Bußgelder und Strafen beim Angeln
Verfasst: 31.07.2012, 18:59
Hallo Freunde
Für die Strasse gibt es einen Bußgeldkatalog.
Da steht dann ganz genau was auf einen zukommt wenn man falsch parkt ,zu schnell fährt oder bei rot über eine Ampel fährt.
Beim Angeln gibt es ja auch Bestimmungen und Gesetze .
Ich hoffe nun auch auf unsere Mitglieder die in Vereinen sind, denn Vereine haben manchmal erweiterte Bestimmungen und unterschiedliche Folgen bei Nichtbeachtung.
Was passiert z.B beim Angeln ohne Jahresfischereischein oder ohne Angelkarte?
Welche Strafen sind zu erwarten bei Entnahme eines Fisches,der unter das Schonmaß oder Schonzeit fällt?
Oder Thema Nachtangeln, was kostet das?
Was passiert wenn ich mich nicht an erweiterte Schonzeiten eines Vereines halte?
Kein Stahlvorfach trotz Vorschrift eines Vereins?
Angeln mit lebenden Fischen?
Angeln vom Boot am Neckar ?
Angelplatz zumüllen?
Ihr seht ein Umfangreiches Thema. Teilweise Gesetzlich geregelt, teilweise abhängig von Regeln der Vereine.
Ich würde gerne eine Liste erstellen mit z.B Bußgeldern und Strafen bei Verstößen gegen die Landesfischereiverordnung ,Tierschutzgesetz usw. Aber nicht nur gesetzliche Strafen sonder auch welche Sanktionen von Vereinen zu erwarten sind bei Nichteinhaltung der Regeln.
Damit das kein Durcheinander gibt sollte es eine Liste sein mit Fakten und nicht ich habe gehört..... Wenn einiges zusammen kommt wird die Zusammenstellung sortiert und bei Bedarf ständig erweitert.
Ich mache mal den Anfang
Lebender Köderfisch
Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist verboten und ist als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG strafbar (vgl. LG Mainz vom 07.10.1985, Az. 11 Js 2259/85 7 Ns = MDR 88, 1080; AG Hannover vom 29.10.2007, Az. 204 Ds 1252 Js 7381/07 (42/07) = NuR 08, 445-446). Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
Gemeinschaftsveranstaltungen
Beim Wettangeln können gefangenen Fischen länger anhaltende erhebliche Leiden i.S.v. § 17 Nr. 2 b TierschG zugefügt werden, so dass das Wettangeln als Tierquälerei zu qualifizieren sein kann (AG Hamm, Urteil vom 18.04.1988, Az. 9 Ls 48 Js 1693/86 = NStZ 88, 467-468).
Hegefischen, also gemeinschaftliche Angelveranstaltungen, bei denen die Erreichung eines bestimmten Hegeziels im Vordergrund steht und nicht der Wettkampfcharakter, werden (noch) überwiegend als rechtmäßig angesehen, so dass sich Veranstalter und Teilnehmer nicht strafbar machen.
In Bezug auf Königsfischen vertritt eine niedersächsische Staatsanwaltschaft - anders als bisher und anders als die meisten übrigen Staatsanwaltschaften - neuerdings die Ansicht, dass diese gegen das Tierschutzrecht verstoßen. “Jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der ‘in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen’ ” verstoße gegen das TierSchG und sei damit potentiell strafbar (http://www.lfvbayern.de/media/files/koenigsfischen.pdf).
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
Spinnangeln Neckarabschnitt 6 mit Kunstköder in der Hechtschonzeit .
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Spinnfischen mit Wobblern ohne Stahlvorfach am Neckarabschnitt 9
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Zander mitnehmen in der verlängerten Zanderschonzeit am Neckarabschnitt 10
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Das waren jetzt ein paar Beispiele wie die Liste aussehen könnte.
Für die Strasse gibt es einen Bußgeldkatalog.
Da steht dann ganz genau was auf einen zukommt wenn man falsch parkt ,zu schnell fährt oder bei rot über eine Ampel fährt.
Beim Angeln gibt es ja auch Bestimmungen und Gesetze .
Ich hoffe nun auch auf unsere Mitglieder die in Vereinen sind, denn Vereine haben manchmal erweiterte Bestimmungen und unterschiedliche Folgen bei Nichtbeachtung.
Was passiert z.B beim Angeln ohne Jahresfischereischein oder ohne Angelkarte?
Welche Strafen sind zu erwarten bei Entnahme eines Fisches,der unter das Schonmaß oder Schonzeit fällt?
Oder Thema Nachtangeln, was kostet das?
Was passiert wenn ich mich nicht an erweiterte Schonzeiten eines Vereines halte?
Kein Stahlvorfach trotz Vorschrift eines Vereins?
Angeln mit lebenden Fischen?
Angeln vom Boot am Neckar ?
Angelplatz zumüllen?
Ihr seht ein Umfangreiches Thema. Teilweise Gesetzlich geregelt, teilweise abhängig von Regeln der Vereine.
Ich würde gerne eine Liste erstellen mit z.B Bußgeldern und Strafen bei Verstößen gegen die Landesfischereiverordnung ,Tierschutzgesetz usw. Aber nicht nur gesetzliche Strafen sonder auch welche Sanktionen von Vereinen zu erwarten sind bei Nichteinhaltung der Regeln.
Damit das kein Durcheinander gibt sollte es eine Liste sein mit Fakten und nicht ich habe gehört..... Wenn einiges zusammen kommt wird die Zusammenstellung sortiert und bei Bedarf ständig erweitert.
Ich mache mal den Anfang
Lebender Köderfisch
Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist verboten und ist als Tierquälerei gem. § 17 Nr. 2 b TierSchG strafbar (vgl. LG Mainz vom 07.10.1985, Az. 11 Js 2259/85 7 Ns = MDR 88, 1080; AG Hannover vom 29.10.2007, Az. 204 Ds 1252 Js 7381/07 (42/07) = NuR 08, 445-446). Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
Gemeinschaftsveranstaltungen
Beim Wettangeln können gefangenen Fischen länger anhaltende erhebliche Leiden i.S.v. § 17 Nr. 2 b TierschG zugefügt werden, so dass das Wettangeln als Tierquälerei zu qualifizieren sein kann (AG Hamm, Urteil vom 18.04.1988, Az. 9 Ls 48 Js 1693/86 = NStZ 88, 467-468).
Hegefischen, also gemeinschaftliche Angelveranstaltungen, bei denen die Erreichung eines bestimmten Hegeziels im Vordergrund steht und nicht der Wettkampfcharakter, werden (noch) überwiegend als rechtmäßig angesehen, so dass sich Veranstalter und Teilnehmer nicht strafbar machen.
In Bezug auf Königsfischen vertritt eine niedersächsische Staatsanwaltschaft - anders als bisher und anders als die meisten übrigen Staatsanwaltschaften - neuerdings die Ansicht, dass diese gegen das Tierschutzrecht verstoßen. “Jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der ‘in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen’ ” verstoße gegen das TierSchG und sei damit potentiell strafbar (http://www.lfvbayern.de/media/files/koenigsfischen.pdf).
Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html
Spinnangeln Neckarabschnitt 6 mit Kunstköder in der Hechtschonzeit .
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Spinnfischen mit Wobblern ohne Stahlvorfach am Neckarabschnitt 9
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Zander mitnehmen in der verlängerten Zanderschonzeit am Neckarabschnitt 10
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Das waren jetzt ein paar Beispiele wie die Liste aussehen könnte.