Landesregierung den Antrag gestellt im neuen Fischereirecht die Altersbeschränkung zu entfernen weil das ausschließlich in die Verantwortung der Erziehungsberechtigen fällt.
Ich hoffe hier tut sich etwas, denn auch die ü10, müssen mit dem Jugendfischerreischein, immer mit einem min. 18 jährigen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, unterwegs sein, wenn sie anglen möchten.
Da hier generell einer dabei ist, der über 18 ist und im Besitz eines gültigen Fs ist, ist das mit dem Alter eigentlich egal. Ob das Kind nun 5 oder 10 ist, spielt hier keine wesentliche Rolle und hat auch keinen Einfluss auf die Angelei allgemein <.. meine Meinung dazu
Ps.: ersetzt meinen erwähnten Fischereischein durch Angelschein
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg
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Ok nun ist der Groschen gefallen.
Das erste ist das was man landläufig mitbekommt
Das hier ist in BaWü Gesetz:
Für mich als Haptiker ist es immer schwer, etwas zu begreifen, was ich nicht in meinen Händen halte.
Das erste ist das was man landläufig mitbekommt
unter 10 Jahre braucht der Jugendliche eh keinen Angelschein und darf so mitangeln
Das hier ist in BaWü Gesetz:
Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Für mich als Haptiker ist es immer schwer, etwas zu begreifen, was ich nicht in meinen Händen halte.
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg
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Tolle Info Hans, merci für die Aufhellung. Ich hatte viele gefragt und keiner wusste es tatsächlich. Nun wäre noch wie überall in diesem Lande ein Schülerrabatt von 50% auf Tages/Jahreskarten angebracht.
Frühkindliche Prägung beginnt deutlich vor 7 und so würde ich im Interesse der Vereine und Hegebeauftragten – eine Zukunft mit zahlreichen zahlenden, kompetenten und verantwortungsvollen Anglern – diese Grenze fallen ganz lassen. Um das Thema Abschlagen auszuklammern, wäre ein Release-Vater super. (Nein. Das Thema CR wollte ich nicht aktivieren.)
Frühkindliche Prägung beginnt deutlich vor 7 und so würde ich im Interesse der Vereine und Hegebeauftragten – eine Zukunft mit zahlreichen zahlenden, kompetenten und verantwortungsvollen Anglern – diese Grenze fallen ganz lassen. Um das Thema Abschlagen auszuklammern, wäre ein Release-Vater super. (Nein. Das Thema CR wollte ich nicht aktivieren.)
Schönen Tag und lasst was hängen, ich machte es bis 2014 am IXer.
- Knicklichtle
- Beiträge: 1182
- Registriert: 07.09.2010, 10:34
- Wohnort: Remstal
kirk hat geschrieben:Tolle Info Hans, merci für die Aufhellung. Ich hatte viele gefragt und keiner wusste es tatsächlich. Nun wäre noch wie überall in diesem Lande ein Schülerrabatt von 50% auf Tages/Jahreskarten angebracht.
Frühkindliche Prägung beginnt deutlich vor 7 und so würde ich im Interesse der Vereine und Hegebeauftragten – eine Zukunft mit zahlreichen zahlenden, kompetenten und verantwortungsvollen Anglern – diese Grenze fallen ganz lassen. Um das Thema Abschlagen auszuklammern, wäre ein Release-Vater super. (Nein. Das Thema CR wollte ich nicht aktivieren.)
Da bin ich aber sowas von sofort dabei !!!!
Der Mangel an Urteilskraft ist eigentlich das, was man Dummheit nennt, und einem solchen Gebrechen ist gar nicht abzuhelfen.
Wenn mein 8- jähriger Sohn mit zum Angeln geht, ist es fast unmöglich Ihm die Geschichte von den Gesetzen zu erklären. Er möchte einfach auch mal die Angel halten. Am Neckar ist dies nicht so einfach, jedoch an den Vereinseen im Wald (keine Spaziergänger) kann man schon mal eine Ausnahme machen. Natürlich ist mir bewusst, dass ich angezeigt werden kann. Auch ich hätte mich gefreut, wenn der Landtag das Alter für den Jugendfischereischein herabgesetzt hätte, wurde aber von der Grünen Partei abgelehnt. Schade.
http://www.vfg-bw.org/pdf/Protokoll_Aen ... 032012.pdf
http://www.vfg-bw.org/pdf/Protokoll_Aen ... 032012.pdf
Gruß Manfred
Wer nicht angelt, kann keinen Fisch fangen
Wer nicht angelt, kann keinen Fisch fangen
also dazu kann ich nur folgendes sagen, ich hab öfters meine tochter 7 jahre dabei und die will natürlich auch mal angeln, is ja klar weils sonst zu langweilig ist. ich geb ihr dann ne angel in die hand, mach den haken ab und lass sie "auswerfen üben" obs jetzt so erlaubt ist oder nicht weiss ich nicht genau ist mir aber auch ziemlich egal, ich denke wenn das nicht zulässig wäre haben wir ein echtes problem dann verantwortungsvolle angler heranzuziehen.......wenn ich dafür ne anzeige kassiere dann weiss ich auch net mehr wo soll das dann noch hinführen?
mfg Thomas
ich bin am 2er
ich bin am 2er
Re: Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Hallo zusammen!
Habe schon die ein oder andere Information hier aus dem Forum erhalten, und dachte ich melde mich nun auch mal an.
Nun möchte ich folgendes zur allgemeinen Klarheit beitragen:
Was Hans (hallo Hans!) hier geschrieben hat, ist auch nach meinem Verständnis richtig!
Warum?
Für BW habe ich nach Recherche folgende Gesetzestexte gefunden:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-FischGBW1979V9P31&psml=bsbawueprod.psml&max=true
§ 31 Fischereischein
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
UND
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-FischGBW1979V7P32&psml=bsbawueprod.psml&max=true
§ 32 Jugendfischereischein
(1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) erteilt werden, soweit sie nicht die für die Ausstellung eines Fischereischeins gemäß § 31 erforderliche Sachkunde besitzen oder in einem Ausbildungsverhältnis als Fischwirt stehen.
(2) Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
UND
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-FischGBW1979V5P33&psml=bsbawueprod.psml&max=true
§ 33 Versagungsgründe
(1) Der Fischereischein und der Jugendfischereischein sind Personen zu versagen,
1. die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. die geschäftsunfähig sind.
Nach meiner Auffassungsgabe bedeutet das folgendes:
1. Kein Schein unter 10 Jahren
2. Kein Schein = kein Angeln
Wenn ich meinem Kind (unter 10 Jahren) ein Haustier kaufen und Ihm verantwortungsvollen Umgang mit diesem Tier beibringen darf, warum darf es in meinem Beisein (ich habe ja alle Berechtigungen!) nicht angeln?
Deshalb komme ich zur folgenden Frage:
Welche Strafe droht, wenn ein Kind unter 10 Jahre, im Beisein seines Erziehungsberechtigten, welcher Inhaber einer Fischereierlaubnis ist, angelt? (Was für ein Satz...
)
Bin gespannt was Ihr dazu wisst! Erfahrungen? Gesetze?
Viele liebe Grüße aus Mannheim
Habe schon die ein oder andere Information hier aus dem Forum erhalten, und dachte ich melde mich nun auch mal an.
Nun möchte ich folgendes zur allgemeinen Klarheit beitragen:
Was Hans (hallo Hans!) hier geschrieben hat, ist auch nach meinem Verständnis richtig!
Hans hat geschrieben:Hier nun die Rechtsprechung in Baden-Württemberg:
Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt den staatlichen
Fischereischein oder Jugendfischereischein.
Warum?
Für BW habe ich nach Recherche folgende Gesetzestexte gefunden:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-FischGBW1979V9P31&psml=bsbawueprod.psml&max=true
§ 31 Fischereischein
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
UND
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-FischGBW1979V7P32&psml=bsbawueprod.psml&max=true
§ 32 Jugendfischereischein
(1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) erteilt werden, soweit sie nicht die für die Ausstellung eines Fischereischeins gemäß § 31 erforderliche Sachkunde besitzen oder in einem Ausbildungsverhältnis als Fischwirt stehen.
(2) Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
UND
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-FischGBW1979V5P33&psml=bsbawueprod.psml&max=true
§ 33 Versagungsgründe
(1) Der Fischereischein und der Jugendfischereischein sind Personen zu versagen,
1. die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. die geschäftsunfähig sind.
Nach meiner Auffassungsgabe bedeutet das folgendes:
1. Kein Schein unter 10 Jahren
2. Kein Schein = kein Angeln
Wenn ich meinem Kind (unter 10 Jahren) ein Haustier kaufen und Ihm verantwortungsvollen Umgang mit diesem Tier beibringen darf, warum darf es in meinem Beisein (ich habe ja alle Berechtigungen!) nicht angeln?
Deshalb komme ich zur folgenden Frage:
Welche Strafe droht, wenn ein Kind unter 10 Jahre, im Beisein seines Erziehungsberechtigten, welcher Inhaber einer Fischereierlaubnis ist, angelt? (Was für ein Satz...

Bin gespannt was Ihr dazu wisst! Erfahrungen? Gesetze?
Viele liebe Grüße aus Mannheim
@Timmbo: Wenn jemand ohne gültigen Fischereischein angelt ist das Schwarzangeln. Da ein Kind unter 14 noch nicht strafmündig ist, wird es nicht bestraft. Der Erwachsene jedoch, sofern er der Personensorgeberechtigte ist, wird belangt, da er seine Aufsichtspflicht im Bezug auf das Fischereirecht vernachlässigt hat. Wie er dafür bestraft wird, liegt im Ermessen des Richters unter Berücksichtigung des Fischereirechts.
Wäre übrigens nett, wenn du dich hier mal kurz vorstellen würdest. Man weiß halt gern, mit wem man es überhaupt zu tun hat. http://www.angeln-am-neckar.de/phpBB2/viewforum.php?f=2
@racer7: Eine Angel ist dann ein Angelgerät, wenn sie fangfertig ist. Eine Angel ohne Haken und Köder ist aber nicht fangfertig und somit ist das Auswerfen auch kein Schwarzangeln. Wenn dem so wäre, könnte auch jeder belangt werden, der nur mal eine Flasche Bier zum Kühlen an einer Schnur in den Neckar hängt.
Wäre übrigens nett, wenn du dich hier mal kurz vorstellen würdest. Man weiß halt gern, mit wem man es überhaupt zu tun hat. http://www.angeln-am-neckar.de/phpBB2/viewforum.php?f=2
@racer7: Eine Angel ist dann ein Angelgerät, wenn sie fangfertig ist. Eine Angel ohne Haken und Köder ist aber nicht fangfertig und somit ist das Auswerfen auch kein Schwarzangeln. Wenn dem so wäre, könnte auch jeder belangt werden, der nur mal eine Flasche Bier zum Kühlen an einer Schnur in den Neckar hängt.
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!
Ich angel am 0er bei Heidelberg
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Würde mich freuen,wenn sie diese besch. Alterseinstufung endlich entfernen, unsere wird ja im Juni 10 is ja net so weit hin, ich glaube die Erwachsenen können selber einschätzen ob das Kind unter anderem mit dem Töten des Fisches zurecht kommt oder nicht.
Das 2te, je früher mann die Kinder an das Angeln heranführen kann, desto besser setzen sie sich mit der Natur und den Tieren auseinander, und haben einen ganz andren einblick in die Flora und Fauna als nur im Schulunterricht.
Das 2te, je früher mann die Kinder an das Angeln heranführen kann, desto besser setzen sie sich mit der Natur und den Tieren auseinander, und haben einen ganz andren einblick in die Flora und Fauna als nur im Schulunterricht.
Lg.Simon
Der frühe Wurm fängt den Fisch
Abschnitt 3 & Rhein ( RNPG und Pfalz)
Neckarpate am 3er
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Re: Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Das heißt, meine Tochter (12 jahre ) darf mit mir nicht angeln, nur zugucken? 

Gruß Sergej
Neckar Abschnitt 9
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Re: Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Du kannst für deine Tochter einen Jugendfischereischein holen.Im Bürgerbüro oder Amt für öffentl. Ordnung/Jagd und Fischerei.
Gruß Hans
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Re: Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Ohne Prüfung ? Aber Erlaubnisschein dann auch extra für sie holen?
Gruß Sergej
Neckar Abschnitt 9
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Re: Bestimmungen Angeln mit Kindern oder Jugendlichen
Den Jugendfischereischein bekommt deine Tochter ohne Prüfung. Der gilt bis zum Vollendeten 16. Lebensjahr, wenn ich es noch richtig im Kopf habe.
Es muss aber immer ein Erwachsener mit gültigen Fischereischein dabei sein.
Und sie brauch einen eigenen Erlaubnisschein (Tageskarte z.b.) für das jeweilige Gewässer.
Es muss aber immer ein Erwachsener mit gültigen Fischereischein dabei sein.
Und sie brauch einen eigenen Erlaubnisschein (Tageskarte z.b.) für das jeweilige Gewässer.
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" 
