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Lotrute

Verfasst: 29.08.2012, 20:04
von Loki89
Servus!
Angenommen ich möchte an einem Gewässer angeln, möchte mir vorher aber einen Eindruck von der Wassertiefe und Bodenbeschaffenheit machen und ziehe mit der Lotrute ohne Haken los. Übe ich da rechtlich gesehen schon die Fischrei aus und kann belangt werden wenn ich ohne gültige Tageskarte angetroffen werde oder ist das legitim? Ich kann ja in dem Fall keine Fische fangen. Wer weiß mehr? Danke im Voraus!
Lg

Verfasst: 29.08.2012, 20:30
von kirk
Angeln beginnt mit fangfertiger Rute also sobald eine Anbisstelle vorhanden ist. Egal ob diese im Wasser oder am Ufer ist. Ob sich die dortigen Angler allerdings über dein Ausloten freuen musst du selber klären.

Verfasst: 29.08.2012, 21:27
von Loki89
„Was du nicht willst das man dir tu', das füg auch keinem Anderen zu!“ So viel Anstand sollte Jedem schon im Kindesalter vermittelt worden sein. Ich leg ja auch nicht meine Montage über der eines Anderen aus ;) Mir ging es rein um den rechtlichen Aspekt und da hast du mich ja aufgeklärt. Dank und Gruß!

Verfasst: 30.08.2012, 01:20
von Hans
In Cannstatt hatte ich einmal mitbekommen wie ein Angler von der Polizei kontrolliert wurde.
Der Angler hatte ein Einkaufswägelchen dabei mit einigen Ruten und eben sein Angelzeug. Alles schön verpackt im Einkaufstrolly.
Der Angler war auf dem Weg zu Anglerkollegen die tatsächlich angelten und gerade kontrolliert wurden.

Der Angler mit Trolly wurde auch gleich kontrolliert und hatte keine Papiere dabei.
Ob in einem Auto vergessen oder sonstwas ,kann ich jetzt nicht sagen.
Auf jeden Fall mußte er mit auf die Wache. Das ganze lief auch sehr lautstark ab da der nichtangelnde Angler sich darauf berief ja nicht zu angeln und seine Ruten zusammengepackt im Trolly seien.

Nun ich hörte auch schon wenn man mit Angelzeug am Wasser angetroffen wird,kann einem der Vorsatz angeln zu wollen unterstellt werden. Haken dran oder noch nicht dran.

Auf der anderen Seite gilt eine dritte Rute die mit Haken auch nur bereit steht als gefische Rute.

Verfasst: 30.08.2012, 11:33
von racer7
oh holla,
sind die wirklich so scharf, wenn ich am angeln bin und ne neue rute vorbereite, dann hab ich normalerweise auch noch 2 andere im wasser, solang bis die andere fertig ist und ausgeworfen werden kann. sollte ich vlt. in zukunft besser vorher rausnehmen?!

gruß Thomas

Verfasst: 26.01.2013, 11:06
von morpheus1984
moin zusammen....
alsooo....

Wenn Ich Richtig mitdenke ist....

- ein haken eine anbissstelle
- eine rute mit haken im auto ne fangfertige angel....

nun ist mir aber immernoch nich ganz klar was ne lotrute oder ne markermontage ist. Fangfertig oder net...

lotrute hat kein haken.. was wenn ich auch keine haken mitführe und wirklich nur loten will... mit angelschein etc dabei aber abschnittskarte nicht.

Und..
ne markerrute hat auch kein haken. je nach montage kann auch so schnell keiner hingemacht werden. heißt für mich eigentlich dass ich mir damit nen platz ausssuchen bzw markieren darf und immernoch zwei ruten fischen darf oder wie???

Verfasst: 26.01.2013, 21:23
von enzangler1996
Bei der Fischerprüfung wurde mir gesagt sobald der haken montiert ist brauch man ein schein ! also niemals mit montiertem vorfach an einem gewässer vorbeilaufen wo man kein schein hat ;)

Verfasst: 27.01.2013, 17:46
von morpheus1984
mit Haken is klar.. ABER.. ohne???? was denn?? fangfertig oder nich??

Verfasst: 27.01.2013, 17:58
von Tino
Was passiert, wenn man mit der Rute am Ausloten ist und das Lotblei bleibt hängen. Beim Versuch es zu lösen, kommt gerade ein Kontrolleur oder die Polizei vorbei. Ich bekomme das Lotblei nicht mehr gelöst und muss es abreissen. Wie beweise ich nun, daß ich hier nur loten wollte?

Verfasst: 27.01.2013, 18:09
von schuessel
@morpheus1984: ich glaub in unserem Kurs hat man uns auch davon abgeraten.
nicht richtig aufgepasst? :wink:

Verfasst: 27.01.2013, 18:21
von morpheus1984
Das is meine lot.- und marker montage mit eigener Rute... keine Haken...

Bild


evtl kann uns Hans-Herman Schoch vom WAV weiterhelfen. Er hielt letztes jahr meinen gesetzeskundekurs in wendlingen.. Ich stellte sogar diese frage..

Verfasst: 27.01.2013, 18:27
von morpheus1984
Na klar.... ich kenn auch seine antwort noch.. nur will ich wissen on legal oder nich... eine entgültige antwort oder einen §.

Ich gebe mich mit einem "für mich ist das fangfertig und ich würd dich bestrafen" Nicht gleich zufrieden.

Darf ich in meinem abschnitt ne dritte markerrute einsetzen???