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Freischneiden
Verfasst: 04.08.2012, 10:55
von Gruendling 67
Habe da mal eine Frage. War die Tage mal am Neckar und sah auf der gegenüberliegenden Seite jemanden beim Freischneiden eines Angelplatzes mit einer kleinen Gartenschere ( nicht viel, nur fingerdicke Äste denke ich). Wieviel ist eigentlich erlaubt, gibts hierfür eine Definition ?
Verfasst: 04.08.2012, 12:34
von Ralf
Gute Frage Kay.
Bin mal gespannt auf Antworten. Ob sich jemand mit diesem Thema aus kennt.
Ich haba auch schon mal einen beobachtet. Kann aber nicht sagen ob das sein Grundstück war ???
Verfasst: 04.08.2012, 13:23
von kirk
Freischneiden ist erlaubt.
Freifällen nicht.
Verfasst: 04.08.2012, 13:46
von Ralf
Wo steht das Kirk ?
Verfasst: 04.08.2012, 13:47
von Ralf
Wo steht das Kirk ?
Verfasst: 04.08.2012, 16:09
von Harry73660
Fragen ist bequemer als Nachschauen gell......
Gewöhnt ihr euch jetzt das auch an?
LFG §16 Absatz 3
Verfasst: 04.08.2012, 17:00
von Gruendling 67
Danke dir Harry. Auch hierzu ist ein Forum da um es denjenigen die es nicht wissen , oder nicht daran denken wo nachzuschauen näherzubringen.
Eigentlich bräuchten wir den Themenüberblick "Gesetzeskunde" dann auch nicht mehr sondern müßten nur noch Das Landesfischereigesetz einfügen.
Apropos § 16 Absatz 3 ist auch Auslegungssache...
Wünsche euch vieren noch ne schöne Woche und Viiiieeeelll Fisch
Verfasst: 04.08.2012, 18:27
von Gselzbaer67
Wenn ihr beim Freischneiden von einer bestimmten Personengruppe erwischt wirst, wird es teuer. Denn Baumbeschnitt und ähnliches, ausser Gras etc, ist während der Vegetationszeit "verboten". Da braucht nur in der nähe ein Vogelnest oder so sein und schon wird es teuer...
Also besser die Finger weg lassen.
Machete
Verfasst: 04.08.2012, 19:53
von 23tedric
Irgendwie hab ich jetzt Lust auf einen Robert Rodriguez Film im Heimkino.
http://www.imdb.de/media/rm2178580480/tt0985694
Ja, ist schon lustig mit den gesetzlichen Bestimmungen. Am Wasser darf man keinen Grashalm umbiegen, zu Hause wird mit Strafe gedroht, wenn man die Bäume nicht riguros zurückschneidet. Hab hier nen netten Brief von der Stadtverwaltung liegen. Da ist's dann auch völlig egal, ob Vögel brüten oder nicht.
Wie mr's macht, isch's falsch. Würd mich ja nicht ärgern, wenn der debberte Radfahrer geklingelt hätte und einfach gesagt hätte, ihn störe ein Ast. Ne, gleich mal Paragraphen rausgesucht und Meldung gemacht. Hatte wahrscheinlich Angst vor der Machete.

Verfasst: 04.08.2012, 21:27
von kirk
Ralf hat geschrieben:Wo steht das Kirk ?
Rechtliches – Begehung im Fischereikurs.
Verfasst: 05.08.2012, 19:10
von Knicklichtle
Ralf hat geschrieben:Gute Frage Kay.
Bin mal gespannt auf Antworten. Ob sich jemand mit diesem Thema aus kennt.
Ich haba auch schon mal einen beobachtet. Kann aber nicht sagen ob das sein Grundstück war ???
Gibt es Privatgrundstücke direkt bis zur Wasserkante am Neckar ?
Ich dachte daß immer ein kleiner Streifen ....... aber hab mich da wohl getäuscht.
Was macht man, wenn einer schneidet ? Wapozei ? Hegebeauftargter ?
Verfasst: 05.08.2012, 19:44
von Ralf
@Steve: am besten Filmen und dann dem Übeltäter die Säge abnehmen.
8)

Verfasst: 05.08.2012, 20:20
von enzangler1996
einfach spät abends schaun ob niemand in der nähe ist alles freischneiden und sägen

(ich mach das eh alles im winter wenn keine büsche wuchern ,dann muss ich nur brennessel wegmachen im frühjahr)
Verfasst: 05.08.2012, 22:07
von kirk
Wenn meine Platte keine Zahlendreher drin hat, sind 5 m Ufer frei. Auch wenn Gärtle so angelegt sind das niemand dort hin geht, den Bereich dürfen wir beangeln.
Verfasst: 05.08.2012, 22:36
von Florian1980
Knicklichtle hat geschrieben:
Was macht man, wenn einer schneidet ? Wapozei ? Hegebeauftargter ?
Sich freuen, dass einer den Arsch in der hose hat, sich über unnütze Bestimmungen hinwegzusetzen...